Beiträge von Banane

    Das ist so nicht ganz richtig. Denn 4€ können durchaus Mietobergrenze laut Mietspiegel sein.
    Allerdings ist vermutlich eine topsanierte Wohnung für 4 € eher unwahrscheinlich.

    Bei mir ist ein kleines Zimmer ohne Heizung, sowas ist in meinen Augen nichtmal Standard!

    Warum hast du diese Wohnung angemietet? Ich nehme mal an aufgrund der billigen Miete. So gesehen kannst Du jeden Monat Geld sparen, oder etwa nicht?

    Balnoj

    Zitat

    ..obwohl ich nur seit dem 15.12. da lebe, haben wir niemals schriftlich geklärt..

    Ich nehme an es steht auch nicht derartiges im MV. Übrigens, selbst wenn einer nicht in der Wohnung lebt hat er die Miete zu begleichen ab Vertragsbeginn.

    Das ist es ja. Auf dem Vertrag steht 15.12.16 bis 15.9.17. Sind 9 ganze Mieten. Er möchte aber insgesamt 9,5 (ganzer Dezember halt) . würde am ende die letzte zahlung für den halben Sep weglassen, befürchte aber dann, dass er die Kaution behält...obwohl ich denke das wäre nicht rechtens...oder?

    Für 9 Monate Mietzeit zahltst Du 9 mal die vereinbarte Miete, keinen Cent mehr. 2mal 1/2 Monat ergibt einen vollen Monat, also die Mietzahlung demnach bis 15.9.17. Ich kenne keinen §, keine Vorschrift, die anderslautend wäre.
    Wenn Dein VM den vollen Monat Dez. bezahlt haben möchte, wäre das schon unzulässig, da zum Nachteil des Mieters.

    Also mein gedanke jetzt wäre:

    ich zahle ihm weiterhin die 417 monatlich bis ende August. den halben sep zahle ich nicht mit der Begründung ich habe ihm bei der ersten zahlung die volle summe gegeben obwohl nur ein halber Monat fällig wäre.

    dürfte er daraufhin meine Kaution einbehalten?

    Ja, wenn Du noch Verbindlichkeiten an den VM hast. Es kommt darauf an was lt.Mietvertrag vereinbart wurde bezüglich der Mietzahlungen.

    Gründlichst ist doch Quatsch, gründlich würde durchaus genügen. Löcher im Boden sind keine normalen Gebrauchsspuren und gehen zu Deinen Lasten.
    3 Personen für Nachputzarbeiten ist auch Quatsch. Der VM soll/muss die Wirtschaftlichkeit/Verhältnismässigkeit beachten, es sei denn, die Wohnung ist so verschmutzt, dass es eine Person kurzfristig nicht schafft, die Wohnung zu putzen. Wenn sich in der Küche noch Krümel finden wäre das ein Zeichen dafür, dass noch nachgeputzt werden muss.

    Sauber geputzt definiert eben jeder Mensch anders. Ich persönlich erwarte vom Mieter die Wohnung so sauber zurück zu erhalten wie er diese übernommen hat.

    Die Frist für die erforderliche Reinigung kannst Du auch mitbestimmen. Du bezahlst ja schliesslich dem VM eine Nutzungsgebühr für evtl. Mietausfall.

    Ja, meine Frage weshalb ich das Thema hier im Forum eröffnet habe ist nur ob ich oder der Vermieter diese Klappe erwerben und einsetzen muss - bevor ich anrufe.

    An Deiner Stelle würde ich den VM verständigen bevor ich in irgend einer Weise tätig werden würde. Könnte ja sein, der VM möchte dieses Loch weiterhin für den Zweck des Dunstabzugs herstellen und er sorgt selbst für die Massnahme.

    So oder so ist es kostenmässig Sache des Vermieters, ob der das Loch zumauert oder weiter verwenden will für den Abzug.

    Kurz gesagt, das wird vieleicht eine älter Enlüftung für die Abzugshaube gewesen sein, denke ich mal? Insofern mal beim Vermieter nachfragen.
    Es gibt natürlich schönere Möglichkeiten als das mit Styropor zu verschließen. Von "Schuld" ist doch noch gar nicht die Rede, wahrscheinlich wird das eher eine bewußt hergestellte Öffnung sein, oder?

