Beiträge von Banane

    Hallo!

    Hat man eigentlich bei einem Zählerwechsel - des Wasserzählers in der Wohnung z. B. - einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Dokumentation bzw. Bestätigung des Zählerstandes des alten, ausgebauten Zählers durch den Monteur der Ablesefirma?

    Oder geht's bei zulässiger Verweigerung dann nur per Zeugen (so vorhanden)?

    Gruß,

    Ab

    Beim Zählerwechsel in deiner Wohnung bist du ja zugegen und kannst den Zählerstand samt Monteur fotografieren, sollte sich der Monteur nicht bereit erklären dir den Zählerstand schriftlich zu bestätigen. Das dürfte als Beweis genügen.

    Denke auch das da dass Problem liegt, weil bei der Nachbarin die nur 55,00 Euro Nachzahlung hat, ist in der Küche auch kein Ablesegerät am Heizkörper. Wenn die da dann auf 5 stellen wird nix gemessen. Also mal an Brunata wenden.

    Lese eben, in der Küche der Nachbarin gibt es kein Ablesegerät am Heizkörper. Hier ist ein grober Fehler den der Vermieter zu tragen hat. Ein Heizkörper ohne Messgerät verbraucht natürlich Energie die nicht bei der Verbraucherin berechnet wird, allerdings in der Gesamtabrechnung auf alle anderen Verbraucher fällt.. D.h. konkret, dieser Verbrauch ist ja vorhanden, wird aber verteilt auf die anderen Verbraucher. Diese Nachbarin kann in der Küche -ohne Messgerät am Heizkörper- auf volle Pulle heizen ohne Bezahlung, mangels Messgerät.

    Hier liegt evtl. der Hase im Pfeffer. Dies ist ein ganz gravierender Fehler des Vermieters. Welche Maßnahmen erforderlich wären

    möchte ich nicht erwähnen. Lassen Sie sich bei Experten beraten.

    In meinem Haus existieren leider weniger Briefkästen als Wohnungen, sodass wir uns einen teilen müssen. Ist dies hinnehmbar oder besteht ein Anrecht auf einen eigenen Briefkasten?

    Irgendwie empfinde ich meine Privatsphäre verletzt.

    Ich nehme an die Wohnung wurde in Kenntnis dessen angemietet und ist so hinnehmbar. Sollte der Zustand nach Anmietung entstanden sein kannst du dagegen vorgehen. I.d.R. hat jeder Mieter das Recht auf einen eigenen Briefkasten. Nur wenn der M. mit dieser Situation bei Anmietung der Wohnung einverstanden ist wäre ich mir nicht sicher ob der VM einen separaten BK erstellen muss.

    Was für mich nicht heißt, dass er aus dem Schneider sein sollte, nur weil er gerade nichts machen kann

    Euer Vermieter muss in der Lage sein jedem der Mieter einen Haustürschlüssel auszuhändigen. Hat er diese Verpflichtung an die HV abgegeben, ist er selbst nicht aus der Verpflichtung. Diesbezüglich müsste er sich an die HV wenden damit diese in die Spur kommt.

    Eine Mietminderung ist oftmals das einzige Mittel um den VM in Gang zu setzen. Die Androhung und Fristsetzung vorausgesetzt.

    Muss ja letztendlich nicht dazu kommen, ein 4. Schlüssel würde diese Angelegenheit erledigen.

    ABER der V. kann eben immer noch seine Forderungen aufrechnen mit der Kaution, die ich momentan einfordere. Er könnte mir also nur ein Teil der Kaution zurückbezahlen und dann müsste ich klagen.

    Grundsätzlich: Der VM kann nur auf die Kaution zurückgreifen, wenn die Forderung rechtskräftig, also nicht bestritten ist.

    Bei bestrittenen Forderungen darf der VM nicht auf die Kaution zurückgreifen, er müsste die Forderung einklagen.

    Dazu benötigt der V. aber eine Kautionsabrechnung, die nach 9 Monaten noch nicht erfolgt ist.

    Und genau da scheiden sich die Geister. Es gibt da wohl keine festgelegte Frist für die Kautionsabrechnung, aber die Gerichte erwarten wohl, wenn der Vermieter aufrechnet, dass innerhalb von 6-9 Monaten uns eine Kautionsabrechnung zugestellt wird. Er kann nicht einfach stillschweigend die Kaution einbehalten

    Der VM kann die Kaution so lange einbehalten wie Du das als Mieter erlaubst. Wenn der VM keine Kautionsabrechnung erstellt kannst Du diese einklagen, mit dem Ergebnis, dass der VM die vom M. verursachten - nachweisbar-Schäden von der Kaution abzieht; oder sagt man dazu "aufrechnet".

    Wie genau die Übergabe der Wohnung verlaufen ist, wäre hier von Wichtigkeit...

