Vermieter untersagen Übernachtungen und betreten unangekündigt, in Abwesenheit das vermietete Zimmer

  • Hallo allerseits,

    ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, der eine Hausordnung als Vertragsanlage bestimmt, welche mir Übernachtungsgäste untersagt.
    Damals habe ich dann die Hausordnung nach Absprache mit der Vermieterin dahingehend geändert, dass bis zu 6 Übernachtungen pro Monat gestattet seien. Nun frage ich mich, ob Sie überhaupt das Recht hat, mir dahingehend etwas vorzuschreiben.
    Ich bewohne ein möbliertes Zimmer, in einer Wohngemeinschaft, die Vermieter wohnen im selben Haus.

    Hinzu kommt, dass Sie während meiner Abwesenheit mein Zimmer betritt um zu lüften und mir Post auf den Schreibtisch zu legen.


    Kann mir hier jemand seine Einschätzung zu den beiden Dingen geben? Über konstruktiven Input wäre ich sehr dankbar!

    Gruß

    Mustang

  • Hallo,

    ein möbliertes Zimmer ist eben etwas anderes, als eine eigene Wohnung.

    Wenn ihr vertraglich die Anzahl der Übernachtungen festgelegt habt, dann solltest du dich auch daran halten. Ich kann verstehen, dass der Vermieter nicht ständig "fremde" Menachen im Haus haben will.

    Die Zutritt zu deinem Zimmer ist so nicht zulässig. Schließe es doch einfach ab.

    Für mich kli9ngt das allerdings so, als solltest du ausziehen. Wahrscheinlich wird dein Vermieter dich ohnehin kündigen, wenn du dich nicht an die Vereinbarten Regeln hälst.

    Gruß

    H H

  • Hallo Mustang,

    nach deutschem Mietrecht hat Deine Vermieterin kein Recht, Dir Vorschriften bezueglich Uebernachtungsgaesten zu machen. Bei einem Zimmer in der Wohnung des Vermieters ist das aber durchaus ueblich und auch verstaendlich.

    Knackpunkt dabei ist, dass der Mietvertrag bei dieser Konstellation bis 15. des Monats zum Monatsende gekuendigt werden kann. Ohne Angabe von Gruenden, ohne Haertefalleregelung, ohne garnichts. Wenn Du also dort gerne wohnen bleiben wuerdest, empfiehlt es sich, dass Du Dich an die getroffenen Vereinbarungen haeltst, egal was im Gesetz steht.

    cu

    Guenni

  • Hallo allerseits,

    ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, der eine Hausordnung als Vertragsanlage bestimmt, welche mir Übernachtungsgäste untersagt.
    Damals habe ich dann die Hausordnung nach Absprache mit der Vermieterin dahingehend geändert, dass bis zu 6 Übernachtungen pro Monat gestattet seien. Nun frage ich mich, ob Sie überhaupt das Recht hat, mir dahingehend etwas vorzuschreiben.
    Ich bewohne ein möbliertes Zimmer, in einer Wohngemeinschaft, die Vermieter wohnen im selben Haus.

    Hinzu kommt, dass Sie während meiner Abwesenheit mein Zimmer betritt um zu lüften und mir Post auf den Schreibtisch zu legen.


    Kann mir hier jemand seine Einschätzung zu den beiden Dingen geben? Über konstruktiven Input wäre ich sehr dankbar!

    Gruß

    Mustang

    Für ein möbliertes Zimmer in einer WG gelten andere Mietgesetze wie für eine abgeschlossenen Wohnung. Es kann Dir-wie zuvor schon erwähnt-z.B. kurzfristig -zum 15.d.Mts. ohne Grund gekündigt werden.

    Ungebeten Dein Zimmer betreten dürfte die Vermieterin wohl nicht, aber ich denke, diese Dame will Dir damit nur Gutes

    tun.:)

    Meines Erachtens kann sie Dir auch nicht vorschreiben wie oft Du Besuch haben darfst, aber bedenke, sie ist am längeren Hebel. Hier gilt nur: Entweder Du fügst Dich oder Du fliegst raus. So sehe ich das leider.

  • Danke für eure Antworten,

    laut Mietvertrag habe ich die Wohnung für 3 Monate,danach kann zum Monatsende gekündigt werden. es geht mir dabei auch eher um prävention, noch läuft es ganz okay, aber wenn mal was sein sollte, möchte ich valide begründungen haben.

    Die WG ist quasi eine seperate wohnung im Obergeschoss, mit eigener haustür etc.- daher denke ich, die vermieterin hat dieselben regeln zu beachten wie andere auch- möbliert hin oder her.

    und privatsspähre sollte auch jedem normalen menschen geläufig sein denke ich...

  • Ungebeten Dein Zimmer betreten dürfte die Vermieterin wohl nicht, aber ich denke, diese Dame will Dir damit nur Gutes

    tun.

    Hallo, Mustang01, war ironisch gemeint. Natürlich sollte diese Vermieterin so viel Anstand mitbringen und nicht ungebeten Dein Zimmer betreten. Was diese Dame macht war vor 100 Jahren üblich, da gab es noch kein Mietgesetz.

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