Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen

  • Hallo,

    ich wohne seit 5 Jahren in einer Wohnung und wurde vor ca. 1 Jahr schon einmal wegen 2 fälligen Monatsmieten abgemahnt bzw. habe eine Kündigung erhalten, die ich durch Zahlung der Rückstände "geheilt" habe - absolut mein Verschulden durch den Wechsel meiner Bank und damit in meiner Verantwortung und gerechtfertigt.

    Nun bin ich 4 Monate "in Verzug" - zumindest aus Vermietersicht.

    Ich habe einen Dauerauftrag eingerichtet, monatlich zum 15. geht die Miete auf das Vermieterkonto (wurde mir schriftlich so erlaubt, weil mein Gehalt immer sehr unregelmäßig kommt).

    Ich schaue nicht regelmäßig auf meine Kontoauszüge und habe erst am 22. 10. gesehen, dass die Mieten für die Monate September und Oktober zurückgegangen sind, weil das Konto des Vermieters nicht mehr existiert (davor ging alles regelmäßig auf diesem Konto ein). Ich habe natürlich sofort versucht den Vermieter anzurufen, die Handynummer war aber dauerhaft "nicht erreichbar" und unter der Festnetznummer kam nur die Info, dass die Nummer nicht vergeben sei. Auf meine Mailboxnachrichten wurde innerhalb von 2 Tagen nicht reagiert.

    Ich habe daraufhin am 25. 10. einen Brief an meinen Vermieter geschrieben mit der Information, dass beide Mieten zurückgebucht wurden (eine Kopie der Kontoauszüge habe ich beigelegt) und der Bitte sich bezüglich der neuen Bankverbindung zu melden. Auf meinen Brief erfolgte ebenfalls keine Reaktion (er kam aber auch nicht zurück!).

    Anfang November habe ich den gleichen Brief noch mal losgeschickt, dieses Mal als Einschreiben. Die Annahme wurde jedoch verweigert.

    Eben habe ich die fristlose Kündigung aus dem Briefkasten genommen mit der Information, dass ich sofort fristlos gekündigt bin wegen dem Rückstand von 4 Monatsmieten, hilfsweise fristgerecht und der Zusatz, dass eine sofortige Zahlung an der Kündigung nichts mehr ändert, weil ich aus gleichem Grund schon einmal gekündigt wurde. Die Adresse des Vermieters ist jedoch eine andere als auf den Schreiben, die ich habe (und die auch in all meinen Unterlagen steht). Eine aktuelle Kontonummer stand nicht dabei, aber eine neue Handynummer.

    Der Versuch mit meinem Vermieter eine Klärung und Einigung zu erreichen schlug fehl. Er hat mir zwar die aktuelle Kontoverbindung gegeben (ich habe die kompletten Rückstände eben überwiesen und ihm vorab schon mal eine Kopie der Bestätigung gemailt, da der Geldeingang ja immer ein paar Tage braucht). Mein Vermieter sagt jedoch er hätte mir ein Schreiben mit den neuen Daten geschickt und er hält die Kündigung deswegen aufrecht. Immerhin hätte ich ja schon einmal nicht bezahlt (was, wie bereits erwähnt, von mir verschuldet ja auch der Fall ist). Die Kopien der Kontoauszüge habe ich ihm ebenfalls gemailt sowie den Beleg des Einschreibens. Da ich angeblich aber einen Brief erhalten haben soll will er das jedoch nicht akzeptieren.

    Es handelt sich bei mir im Haus um einen Gemeinschaftsbriefkasten. Je 4 Wohnungen haben gemeinsam einen Briefkasten. Es kann also theoretisch durchaus sein, dass das Schreiben abhanden gekommen ist, es wäre nicht das erste Mal. Aber das kann ich ja schlecht beweisen. Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich diese Kündigung rückgängig zu machen. Aus meiner Sicht habe ich alles versucht, bzw. wüsste nicht was ich noch hätte machen können/sollen. Hier im Haus gibt es nur verschiedene Privatvermieter, meiner hat keine weitere Wohnung. Einen Nachbarn zu fragen wäre also ergebnislos gewesen.

    Ich bitte dringend um Hilfestellung statt Geflame und Beleidigungen. Ja, mir ist vor einem Jahr ein dummer Fehler mit meiner Miete unterlaufen den ich einsehe, für den ich die Verantwortung übernehme und den ich behoben habe. Aber für den jetztigen Vorgang kann ich aus meiner Sicht ja nichts.

  • Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich diese Kündigung rückgängig zu machen. Aus meiner Sicht habe ich alles versucht, bzw. wüsste nicht was ich noch hätte machen können/sollen. Hier im Haus gibt es nur verschiedene Privatvermieter, meiner hat keine weitere Wohnung. Einen Nachbarn zu fragen wäre also ergebnislos gewesen.

    Hallo,

    ich denke, dass der Vermieter mit einer Räumungsklage nicht durchkommen würde.

    Du kannst nachweisen, dass du versucht hast die Miete zu bezahlen und dass du versucht hast ihn zu erreichen. Damit hast du deine Pflicht erfüllt.

    Der Vermieter kann dir aber nicht nachweisen, dass du die Adressänderung und die Kontoänderung bekommen hast. Damit ist er in der Beweisnot.

    Mir persönlich würde es nicht gefallen, einen Vermieter zu haben, der mich loswerden will, aber ich würde mir in diesem speziellen Fall keine Sorgen machen, dass er mich tatsächlich rechtswirksam kündigen kann.

    Gruß

    H H

  • Die entscheidende Frage ist ob der Vermieter den Nachweis für sein Schreiben erbringen kann. Falls ja, dann ist die Kündigung wirksam. Falls nein, dann ist die Kündigung unwirksam. Es ist ausreichend, wenn der Brief im Briefkasten lag, falls er dann abhandengekommen ist, ist nicht mehr das Problem des Vermieters.

    Eine einvernehmliche Lösung scheint nicht mehr möglich, entscheidend wird also sein, ob der Vermieter Klage erheben wird oder nicht.

    Die Aussichten kann man meiner Meinung nach nicht wirklich beurteilen. Denn man weiß weder ob der Vermieter ein Brief geschickt hat, noch ob er es nachweisen kann. Das wird man am Ende nur während der Klage herausfinden.

  • ... Es ist ausreichend, wenn der Brief im Briefkasten lag, falls er dann abhandengekommen ist, ist nicht mehr das Problem des Vermieters.

    ....

    Die Aussichten kann man meiner Meinung nach nicht wirklich beurteilen. Denn man weiß weder ob der Vermieter ein Brief geschickt hat, noch ob er es nachweisen kann. Das wird man am Ende nur während der Klage herausfinden.


    Hallo,

    du sagst es so, als ob du es genau wüsstest.

    Bei einem einziger Sammelbriefkasten für vier rechtlich voneinander unabhängigen Mietparteien, kann man niemals sicher sagen, dass der richtige Empfänger das Schreiben bekommen hat.

    Ich denke, ich kann die Aussichten beurteilen. Die sind sehr gut!

    Gruß

    H H

  • Bei einem einziger Sammelbriefkasten für vier rechtlich voneinander unabhängigen Mietparteien, kann man niemals sicher sagen, dass der richtige Empfänger das Schreiben bekommen hat.

    Setze dich mit dem Machtbereich des Empfängers auseinander. Es reicht aus, wenn der Brief in den Briefkasten landet, dann gilt dieser als zugestellt. Eine tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht notwendig. Daran ändert auch ein Sammelbriefkasten rein gar nichts.

    Der Vermieter kann dir aber nicht nachweisen, dass du die Adressänderung und die Kontoänderung bekommen hast.

    du sagst es so, als ob du es genau wüsstest.

    Ich denke, ich kann die Aussichten beurteilen. Die sind sehr gut!

    Dann kannst du ja die Kosten bei einer Niederlage übernehmen. Immerhin kannst du das ja beurteilen ohne zu Wissen, welche Beweise der Vermieter vorbringen kann oder wann eine Erklärung unter Abwesenden als zugestellt gilt.

    Ich sage nicht, dass die Aussichten schlecht sind, aber die als sehr gut zu bezeichnen ohne weitere Infos ist fahrlässig und kann am Ende jemanden sehr teuer zu stehen kommen.

  • Ein kleines Update meinerseits:

    Mein Vermieter hat mir heute eine Mail geschickt und mir da mitgeteilt "Sehr geehrte Frau ***, diese Schreiben kommen in den nächsten Tagen per Post bei Ihnen an, damit Sie sich schon mal darauf einstellen können."