    Angeblich wurden nicht alle Beschädigungen von Dir zugegeben. Wie will der VM dann beweisen, dass der Schaden Dir anzurechnen ist; könnte er das? Und genau für diese Schäden hätte der VM kein Recht mit der Kaution zu verrechnen.

    Da er aber vor 9 Monaten uns mit einer Frist aufgefordert hatte, bestimmte Mängel zu beseitigen und wir dem nur zum Teil nachgekommen sind (nach Beratung mit einer Fachanwältin für Mietrecht), ist es rechtens, wenn er seine entstandenen Kosten auch nach 6 Monaten aufrechnet und uns nur ein Teil der Kaution zurückzahlt.

    Ich denke auch, dass der VM auch nach 6 Monaten mit der Mängelbeseitigung aufrechnen darf. D.h. im konkreten Fall, er kann die Kosten, die er für die Schadensbeseitigung hatte, von der Kaution einbehalten. Eben nur den Schaden, der von Dir auch verursacht wurde und von Dir unbestritten ist. Für bestrittene Forderung ist das Gericht zuständig.

    Das bedeutet, wenn der Vermieter damals die Mängel auf eigene Kosten beseitigt hat und Rechnungen davon vorliegen, kann er noch heute auch nach 9 Monaten anhand der Rechnungen aufrechnen, wenn ich meine Kaution jetzt zurückfordere.

    Genau so. Statt aufrechnen würde ich lieber sagen: den Betrag von er Kaution abziehen/einbehalten.

    Das ist zwar richtig, dass er den Rest der Kaution hätte schon überweisen müssen, aber da er es nicht getan hat, bleibt mir nichts anderes übrig, als ihm eine Frist zu setzen und ggf. die Kaution einzuklagen. Das ändert aber nichts daran, dass es trotzdem rechtens ist, auch nach 6 Monaten die Kaution aufzurechnen, soweit er schon Rechnungen vorliegen hat.

    Wie zuvor; er kann den Betrag von der Kaution eingehalten. Den Rest müsste er unverzüglich mit Kautionsabrechnung an Dich

    überweisen. Hier ist der VM in Verzug. Liegt wohl am geringem Zins....

    Bitte verstehe die Frage die hier im Raum steht. Es geht um die Frage ob eine Aufrechnung auch nach der Verjährung möglich ist. Das ist zu bejahen, wenn der Anspruch vor der Verjährung entstanden ist. Ob jetzt die Aufrechnung im Einzelfall durchgeht ist die andere Frage.

    Das ist meiner Meinung richtig.

    Eigentlich wollte ich hier in diesem Forum nicht mehr schreiben

    Das habe ich mir selbst auch schon vorgenommen, aber es gibt immer und überall solche und auch die anderen. Und wir beide zählen zu den anderen und schauen weiterhin wieder mal hier rein.

    Also, wenn Dein Haustelefon bzw. die Klingel zu laut ist würde ich erst mal den Vermieter davon unterrichten um seine Meinung zu hören was dagegen gemacht werden kann, ob er evtl. die Kosten übernimmt oder ob man als Mieter diese Sache selbst beheben soll. So hast Du Klarheit.

    Übrigens, selbst bei den alten "Siedle-Haustelefonanlagen" konnte man den Ton regulieren. Welches Gerät ist bei Dir eingebaut?

    Vielleicht kannst Du durch eine kleine Manipulation im Gerät den Ton leiser stellen; viel kaputt kann nicht gehen, wenn das Telefon ansonsten ohnehin erneuert werden muss. Versuchs halt mal.

    im ersten Jahr hab ich mir noch keine großen Gedanken gemacht wegen der Differenz zu den Heizkosten meines Nachbarn und meiner. Aber 2016 hatte er 85,00 Euro Nachzahlung und ich 310,00 Euro, seine Wohnung ist unter meiner und hat genau die selbe Größe und er zahlt sogar noch 10,00 Euro weniger.

    Der Vergleich mit Nachbars Verbrauch ist meistens irreführend, weil Verbrauchsgewohnheiten - sei es Heizung oder Wasser - sehr unterschiedlich sind. Wenn die Ablese- bzw. Abrechnungsdaten korrekt sind kann man kaum dagegen vorgehen, man kann sich die

    Unterlagen/Rechnungen zeigen lassen, was dem Mieter von rechtswegen zusteht. Vielleicht hilft der Vermieter die Abrechnung zu erklären.

    Bekam Privates Angebot Wohnung zu mieten zum 1.12.17 und zahlte Kaution 1200€ ohne Mietvertrag

    Kann man nur hoffen, dass Sie sich wenigstens eine Quittung für die Kautionszahlung geben ließen. Wenn ja, dann können Sie dieses Geld zurückfordern bzw. einklagen. Wenn Sie keinen Beweis für diese Zahlung haben wird es schwierig wieder an das Geld zu kommen, der VM kann die Zahlung leugnen, ist Ihnen doch klar.

