Schönheitsreparaturen bei Auszug (Tapezieren und Malern) grundlegende Verständnisfragen

  • Hallo zusammen,

    ich habe trotz des Lesens etlicher Beiträge hier und über Google allgemein das Ganze immer noch nicht richtig verstanden:

    Ich habe beim Einzug vor 8 Jahren eine frisch gemalerte Wohnung in 1A Zustand übernommen und im Mietvertrag die übliche Klausel, dass ich vor Auszug die Wohnung im gleichen Zustand übergeben muss. Da ich die weißen Wände farbig gestrichen habe und auch Löcher gebohrt, müsste ich nach meinem Verständnis und Logik alles wieder in diesen Zustand versetzen, wie man es von früher kennt. Und hier beginnen die Fragen bzw. der Teil, den ich nicht verstanden habe:

    Klauseln zur Übergabe der Wohnung bei Auszug, die eine Renovierung verlangen, sollen unzulässig sein, da der Vermieter diese Kosten über die Miete bereits einkalkuliert hat und man brauche gar nichts zu machen, außer besenrein zu übergeben. Dann heißt es wieder nein, nur wenn man in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, gelte dies auch bei Auszug - das war aber doch auch schon früher so und wurde in solchen Fällen auch im Mietvertrag festgehalten: Auszug wie Einzug - unrenoviert. Ich habe jetzt schon so viele widersprüchliche und für Laien wie mich kaum verständliche Aussagen gelesen, dass ich nicht durchblicke.

    Was gilt denn heute speziell in meinem Fall?

    PS: Bevor jemand denkt, ich wäre zu faul zum Renovieren und will mich drücken:

    Nach 3 Monaten permanenter Ruhestörung durch die neuen Nachbarn muss ich wegziehen und der Vermieter lehnt sämtliche Nachbesserungsversuche ab und meint trotz glaubwürdiger Zeugen und Lärmprotokolle, Einsatz von Ordnungsamt usw. dass das Verhalten der neuen Nachbarn ok wäre und wenn es mir nicht passt, soll ich doch wegziehen. Einen langen Rechtsstreit halte ich gesundheitlich nicht durch und stehe aufgrund Schlafmangels kurz davor, meinen Job zu verlieren und nach dem Verhalten meines Vermieters will ich natürlich die ohnehin durch den Umzug auf mich zukommenden hohen Kosten eingrenzen.

    Danke!

  • Hallo,

    was du machen musst und ob deine Schönheitsrenovierungsklausel gültig ist, hängt von der Formulierung im Mietvertrag ab.

    Allerdings musst du Beschädigungen in jedem Fall beseitigen. Farbige Wände zählen i.d.R. als Beschädigungen.

    Gruß

    H H

  • Was gilt denn heute speziell in meinem Fall?

    Es gilt was im MV vereinbart wurde, nämlich die Wohnung neu renoviert zu übergeben, so, wie vor 8 Jahren übernommen.

    Es sei denn, die Wohnung ist nach diesen 8 Jahren genau so intakt wie bei Einzug (was kaum anzunehmen ist).

    Nach 3 Monaten permanenter Ruhestörung durch die neuen Nachbarn muss ich wegziehen und der Vermieter lehnt sämtliche Nachbesserungsversuche ab und meint trotz glaubwürdiger Zeugen und Lärmprotokolle, Einsatz von Ordnungsamt usw. dass das Verhalten der neuen Nachbarn ok wäre und wenn es mir nicht passt, soll ich doch wegziehen. Einen langen Rechtsstreit halte ich gesundheitlich nicht durch und stehe aufgrund Schlafmangels kurz davor, meinen Job zu verlieren und nach dem Verhalten meines Vermieters will ich natürlich die ohnehin durch den Umzug auf mich zukommenden hohen Kosten eingrenzen

    Welche Nachbesserungsversuche? Du hast doch noch nicht renoviert, oder doch?

    Im Übrigen ist es tatsächlich so, dass man in Bezug auf Schönheitsreparaturen bei Tante Google auf verschiedene Aussagen stoßen kann.

    Meiner Meinung ist, die Renovierung lt.MV für Dich verbindlich. Kostet im Endeffekt einen Eimer Wandfarbe, einen Farbroller und evtl.Pinsel, und ein paar Stunden Deine Arbeitszeit. Musst halt abwägen welche Lösung für Dich erträglicher ist, Streit oder Frieden.

  • Es gilt was im MV vereinbart wurde, nämlich die Wohnung neu renoviert zu übergeben, so, wie vor 8 Jahren übernommen.

    Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Wohnung bei Rückgabe renovieren muss, dann würde es sich hier um eine ungültige Endrenovierungsklausel handeln.

