Beiträge von Banane

    Ich wohne seit 8 Jahren in einer Neubau - Mietwohnung einer großen Genossenschaft.


    Nette Nachbarn, günstige Wohnungen, wenn auch recht hellhörig.

    Wie ich Deinem Beitrag entnehme wirst Du Deine Wohnung nicht kündigen wollen um so diesem Inferno zu entkommen. Mir fällt nicht viel ein ausser Du versuchst selbst Deine Wohnung gegen diese Hellhörigkeit zu isolieren, oder mit anderen lärmgeschädigten Mietern kontinuierlich gegen die lauten Mieter vorzugehen.

    "unglaublich", an dich zurück.

    Wenn es dem Vermieter auch ums Prinzip geht und er klagefreudig ist, dann gibt er das einem Anwalt und holt sich die Zustimmung zur Erhöhung und damit die lausigen 50 Euro "aus Prinzip

    Wenn, ja wenn der Vermieter ....hätte..., er hat aber nicht weil der M. vorher ausgezogen ist.

    H.Hamburg. Nochmals extra für dich: Einer Mieterhöhung muss der M. zustimmen oder er nimmt sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch und zieht aus. Hier wurde zwar das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen, dennoch nach 3-monatiger Kündigung ausgezogen. Für eine Mieterhöhung fehlt die Zustimmung, die der VM einklagen könnte.

    Oder ist das in Hamburg anders.?

    Die Kaution kannst Du nachträglich hinterlegen, d.h. dem neuen Vermieter bezahlen. Im übrigen bedarf es für die Zahlung der Kaution, sofern diese im MV vereinbart wurde, keiner weiteren Aufforderung. I.d.R. ist Kaution in 3 Raten zu zahlen, jeweils mit der Monatsmiete.

    Zum einen gibt man einen Original-Mietvertrag nicht aus der Hand, Sie hätten selbst Kopien erstellen können und diese weitergeben.

    Weder eine mangelhafte Renovierung noch eine schlechte Nachbarschaft rechtfertigen eine fristlose bzw. kürzere Kündigungszeit als 3 Monate.

    Wie ich Ihren Beitrag verstehe werden Sie wohl bis Ende der Mietzeit, also nach fristgerechter Kündigung, die Miete begleichen müssen. So sieht es das Gesetz vor.

    Weitere Antworten geben Ihnen vielleicht mehr Hoffnung.

    Ungebeten Dein Zimmer betreten dürfte die Vermieterin wohl nicht, aber ich denke, diese Dame will Dir damit nur Gutes

    tun.

    Hallo, Mustang01, war ironisch gemeint. Natürlich sollte diese Vermieterin so viel Anstand mitbringen und nicht ungebeten Dein Zimmer betreten. Was diese Dame macht war vor 100 Jahren üblich, da gab es noch kein Mietgesetz.

    Hallo allerseits,

    ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, der eine Hausordnung als Vertragsanlage bestimmt, welche mir Übernachtungsgäste untersagt.
    Damals habe ich dann die Hausordnung nach Absprache mit der Vermieterin dahingehend geändert, dass bis zu 6 Übernachtungen pro Monat gestattet seien. Nun frage ich mich, ob Sie überhaupt das Recht hat, mir dahingehend etwas vorzuschreiben.
    Ich bewohne ein möbliertes Zimmer, in einer Wohngemeinschaft, die Vermieter wohnen im selben Haus.

    Hinzu kommt, dass Sie während meiner Abwesenheit mein Zimmer betritt um zu lüften und mir Post auf den Schreibtisch zu legen.


    Kann mir hier jemand seine Einschätzung zu den beiden Dingen geben? Über konstruktiven Input wäre ich sehr dankbar!

    Gruß

    Mustang

    Für ein möbliertes Zimmer in einer WG gelten andere Mietgesetze wie für eine abgeschlossenen Wohnung. Es kann Dir-wie zuvor schon erwähnt-z.B. kurzfristig -zum 15.d.Mts. ohne Grund gekündigt werden.

    Ungebeten Dein Zimmer betreten dürfte die Vermieterin wohl nicht, aber ich denke, diese Dame will Dir damit nur Gutes

    tun.:)

    Meines Erachtens kann sie Dir auch nicht vorschreiben wie oft Du Besuch haben darfst, aber bedenke, sie ist am längeren Hebel. Hier gilt nur: Entweder Du fügst Dich oder Du fliegst raus. So sehe ich das leider.

    hätte es auf den oben genannten sachverhalt einen effekt, wenn im vertrag stehen würde "V und M sind sich einig, dass die Fläche xx m² beträgt."?

    Wenn sich beide Parteien über die Wohnfläche einig sind darf man davon ausgehen, dass die Wohnfläche abgemessen wurde und somit bekannt. Mit dieser qm-Wohnfläche wird dann abgerechnet. Als Mieter würde ich -ohne Abmessung der WF-eine derartige Vereinbarung nicht unterschreiben.

    fragen:
    was wäre ausschlaggebend? die tatsächliche größe oder die vereinbarte?

    würden dem mieter miet-nachzahlungen für vergangene monate drohen?
    wer wäre für das umsetzen der möbel zuständig?

