Kündigung alles gut später die Rechnung

  • Hallo,

    Hallo!

    Also wir haben eine frage wir haben in einer Wohnung 17 jahre gewohnt und haben uns dann im Monat 10/17 etwas eignes gekauft. Hatten frist gerecht gekündigt soweit alles gut.

    1. Der Vermieter kam dann zur besichtigung und hat uns gesagt, was alles in der Wohnung zu tun ist.

    Wir haben diese mängel dann beseitigt.

    Der Vermieter kam dann ein weiteres mal und hat die Wohnung abgenommen. Er sagte alle sei okay.

    Jetzt kam ein Brief von unseren Vermietern und die haben von 900 Kaution 277 € zurück bezahlt die sie auch noch einbehalten haben.

    Grund sei, sie warten bis die Versicherung einen schaden bezahlt.

    Schaden:

    Ein Freund ist im Monat 4/17 die Treppe in der Wohnung wo wir zur Miete waren hinunter gefallen und hat dabei ein loch in die Wand gemacht regibs wand.

    Er hat dies sofort seiner Versicherung gemeldet.

    Wir haben haben dann bei unseren Vermieter angerufen und dieses gemeldet und das der verursacher versichert sei uns dies gemeldet hat.

    Ein paar Monate später haben wir nochmal bei unseren Vermieter angerufen weil sich nichts getan hat denn wir mussten mit dem hässlichen Loch in der Wand leben,

    Selbst nach nochmaligen melden beim Vermieter hat sich bis zum Auszug 1.10.2017 nichts getan.

    Jetzt bekommen wir heute einen Brief wo diese sagen, das von den 900 Euro nur noch 277 euro über geblieben sind diese aber nicht ausbezahlt werden.

    Unsere Frage an Sie müssen wir das so hinnehmen?

    Wir haben ja Zeugen den Verursacher wann er dies seiner Versicherung gemeldet hat.

    Wir haben dies auch unseren Vermieter gemeldet.

    Diese sagten, sie kümmern sich um den Schaden bzw setzen sich mit der Versicherung in Verbindung.

    Frage 1: müssen wir dafür jetzt gerade stehen?

    Frage 2: der Vermieter hatte uns unter Zeugen gesagt, das die Wohnung bei Übergange (beim Zweiten mal) so in Ordnung sei. Wir haben aber dummerweise kein Übergabeprotokoll da wir nicht oft umgezogen sind da wir dort seit 17 Jahre gewohnt haben.

    Frage 3: Lohnt sich einen Anwalt aufzusuchen? wir haben keine Rechtsschutz,

    Vielen Danke für Ihre Antwort.

    LG

  • Frage 1: müssen wir dafür jetzt gerade stehen?

    Ja, ihr habt den Besuch eingeladen und damit haftet ihr auch für Schäden von diesem Besuch an der Mietsache. Was anderes würde nur gelten, wenn der Besuch ungebeten da war.

  • Hallo, Sie haben aber schon aufmerksam gelesen? .. der Besuch war/ist versichert er und wir haben es mehrmals gemeldet. Der Vermieter hat es schleifen lassen und meldet sich knapp 1 jahr das er das gerne bezahlt haben möchte !? nun nochmal meine frage..müssen wir jetzt dafür gerade stehen? zur info es gab auch eine schadensnummer. Er hätte sich doch nur mit der Versicherung in Verbindung setzen müssen.

    Wir können mehr tun als als das unser Besuch es seiner Vers. meldet und wir unseren Vermieter?

    Okay ich kann verstehen das er es haben will aber wieso nicht gleich als der Schaden gemeldet wurde es zu einer Schadensnummer kam? warum jetzt erst? und das von mir persönlich obwohl es ja (nochmal eine Versicherung dafür gibt)

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von tomnek (7. Januar 2018 um 21:10)

  • Hallo, Sie haben aber schon aufmerksam gelesen?

    Nein, ich dachte ich versuche es mal damit, nur jedes drittes Wort zu lesen.

    Der Vermieter hat es schleifen lassen und meldet sich knapp 1 jahr das er das gerne bezahlt haben möchte !?

    Die Verjährung beträgt für sowas drei Jahre. Nach dem Auszug hat er dann noch immer 6 Monate Zeit dies geltend zu machen, was er ja nun gemacht hat.

    und das von mir persönlich obwohl es ja (nochmal eine Versicherung dafür gibt)

    Weil du der Mieter bist/warst. Damit haftet ihr als Gesamtschuldner. Du kannst dann das Geld von dem Besuch bzw. der Versicherung verlangen.

    Der Vermieter hat nichts mit der Versicherung deines Freundes zu tun erstmal. Er kann sich das Geld von der Versicherung erstatten lassen, aber primär bist du und der Freund dafür zuständig die Schäden zu begleichen und dann bekommt ihr das Geld von der Versicherung zurück.

  • Hallo,

    wie bitte, euer Freund macht die Wand kaputt, euer Vermieter übernimmt es sich darum zu kümmern, hat scheinbar Scherereien mit der Versicherung und jetzt beschwert ihr euch?

    Ich denke, ihr solltet euch euren Text nochmal selbst durchlesen und überlegen, wer hat was kaputt gemacht und wer eurer Mein ung nach dafür bezahlen soll.

    Gruß

    H H

  • Ja, ihr habt den Besuch eingeladen und damit haftet ihr auch für Schäden von diesem Besuch an der Mietsache. Was anderes würde nur gelten, wenn der Besuch ungebeten da war.

