Beiträge von Banane

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zur Tierhaltung bzw zur vorübergehenden Tierhaltung.In unserem Mietvertrag steht folgendes:
    Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie z.b Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters.Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ___ Tagen.(Bei der Anzahl der Tage ist nichts eingetragen)

    Jetzt ist der Fall eingetretten das mein Onkel nach einem schweren Autounfall im Krankenhaus liegt und wir noch nicht wissen wie es am Ende ausgeht 
    Er hat eine Französische Bulldogge die jetzt irgendwo unterkommen muss und wir Sie gerne vorerst bei uns aufnehmen möchten das sie nicht ins Tierheim muss,die nächsten Tage kann noch ein Freund meines Onkels sie nehmen aber eben nur noch ein paar Tage.Kann der Vermieter uns das aufnehmen des Tieres untersagenDer Hund ist kein kläffer oder so.

    Angenommen, Du kannst den Hund -mit Erlaubnis des VMs-vorübergehend zu dir nehmen. Was ist, wenn der Onkel nicht mehr auf die Füsse kommt (was man nicht wünscht) wohin dann mit dem Hund?

    Zitat

    ..hat der Mieter die Mietsache auch nicht erst in einen "Vertragsgemäßen" oder "Bewohnbaren" Zustand gebracht, sondern in einen Zustand der ihm selbst gefallen hat.

    Wenn man es so sieht hast Du recht. In diesem Fall ist es offensichtlich so, dass der M. keine Vereinbarung mit dem VM in Bezug auf evtl. Instandsetzungen getroffen hat.

    Ich kann mich nicht fachlich dazu äußern, aber mir fällt schon auf, wo die Härte der Diskussion angefangen hat:

    Posting #2

    Danke für diesen Beitrag, auch im Sinne des TE. Gäbe es nicht gelegentlich auch User von Deiner Sorte möchte man kein Forum mehr besuchen.

    Das empfinde ich schon als sehr grenzwertig, so etwas auf sachliche Fragen - womöglich vielleicht nicht rechtskonform, aber sachlich - als Antwort zu generieren.

    Ein freundlicher Umgang sieht bitte anders aus! Und die Härte kam eben nicht in #1 sondern in #2.

    Das mal zur Klarstellung.

    Könntet ihr Euch jetzt bitte an die Fakten halten und wer das nicht möchte, braucht hier ja nicht mehr zu schreiben.

    Danke!


    Danke für Deinen Beitrag. Gäbe es nicht gelegentlich auch User von Deinem Format möchte man auf dieses Forum verzichten.

    Richtig. Hätte der VM beheben müssen.


    Wenn er denn von einem Schaden gewusst hätte.

    Die Mieter bewohnten die Wohnung 4 Jahre und in dieser Zeit kann viel passieren. Wenn Schäden sichtbar werden müssen diese sofort dem VM gemeldet werden. So wie diese Türe aussieht ist das nicht der Verschleiss von ein paar Tagen, es dauert eine Weile bis das Holz fault.

    Jup das ist schon klar. Hier will allerdings der Vermieter den Kompletten Türrahmen samt Tür erneuern. Er meint wir hätten mal Wasser im Bad:) gehabt (Wasserschaden im Bad). Allerdings würde so ein Schaden dann auch an der Tür erkennbar sein. Im Grunde ist es doch ein Verschleiß oder irre ich mich?

    Verschleiss nach 10 Jahren? Für mich sieht es nach unsachgemäßer Handhabung aus. Man sieht eindeutig am Boden ein Loch im Silikon. Das darf schon mal garnicht sein, denn da versickert Wasser. Die Türen sehen aus, als hätten diese schon 100 Jahre auf dem Buckel. Ist halt fremdes Eigentum, wozu pflegen.

    Die Echtholz-Tür meines Bades ist ~65 Jahre alt und unten offen, da ich sie wegen eine Teppichs kürzen "musste".
    Bei uns wird aber im Gegensatz zum TE innerhalb der Duschtasse geduscht...:rolleyes:

    Bei uns wird ebenfalls in der Duschtasse geplantscht, sollte es außerhalb nass werden, wird sofort aufgetrocknet.

    Hallo Leute :), der Vermieter möchte jetzt die komplette Tür (Türzarge und Türblatt) erneuern. Komplettkosten um die 400€. Wenn ich mutwillig diese Tür kaputtgemacht hätte oder mein Kind eine Schramme reinhaut wäre es kein Problem. Aber diese Tür ist schon älter als 10 Jahre... wir haben das Flurgeländer neu lackiert obwohl wir dafür nicht aufkommen müssten. Ich denke, dass der Vermieter hier etwas rausschlagen möchte...

    ..aber die Türe ist schon 10 Jahre alt. Hier stellen sich mir die Haare. Sollten alle Gegenstände in der Wohnung nach 10 Jahren erneuert werden, könnten Sie sich wahrscheinlich die Miete nicht mehr leisten.
    Also Leute, bleibt mal auf dem Teppich.

    Ich würde es sehen wie Berny.

    Hallo,

    wie nachweisbar ist es denn, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde? (Übernahmeprotokoll, Vermerk im Mietvertrag usw.)

    Mietereinbauten gehören nicht automatisch dem Vermieter, d. h. du kannst die Einbauten die du eingebracht hast auch wieder rausnehmen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

    Dann wenn zweifelsfrei nachweisbar der unrenovierten Übernahme des Mietobjekts, dieses besenrein verlassen.

    Gruß
    BHShuber

    Soviel mir bekannt, hat der Vermieter das Recht, gegen entsprechende Bezahlung, die Wegnahme der eingebauten Sachen vom Mieter zu verhindern, sofern der M. nicht ein persönliches Interesse an diesen Dingen hat. Ist ja hier nicht der Fall.

    Beachte auch Wegnahmepflicht. Diese entfällt hier, nachdem der M. die Wohnung erst durch seine Instandsetzung bewohnbar gemacht hat

    Hallo,

    im Bad duschen und handtücher zum trocknen aufhängen dürfte zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören.
    Wenn der VM will, dass ihr bezahlt. Also musst nicht du beweisen, dass du unschuldig bist, sondern der VM muss dir deine Schuld nachweisen. => Sein Gutachter, seine Kosten (erstmal)

    Gruß
    AK

    Der Mieter hat die Handtücher ausgelegt, nicht aufgehängt zum Trocknen. Und wenn in der bewohnten Wohnung Schäden verursacht werden muss vorerst der Mieter beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat bzw. dass ihn keine Schuld trifft.

    nachtrag:

    über dem beitrag steht:

    Wichtig für Mieter die ausziehen:

    Grundsätzlich endet der Abrechnungszeitraum mit dem Ende des Mietverhältnisses und die Nebenkostenabrechnung hat anteilig zu erfolgen.

    stimmt das auch nicht?

    Du meinst das schon richtig, nur heisst dies Nutzungszeitraum. Abrechnungszeitraum sind 12 Monate, der Nutzungszeitraum kann durchaus kürzer sein, nämlich Ende des Mietverhältnisses z.B. nur 6 Monate innerhalb des Abrechnungszeitraums.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!