    Ein Beleg der deutschen Post über eine Briefmarke von 70 Cent vom 18.11.2017 (keine Info über ein Einschreiben oder ähnliches, nur den Barverkauf einer einzelnen Briefmarke an diesem Tag).

    Kündigungsschreiben:

    "Sehr geehrte Frau ***,

    ich habe Ihnen bereits eine Kündigung geschickt und erwarte, dass Sie die Wohnung bis spätestens Mitte Januar räumen. Außerdem komme ich am 07.01.2018 ab 10:00 Uhr in der Wohnung vorbei damit mögliche Nachmieter sie besichtigen können.

    Ich habe Ihnen den Beleg über den Briefversand am 18.11. mitgeschickt in Kopie. Die Begehung können wir auch direkt am 07.01. durchführen. Für Renovierungsmaßnahmen werde ich die Kaution einsetzen. Sorgen Sie dafür, dass alles geputzt und sauber ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    ****


    Meine Fragen:

    gilt ein Kaufbeleg über eine Briefmarke! als Beweis für die Zusendung eines Briefes? Theoretisch kann er mit der ja sein Schlafzimmer tapezieren oder einen Brief an wen auch immer schicken.

    Außerdem wurde Sie am 18.11.2017 gekauft. Mein Einschreiben habe ich am 08.11. losgeschickt. Da die Annahme verweigert wurde müsste er da ja noch an der alten Adresse gewohnt haben, sonst wäre es ja zurückgekommen mit "Empfänger verzogen". Sollte er mir also tatsächlich ein Schreiben geschickt haben (am 18.11.) wäre das 10 Tage nach meinem letzten Klärungsversuch passiert.

    Kann er von mir erwarten, dass ich am 07.01. (also am Montag!) vor Ort bin um diese Zeit? Die Mail kam heute gegen 21:00 Uhr an. Ich kann meinem Arbeitgeber eher unwahrscheinlich plausibel vermitteln, dass ich am Montag mal ganz spontan einen Tag Urlaub brauche - am besten 15 Minuten vor dem "Urlaubsstart". Bin ich gezwungen ihn in die Wohnung zu lassen? Er hat keinen eigenen Schlüssel, den habe ich damals eingefordert und einer Nachbarin gegeben. Wenn ich ihn nicht einlassen muss, kann er sich einfach so "Zugang zur Wohnung" verschaffen?

    Die Wohnung ist inzwischen schon inseriert (habe ich eben im Internet recherchiert). Mit einer Kaltmiete die ungefähr 150€ über meiner aktuellen Kaltmiete liegt und einer Nebenkostenpauschale die ungefähr 50€ darüber liegt. Ich vermute also eher: er hätte mich gerne raus um einen Nachmieter reinzuholen für höhere Mieteinnahmen (eine Mieterhöhung wurde erst im Januar durchgeführt).

    Was kann ich wegen der fristlosen Kündigung machen? Es ist ein Ding der Unmöglichkeit bis Mitte des Monats eine neue Wohnung zu finden und diese hier zu "räumen". Abgesehen davon, dass ich langsam eher davon ausgehe schlichtweg verarscht zu werden. Mit dem Mieterverein habe ich bestenfalls schlechte Erfahrungen gemacht, einen Anwalt kann ich mir aber nicht leisten :(

  • Jetzt sieht die Lage für dich schon besser aus. Eine einzelne Briefmarke beweist gar nichts. Außerdem warum erst Mitte November? Bereits ab September sollen doch bereits die Zahlungen nicht mehr möglich gewesen sein. Das ergibt keine Sinn.

    Auch das Inserat für einen deutlich höheren Mietzins spricht für dich.

    Aber die Räumfrist beträgt zwei Wochen, bei dir ist es zu kurzfristig. Einfach drin Wohnen bleiben, bis du von einem Gerichtsvollzieher geräumt werden kannst vergehen Monate.

    Ein Gang zum Anwalt wird dir kaum erspart bleiben, spätestens sobald eine Räumungsklage eingereicht wird oder er dich sogar rechtswidrig aus der Wohnung wirft. Solltest du finanziell nicht in der Lage sein, kannst du ein Beratungsschein beantragen (meistens beim Amtsgericht) und auch im Falle einer Klage die Prozesskostenhilfe.