    Die Rechtsprechung besagt nicht, dass die Wohnung im gleichen Zustand, wie bei Wohnungsübergabe zurückgegeben werden muss, sondern vielmehr nur, dass der Vermieter keinen besseren Zustand verlangen darf.

    Gewissen Verschlechterungen, die aus dem Vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, hat der Vermieter hinzunehmen, erst recht nach dem Wegfall der Quotenregelung.

    Der TE muss hier lediglich die bunten Wände streichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe beim Einzug vor 8 Jahren eine frisch gemalerte Wohnung in 1A Zustand übernommen und im Mietvertrag die übliche Klausel, dass ich vor Auszug die Wohnung im gleichen Zustand übergeben muss

    Es sei denn, die Wohnung ist nach diesen 8 Jahren genau so intakt wie bei Einzug (was kaum anzunehmen ist).

    Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Wohnung bei Rückgabe renovieren muss, dann würde es sich hier um eine ungültige Endrenovierungsklausel handeln

    Und demzufolge wäre der Mieter zu keinerlei Renovierung verpflichtet. Es müsste demnach schon im MV vermerkt sein, dass die Renovierung am Ende der Mietzeit nach Bedarf erfolgen soll, nur dann wäre die Endrenovierungsklausel auch gültig.

    e Rechtsprechung besagt nicht, dass die Wohnung im gleichen Zustand, wie bei Wohnungsübergabe zurückgegeben werden muss, sondern vielmehr nur, dass der Vermieter keinen besseren Zustand verlangen darf

    Der VM hätte durch die Renovierung des Mieters keinen besseren Zustand, allenfalls den Anfangszustand. Und sollte die Wohnung keine gravierenden Gebrauchsspuren aufweisen wird auch keine Renovierung fällig, was nach 8 Jahren Wohnzeit kaum möglich ist.. In diesem Fall wegen der farbigen Wände schon fraglich.

    Angenommen, der M. renoviert nicht weil nicht unbedingt nötig. Der nächste M wird nun nicht unterschreiben, dass er eine frisch renovierte Wohnung übernommen hat und braucht daher auch bei Auszug nicht renovieren. Wenn das nach kurzen Mietzeiten der Fall sein sollte und der VM die Renovierung auf eigene Kosten vornehmen würde, wäre eine Vermietung fast nicht mehr rentabel. Nur so eine Überlegung.

  • Angenommen, der M. renoviert nicht weil nicht unbedingt nötig. Der nächste M wird nun nicht unterschreiben, dass er eine frisch renovierte Wohnung übernommen hat und braucht daher auch bei Auszug nicht renovieren. Wenn das nach kurzen Mietzeiten der Fall sein sollte und der VM die Renovierung auf eigene Kosten vornehmen würde, wäre eine Vermietung fast nicht mehr rentabel. Nur so eine Überlegung.

    Willkommen in meinem Tagesgeschäft. Die Optionen, bei einer Kündigung eine renovierte Wohnung zu bekommen, ist aufgrund der schwammigen Rechtsprechung fast unmöglich.

    Bei einer Mietdauer von 8 Jahren und etlichen Mieteinnahmen, tut es mir aber nicht weh, hinterher einen Malerfachbetrieb mit einem Überholungsanstrich zu beauftragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ohne Wortlaut des Mietvertrages ist eine fundierte Antwort nicht möglich.

    Nicht jede Endrenovierungsklausel ist unwirksam. Aber selbst wirksame Endrenovierungsklauseln werden unwirksam, wenn eine fortlaufende Renovierung vereinbart worden ist.

    Bezüglich der farbigen Wände kann man mal das hier lesen: Klick

  • Ich habe in meinen Mietvertrag von 2009 geschaut und da steht, dass bestimmte Schönheitsreparaturen wie Malern, Anstreichen der Heizungsrohre, Tapezieren usw. "je nachdem und in der Regel" alle 5, 8 oder 10 Jahre selbständig vom Mieter durchzuführen sind.

    Zieht man aus und und renoviert nicht neu, wird berücksichtigt wann man das letzte Mal selbst renoviert hat, der Vermieter beauftragt dann eine Firma und der Mieter beteiligt sich anteilig an den Kosten.

    Alles sehr schwammig und vor allem wie will der Vermieter prüfen, ob ich wirklich vor z.B. 2 Jahren gemalert habe, unmöglich.

    Manche malern und tapezieren jährlich neu und wieder andere gar nicht.

    Dann ist noch vermerkt, dass bei Auszug die Wohnung im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben ist.

    Das ist der einzige für mich nachvollziehbare Punkt. In meinem Fall heißt das in 1A Zustand, frisch gemalert (weiß) und ohne jegliche Abnutzungserscheinungen / Mängel.

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