    1) ausschlaggebend für die NK ist die tatsächliche Größe der Wohnung, wenn ausgemessen. (10% Differenz)

    2) Nein, wenn die qm im MV vereinbart sind und sich später herausstellen sollte, die Wohnung ist doch grösser..

    3) Der das Umsetzen verlangt. Für eine WFB muss doch kein Schrank umgesetzt werden, man kennt ja die Fläche/Größe des Schrankes. Nur meine Meinung.

    ich bin seit wenigen Tagen stolzer Mieter einer kleinen Single-Wohnung, bin soweit auch ziemlich zufrieden. Aktuell ergeben sich für mich aber einige Fragen bzgl. der Eingangstür, die vom Flur aus den Eingang zu meiner Wohnung im Mehrfamilienhaus bildet. Gibt es Normen, denen eine solche Tür entsprechen muss

    Ja. es gibt die jeweilige Norm der damaligen Bauweise. Wenn diese erfüllt wurde ist die Türe in Ordnung. Deine Wohnung ist wahrscheinlich Altbau mit entsprechender Miete. Wenn Dir die Wohnung gefällt, helfe Dir soweit wie möglich selbst mit dieser Situation. Es gibt heutzutage so viele Möglichkeiten mittels Baumärkten. Ganz ehrlich, sollte man wegen jeder Kleinigkeit umziehen wollen, wäre man ständig am umziehen. Es ist kaum irgendwo, irgendwas, perfekt.

    Meine Fragen:
    - Wie kann ich meine Bewerbung optimieren? Was sollte ich noch vorlegen? Sollte ich (obwohl ich einen Job habe) noch eine Bürgschaft der Eltern vorlegen?


    - Kann es sein, dass ich abgelehnt werde, weil ich davor nie einen eigenen Mietvertrag hatte?


    - Ist es üblich einen Betrag für eine Bevorzugung zu zahlen? Wenn ja, was ist in etwa die Höhe für ein solches Entgelt?


    Für einen WBS erhalte ich "zu viel" Gehalt. Die Grenze liegt bei 16k im Jahr.

    In Berlin sind Mietwohnungen Mangelware, das weiß man. Einen Betrag für eine Bevorzugung wäre natürlich verlockend für den VM und das ohne Rechnung/Quittung? Davon würde ich Abstand nehmen. 3 MM Kaution dürften korrekt sein.

    Ein Ablehnungsgrund könnte tatsächlich sein, dass Du vom "Hotel Mama" kommst, eben noch nie einen MV hattest.

    Dennoch, bei 150 Besichtigungen und ausreichenden Unterlagen kann ich mir nicht erklären warum da nicht ein VM mit Dir einen MV schliessen will. Liegt es vielleicht am Farbfoto?

    Zitat aus "Richtig Lüften leicht gemacht"

    Lüftungstipps auf einen Blick

    • Drei- bis viermal täglich lüften.
    • Nicht dauerlüften, sondern stoßlüften.
    • Beim Lüften immer Heizung aus.
    • Küche und Bad nach Bedarf mehr lüften.
    • Nach Modernisierung: Häufiger lüften.

    Erst ma danke für die Antwort!

    Da sie alleine die kosten der Wohnung alleine nicht Lange halten kann wurde ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet! Und da der VM recht eigen ist und keinen neuen Partner von ihr hier haben möchte ! War das der einzigste weg?

    Gruß

    Nachdem der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist heisst es: Verträge sind einzuhalten. Es wäre natürlich möglich gewesen dass der neue Freund mit in den bestehenden Mietvertrag einsteigt, das hätte der VM nicht verhindern können/dürfen.

    Der Ex-Freund ist ja noch Mieter und könnte mit seiner RSV der Mieterin behilflich sein. In Grunde genommen betrifft diese Angelegenheit auch ihn selbst, sofern nicht entsprechende Vereinbarungen dagegen sprechen.

    Übrigens sieht der Zustand der Wohnung nach Baumangel aus, es sind nicht die Probleme der Mieterin, in diesem Fall die des Vermieters.

    Zitat aus "Promeda"

    "Grundsätzlich zählen zu den umlagefähigen sonstigen Kosten diejenigen, die nicht einmalig, sonden laufend anfallen."

    Der VM kann selbstverständlich für die mitvermietete Küche eine angemessene Gebühr verlangen, aber ob diese Gebühr mit den NK abzurechnen ist wäre mir neu. Noch nie gehört.

    Die Gebühr für eine normalgebräuchliche EBK (mit Herd und Kühlschrank) ist in etwa 10 Jahren abgeschrieben. Z.B. Anschaffungskosten € 4.000,00, wären die mtl.Kosten für Küche ca.€ 35,00

    Das ist doch Blödsinn. Wenn du etwas nicht weißt. dann solltest du gar nicht darüber schreiben.

    Das Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhungen spielt für jeden Mietvertrag eine Rolle.

    Gruß

    H H

    Es kann doch nicht so schwer sein einen Mitschreiber annehmbar zu korrigieren. Ja, das Sonderkündigungsrecht gilt für jeden MV,. Wenn der M einer Mieterhöhung nicht zustimmen will kann er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

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