  • Nein, bereits die Septembermiete ging nicht mehr raus bzw. wurde eben nicht gebucht. Ich habe mir jetzt mal extra sämtliche Belege, Kopien, ... noch mal zusammengesucht um sicherzugehen, dass ich nicht doch irgendwo etwas übersehen oder falsch verstanden habe. Es ist aber definitiv der Fall. Ich weiß, es ist eigentlich meine Pflicht die Miete zu zahlen, und es hätte mir bereits im September auffallen müssen, dass da etwas nicht stimmt und nicht erst im Oktober. Aber dem war eben leider nicht so. Er ist ja aber nicht verpflichtet mich darüber zu informieren bevor er mich abmahnt. (Eine Abmahnung habe ich aber nicht bekommen, nur die fristlose Kündigung, wegen der ich mich melde). Und meine Versuche ihn zu kontaktieren kann ich komplett belegen (Einschreiben, Anrufliste mit dem Versuch ihn auf Mobil und Festnetz zu erreichen - nur nicht den ersten Brief, auf den keine Rückinfo kam). Wenn er sich aber (angeblich) erst Mitte November meldet mit einer neuen Adresse und Kontonummer statt früher ist das doch eigentlich kaum meine Schuld, da ist er doch in der Pflicht mich zu informieren. Ich habe ja keine Glaskugel auf dem Tisch stehen.

    Ich habe mir jetzt vorsichtshalber auch mal das Inserat ausgedruckt und abgespeichert + die zugehörigen Bilder und die Weiterleitung mit den Kontaktdaten zum Vermieter.

    Ein Problem bleibt für mich bestehen - trotz allem: auch wenn ich nicht raus muss (zumindest nicht so schnell, wenn ich das richtig verstanden habe? - was mache ich mit dem "Termin" am Montag bezüglich Begehung, Interessenten einlassen, ... Ich kann am Montag unmöglich kurz vorher meinen Chef anrufen und ihm mitteilen, dass ich "mal eben heute frei brauche" und ich bin auch nicht bereit einen Tag "blau" zu machen. Muss ich ihn in die Wohnung lassen (speziell am Montag)? Was kann er machen wenn nicht? Ich möchte einfach nicht, dass er alleine in meiner Wohnung ist und/oder mir wildfremde Leute da durch führt. Meine Nachbarin ist ebenfalls berufstätig und kann da nicht eben mal einfach so dabei sein. Wenn ich das wirklich! nicht muss, kann ich mich da auf irgendeinen Paragraphen berufen und den Termin absagen oder verschieben? Was schreibe ich ihm in so einem Fall am besten?

    Tut mir leid, ich bin mit solchen Dingen überhaupt nicht vertraut, vielleicht sind meine Fragen ziemlich dumm aber ich hatte mit so etwas noch nie zu tun.

  • Und das mit dem Beratungsschein: danke für den Tipp. Ich weiß nicht ob das für mich in Frage kommt. Ich dachte so etwas bekommen nur Leute mit staatlichen Hilfen? Ich verdiene (nicht viel aber ausreichend um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und mir ab und an auch etwas zu gönnen).

  • Ja, die Hürden für einen Beratungsschein sind schon hoch, aber einfach mal den Antrag stellen kann auch nicht falsch sein. Sonst in den sauren Apfel beißen und einen Anwalt bezahlen für eine Erstberatung. Am besten vorher den Preis ansprechen.

    Bei der Wohnungsbesichtigung kann ich leider nicht weiter helfen, da ich dazu nicht sehr viel weiß. Außer das die Interessen vom Mieter zu berücksichtigen sind, so dass auch mal ein Termin verschoben werden kann, wenn es zu kurzfristig ist. Natürlich stellt sich allgemein die Frage ob eine Wohnungsbesichtigung ermöglicht werden muss, wenn man die Kündigung für unwirksam hält. Eventuell kann BHShuber mehr dazu sagen?

    Zum länger wohnen bleiben. Eine fristlose Kündigung sollte eine 2 Wochenfrist für die Räumung enthalten. Solltest du in der Zeit nicht ausziehen muss der Vermieter eine Räumungsklage erheben und die dauert. Auch innerhalb der Räumungsklage kann eine zusätzliche Rämungsfrist beantragt werden. Jedoch sind mit einer Klage Kosten verbunden die man im Falle der Niederlage tragen muss. Bei dir dürfte die aber nicht zu tragen sein, selbst wenn die Kündigung wirksam gewesen sein sollte, weil die Frist einfach zu kurz war.

