angenommen der Vermieter hat die im Mietvertrag angegebenen qm deutlich zu hoch angesetzt, die Abweichung beträgt mehr als 10% der tatsächlichen Wohnfläche.
Wenn die qm der Wohnfläche im MV angegeben sind und du nachträglich nachweisbar feststellst, die Wohnung weist weniger Wohnfläche auf, kannst du die Miete reduzieren.
Wie lange könnte der Mieter nun hier eine Mietminderung durchsetzen, wenn er zunächst die im Vertrag angegebene Miete überwiesen hat. Das sollte doch auch rückwirkend gehen, oder?
Geht auch rückwirkend.
Beträgt die Flächenabweichung mehr als zehn Prozent, dann hat der Mieter das Recht, die Miete zu kürzen und zu viel gezahltes Geld zurückzuverlangen. Er kann sogar den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Eine Abweichung von zehn Prozent oder weniger stellt dagegen in der Regel keinen Mangel da.