    An diese Möglichkeit dachte ich spontan auch. Zu welchem Zweck sonst sollte ein Loch nach draussen gelegt sein. Da gibt es Klappen um so ein Loch zu verschliessen und nur für den Dunstabzug zu öffnen.

    Rücksprache mit dem Vermieter könnte das klären.

    Hallo Zusammen,

    ich habe meine Wohnung bereits 1,5 Monate vor Vertragsende an den Vermieter wieder übergeben. Dieser hat bereits eine Woche später mit Renovierungsarbeiten begonnen. Meines Wissens nach muss ich ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen.
    Stimmt das?
    Könnte mir jemand den entsprechenden Paragrafen nennen, sodass ich etwas dem Vermieter ggü. in der Hand habe?


    Vielen vielen Dank im voraus!

    Micha

    P.S.: Auf der Rückseite des Abgabeprotokolls steht: "Der Wohnraum wurde vorzeitig auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters/der Mieterin zurückgenommen. Der Mieter/die Mieterin verzichtet auch zukünftig auf die Wiederinbesitznahme des Wohnraums, jedoch entbindet ihn/sie dies nicht von der Mietzahlungsverpflichtung bis zum vereinbarten Mietvertragsende." (Ändert sich dadurch was?)


    Sollte dieser Zusatz als Individualvereinbarung gelten/durchgehen wirst Du die Miete bis Mietvertragsende begleichen müssen. Du hast auf die Wiederinbesitznahme der Wohnung verzichtet und es könnte durchaus sein, dass der VM dann auch renovieren kann. Die ganze Vereinbarung könnte evtl. anfechtbar sein.

    Die Situation ist leider etwas unglücklich. Wie viele Parteien leben denn in dem Haus? Das kann doch nicht sein, dass in einem Haus mit 6 oder 10 Parteien über jahre keiner merkt, dass die Verwaltung so einen Stuss betreibt.

    Und ist die "Verwaltung" gewerblich? oder ein überforderter Privathansel, der das aus gefälligkeit macht? Bei einer Firma würde ich mir tatsächlich Gedanken machen ob ich Strafanzeige wegen Betrug erstatte.

    grundsätzlich sit der Zug für die Vorjahre ausser 2015 nämlich abgefahren. Einwendungen sind nicht mehr möglich. Allerdings würde ich hier zu mindest. einen RA fragen, ob ein Rückgriff aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht doch möglich ist. Vermutlich aber ehr nicht.

    ..über Jahre keiner merkt....Die Leute haben alle zuviel Geld, denke ich, ansonsten müsste es bemerkt werden, oder sind es überwiegend Dep...Ananlphabeten, wie auch immer, für das Jahr 2011 ist der Zug abgefahren in Bezug auf NK-Rückzahlung. Rückgriff aus ungerechtfertigter Bereicherung wäre noch ein Weg, sofern auch nicht da eine Verjährig eingetreten wäre.

    Das führt aber nur zum ansammeln von Mietschulden mit ggfs entsprechenden Konsequenzen. Eine falsche Abrechnung berechtigt weder zur Aufrechnung noch zum Zurückbehalt.

    Lediglich offensichtliche/ selbstbehebare Fehler darf der Mieter als Grundlage einer Kürzung verwenden. Ganz
    einstellen geht aber nicht.

    Angenommen der VM verrechnet sich oder verrechnet die Vorauszahlungen nicht korrekt zu Ungunsten des Mieters, es besteht eindeutig eine Rückzahlung an den Mieter die vom VM nicht entrichtet wird. Logischerweise kann der Mieter hier den überschüssigen Betrag einbehalten.

    Was spricht dagegen?

    Hallo, Chiquita

    Grundsätzlich sollte man abwägen ob eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt.
    Die Zeche zahlt der Verlierer, und wer das ist kann man nicht immer vor den Urteilschluss wissen.
    Ohne Anwalt in einem Rechtsstreit vor Gericht ist dringend abzuraten, sofern man auf diesem Gebiet ein Laie ist.

    Also überlege es Dir reiflich.

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