Hallo zusammen,
ich habe trotz des Lesens etlicher Beiträge hier und über Google allgemein das Ganze immer noch nicht richtig verstanden:
Ich habe beim Einzug vor 8 Jahren eine frisch gemalerte Wohnung in 1A Zustand übernommen und im Mietvertrag die übliche Klausel, dass ich vor Auszug die Wohnung im gleichen Zustand übergeben muss. Da ich die weißen Wände farbig gestrichen habe und auch Löcher gebohrt, müsste ich nach meinem Verständnis und Logik alles wieder in diesen Zustand versetzen, wie man es von früher kennt. Und hier beginnen die Fragen bzw. der Teil, den ich nicht verstanden habe:
Klauseln zur Übergabe der Wohnung bei Auszug, die eine Renovierung verlangen, sollen unzulässig sein, da der Vermieter diese Kosten über die Miete bereits einkalkuliert hat und man brauche gar nichts zu machen, außer besenrein zu übergeben. Dann heißt es wieder nein, nur wenn man in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, gelte dies auch bei Auszug - das war aber doch auch schon früher so und wurde in solchen Fällen auch im Mietvertrag festgehalten: Auszug wie Einzug - unrenoviert. Ich habe jetzt schon so viele widersprüchliche und für Laien wie mich kaum verständliche Aussagen gelesen, dass ich nicht durchblicke.
Was gilt denn heute speziell in meinem Fall?
PS: Bevor jemand denkt, ich wäre zu faul zum Renovieren und will mich drücken:
Nach 3 Monaten permanenter Ruhestörung durch die neuen Nachbarn muss ich wegziehen und der Vermieter lehnt sämtliche Nachbesserungsversuche ab und meint trotz glaubwürdiger Zeugen und Lärmprotokolle, Einsatz von Ordnungsamt usw. dass das Verhalten der neuen Nachbarn ok wäre und wenn es mir nicht passt, soll ich doch wegziehen. Einen langen Rechtsstreit halte ich gesundheitlich nicht durch und stehe aufgrund Schlafmangels kurz davor, meinen Job zu verlieren und nach dem Verhalten meines Vermieters will ich natürlich die ohnehin durch den Umzug auf mich zukommenden hohen Kosten eingrenzen.
Danke!