hallo,
mal angenommen, in der betriebskostenabrechnung würde ein qm-basierender verteilerschlüssel etwas höher sein, so dass der mieter mehr kostenanteil hätte, als im mietvertrag steht.
folglich würde der mieter dies reklamieren und der vermieter würde nun nochmals die wohnung nachmessen wollen.
beim nachmessen müssten eventuell sperrige möbel (großer kleider schrank oder große schrankwand) umgesetzt/abgebaut werden.
fragen:
was wäre ausschlaggebend? die tatsächliche größe oder die vereinbarte?
würden dem mieter miet-nachzahlungen für vergangene monate drohen?
wer wäre für das umsetzen der möbel zuständig?