Hallo allerseits,
ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, der eine Hausordnung als Vertragsanlage bestimmt, welche mir Übernachtungsgäste untersagt.
Damals habe ich dann die Hausordnung nach Absprache mit der Vermieterin dahingehend geändert, dass bis zu 6 Übernachtungen pro Monat gestattet seien. Nun frage ich mich, ob Sie überhaupt das Recht hat, mir dahingehend etwas vorzuschreiben.
Ich bewohne ein möbliertes Zimmer, in einer Wohngemeinschaft, die Vermieter wohnen im selben Haus.
Hinzu kommt, dass Sie während meiner Abwesenheit mein Zimmer betritt um zu lüften und mir Post auf den Schreibtisch zu legen.
Kann mir hier jemand seine Einschätzung zu den beiden Dingen geben? Über konstruktiven Input wäre ich sehr dankbar!
Gruß
Mustang