    Für jede Person, die der Mieter in seine Wohnung lässt, ist er verantwortlich. Besuch oder nicht Besuch.

  • Für jede Person, die der Mieter in seine Wohnung lässt, ist er verantwortlich.

    Wenn der Vermieter also Handwerker in die Wohnung vom Mieter schickt und er die reinlässt und die Schäden verursachen, so haftet der Mieter, weil dieser verantwortlich ist? Das ist der Inhalt deiner Aussage.

    Personen, die der Mieter nicht reinlässt (Diebe, Einbrecher ect.) sind in der Regel auch kein Besuch. Trotzdem müssen die Personen trotzdem den Mieter zugerechnet werden können, er muss sie also bestellt oder eingeladen haben.

  • Wenn der VM die Abwicklung über die Versicherung des Dritten nicht will, kann er sich an euch halten, das ist tatsächlich okay. Dann muss er aber den anspruch gegen die versicherung abtreten, damit ihr euch mit der auseinandersetzen könnt und und diese an euch leistet.

  • Ja, ihr habt den Besuch eingeladen und damit haftet ihr auch für Schäden von diesem Besuch an der Mietsache. Was anderes würde nur gelten, wenn der Besuch ungebeten da war

    Wenn der Vermieter also Handwerker in die Wohnung vom Mieter schickt und er die reinlässt und die Schäden verursachen, so haftet der Mieter, weil dieser verantwortlich ist? Das ist der Inhalt deiner Aussage.

    Der Handwerker muss und darf in die Wohnung, für dessen verursachten Schaden ist der Vermieter verantwortlich.

    Wenn du aber einen "Zeugen Jehova" in Deine Wohnung lässt, dieser zertepperte aus Versehen z.B. den Spiegel im Bad, dafür bist Du dem VM verpflichtet, oder etwa nicht? Du hast den Spiegel auf eigene Kosten zu ersetzen.

    Personen, die der Mieter nicht reinlässt (Diebe, Einbrecher ect.) sind in der Regel auch kein Besuch. Trotzdem müssen die Personen trotzdem den Mieter zugerechnet werden können, er muss sie also bestellt oder eingeladen haben.

    Das ist nun reiner Quatsch. Hier geht es um Straftaten, und um Haarspalterei. Ich bin raus.

  • Dann muss er aber den anspruch gegen die versicherung abtreten, damit ihr euch mit der auseinandersetzen könnt und und diese an euch leistet.

    Hat denn wirklich der Vermieter den Anspruch der Versicherung, also ist eine Versicherung ein Vertrag zu Gunsten Dritter? Hat nicht der Versicherungsvertreter den Anspruch und kann den an den Vermieter abtreten? Wobei die Versicherung ja auch die Schuld begleichen kann ohne mit dem Vermieter in einem Vertragsverhältnis zu stehen?

    Also das würde mich echt interessieren.

  • Eine Versicherung ist kein Vertrag zugunsten Dritter. Der VM kann sich als Geschädigter in Teilen aussuchen, ob er sich an Mieter oder dessen Versicherung hält.

    Mieter ist immer einfacher, weil die keine eigene Rechtsabteilung haben und oftmals keine Anhnung. Insofern muss der Vm die Zusammenarbeit mit dem Versicherer nicht aufnehmen und kann darauf bestehen, dass sein Vertragspartner (der Mieter) das regelt.

    Aber (und deshalb in teilen) wenn der Mieter nicht reagiert (teilweise darf er das nicht, weil der Versicherer das in seinen AGB untersagt) muss der VM den Mieter verklagen, hier hat der Vm kein Wahlrecht einen durchgriff auf den versicherer gibt's nur in wenigen bestimmten Fällen (z.B. KFZ Haftpflicht).

    Aber : sobald der Vermieter den Mieter verklagt, muss der Versicherer auf der beklagtenseite als Vertreter des Versicherungsnehmers in Erscheinung treten (passiver rechtschutz).

    Hier konkret heißt das, der Versicherer muss auf jeden Fall 1x leisten. Wenn der Vm die Versicherung nicht regulieren lassen, will darf er das. Dann haftet der Mieter. Hier mit seiner Kaution. Dabei hilft ihm der Versicherer des dritten nicht und auch sein eigener Haftpflichtversicherer würde das nicht tun, da dafür aktiver RS notwendig wäre. Alles okay. Nur darf der VM natürlich den Versicherer nicht auch noch in Anspruch nehmen. Idealerweise bestätigt er, dass er das nicht tut, und im Rahmen der Kaution abrechnet.Der Mieter muss zwar zahlen, kann aber seinerseits den Besucher in Regress nehmen, dessen Haftpflicht dann am Ende doch zahlt.

    Blöd ist halt, wenn der Mieter sacht: Loch 1.000€ ! Mieter zahlt und sagt zum besucher : der VM wollte 1000€ gibt her. Der Besucher sagt zur Haftpflicht : ich brauch 1000€ und der erfahrene Versicherer sagt:

    also: das ist nur ein KV und keine rechnung 19% Ust gestrichen

    die Wand war 10 Jahre alt => Wir kürzen um 30% Alt für neu

    Hier hast du 500€

    Dann nimmt der Besucher die 500€ und gibt die dem Mieter und sagt, die versicherung hat gesagt..

    Sagt der Mieter mir doch egal..

    Sagt der Besucher, wenn du mehr willst rede mit der Versicherung..

    Alles Klar warum der VM nicht will ? ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!