    Meiner Meinung nach solltest du unbedingt einen Anwalt aufsuchen, auch wenn es dann teurer wird. Aber die Möglichkeiten eines Forum sind beschränkt. Hier geht es um hohe Kosten und einem Dach über dem Kopf.

  • Außerdem komme ich am 07.01.2018 ab 10:00 Uhr in der Wohnung vorbei damit mögliche Nachmieter sie besichtigen können.

    So etwas geht schon mal garnicht! Der Vermieter darf zwar bei einem Wechsel des Mieters die Wohnung besichtigen, aber nur nach Absprache mit der Mieterin. Absprache wohlgemerkt, aber nicht nach Gutsherrenart. Du musst also auf keinem Fall zu dem verlangten Termin in deiner Wohnung sein, um diesen Menschen, der vom Mietrecht Null Ahnung hat, in die Wohnung zu lassen.

    Es reicht voll und ganz aus, wenn du im Gegenzug dem Vermieter jeweils einen Termin pro Woche nennst, an dem du Zeit hättest. Was du sonst noch wissen solltest findest du in disem Link:

    https://www.google.de/search?safe=of…1.0.ckcxws7mwYs

    Und denke daran, dass dein Vermieter mit dieser Kündigung voll auf die Nase fällt. Es besteht zwar für dich die Pflicht die Miete zu bringen, aber wenn das Konto nicht mehr existiert, ist diese Pflicht nicht zu erfüllen.

  • Hallo Ulrika,

    zu der Besichtigung:

    Lies dir nochmal deinen Mietvertrag durch: Meist steht dort auch etwas zum Betreten der Wohnung/Besichtigungen durch den Vermieter. Dort findest du sicher auch den Passus: "in angemessener Frist anzumelden" (oder so ähnlich).

    Diesen Passus aus deinem Mietvertrag würde ich als Antwort an den Vermieter mailen, mit dem Hinweis, dass dies eben aufgrund deiner Berfstätigkeit zu kurzfristig ist.

    Inwieweit die fristlose Kündigung eine Rolle spielt (weil es in diesem Fall ja bereits jetzt keinen Mietvertrag mehr gäbe, auf den man sich berufen kann), kann ich leider nicht sagen.

    Ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wird wohl nur ein Gericht entscheiden können.

    Ich würde dem Vermieter auf jeden Fall mitteilen, dass du der Meinung bist, dass die Kündigung unberechtigt ist. Er möchte/soll bitte den Rechtweg einschlagen, damit die Situation rechtlich einwandfrei geklärt werden kann. (oder so ähnlich)

    In all deinen Schreiben unbedingt streng höflich bleiben und nicht den gleichen Ton anlegen, wie dein Vermieter.

    Viele Grüße,

    anonym2

    Hinweis: Meine Ausführungen sind völlig unverbindlcih und stellen keinesfalls eine Rechtsberatung dar.

  • Nachtrag:

    Zudem würde ich den Vermieter darum bitten, einen geeigneten (rechtssicheren) Nachweis für die Zusendung der neuen Kontaktdaten/Bankverbindung vorzulegen, denn dann könntest du Recherchen im Bereich der Mitnutzer des Gemeinschaftsbriefkastens durchführen, um den Verbleib des Briefes zu klären;)

  • Ich schaue nicht regelmäßig auf meine Kontoauszüge und habe erst am 22. 10. gesehen, dass die Mieten für die Monate September und Oktober zurückgegangen sind, weil das Konto des Vermieters nicht mehr existiert (davor ging alles regelmäßig auf diesem Konto ein).

    Diese Rückbuchung der Miete für Sept.Okt. kannst Du sicher belegen. So bist Du zumindest teilweise aus dem "Schneider". Für eine fristlose Kündigung dürfte das weitere Prozedere nicht reichen. Wie es letztlich ein Richter beurteilen würde kann man nicht mit Gewissheit sagen. " Das Gesetz ist ein Netz mit Maschen. Durch die weiten schlüpfen die Gescheiten, in den engen bleiben meist die Dummen hängen"

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