    Da du scheinbar erst kürzlich in diese Wohnung gezogen bist, hast du dir doch den Energieausweis zeigen lassen, da konntest du doch ablesen, wie hoch der Energiebedarf ist.

    Der Energie-Verbrauchsausweis sagt über den Verbrauch im Grunde genommen nicht viel, dann eher der Bedarfsausweis, und der war nicht schon immer Vorschrift.

    Überwiegend hat man den billigen "Verbrauchsausweis" erstellen lassen, der, wie gesagt über den Verbrauch nur bedingt was aussagt. Der Verbrauchsausweis wurde erstellt, indem man den Verbrauch des Miethauses der letzten 3 Jahre addierte und daraus den Durchschnittsverbrauch erstellte. Nun konnte es sein, dass in diesen 3 Jahren Wohnungen z.Teil leerstanden, keinen Verbrauch aufzeigten und so ein günstiger Verbrauch für den Ausweis zustande kam. Also dieser Ausweis ist sozusagen f.d.K.

    tagsüber die Heizung auf 4 eingestellt zu lassen; ich finde das nicht normal, ich denke da stimmt etwas nicht mit der Heizung s. 1. Satz ist aus der Ferne natürlich nicht abschließend zu beantworten, aber durchgehende Einstellungen 3 bzw 4 finde ich nicht ok.

    In meinem MFH sind die Heizkörper bei Einstellung auf 3 gut warm, Raumwärme ca.20°, mehr braucht es nicht bei Abwesenheit. Sollte die Raumtemperatur erhöht werden ist die mit Stufe 4 innerhalt ein paar Minuten spürbar, weil eben die Wände nicht ausgekühlt wurden. Im Übrigen ist das Heizverhalten der Menschen recht individuell, der eine heizt bei gekippten Fenstern und wundert sich, dass es partout nicht warm werden will, ein anderer lüftet nicht mehr vor Angst, es könnte die Wärme entschwinden, bemerkt dabei nicht, dass im Raum keine Frischluft mehr ist, die sich noch erwärmen könnte.

    Mit richtig "Heizen und Lüften" sollte man sich schon befassen.

    es muss eine Abrechnung für ein Objekt erstellt werden, das Wohnungen teilweise mit wasserzählern ausgestattet hat und teilweise noch nicht.

    Dann hast Du nur die Möglichkeit die Mieter mit den Wasserzählern nach Verbrauch abzurechnen, diesen Verbrauch vom Hauptzählerstand abzuziehen und den Rest mit den verbleibenden Mietern zu verrechnen. Vorausgesetzt der Mieter mit Zähler besteht auf Verbrauch nach seiner Zähluhr.

    Ja die haben hier in fast jeder Wohnung die Fenster renoviert. Aber das sind doch keine umlegbaren Allgemeinstromkosten auf alle Mieter, wenn die Handwerker beauftragen für Instandhaltungsmaßnahmen.

    Stimmt! Diese Stromkosten für die Handwerker müsst Ihr nicht begleichen, es müsste korrekterweise ein Abzug der Kosten erfolgen. Den Vermieter mal darauf ansprechen. Auch sonst, was der Mieter zu bezahlen hat darf er auch auf die Richtigkeit hin prüfen.

    Nach Einsicht in die Belege gibt es nun neue Erkenntnisse:

    Die Höhe des Allgemeinstroms ist 2016 mysteriöserweise sprunghaft gestiegen: von ca. 300 kWh pro Jahr in den Jahren 2013-2015 auf 2000 kWh in 2016...Da kann doch was nicht stimmen? Desweiteren hat der Vermieter den teuren Grundversorger für den Allgemeinstrom. Kann man den Vermieter auffordern einen günstigen Anbieter zu nehmen?

    Der Hausmeister wurde begründet mit "Erledigung von Reparatur und Instandhaltungsarbeiten" sowie "Überwachung von Fremdfirmen und des Objekts". Ist sowas umlegbar?

    Wurde evtl. der Allgemeinstrom von Handwerkern genutzt? Das könnte den Mehrverbrauch erklären. I.d.R. gibt es auch einen Hausmeistervertrag in dem alle Arbeiten aufgeführt sein sollten. Reparaturen und Instandhaltungen sind nur in sehr geringem Maß zu erledigen, z.B. Glühbirnen ersetzen, Schlüssel gängig machen etc. und sonst übliche Hausmeistertätigkeiten sind eben Treppenhausreinigung und Gartenarbeiten wie Rasen mähen. Lasst Euch die unterlagen zeigen, darauf habt Ihr ein Recht.

    Wenn ich die Heizung ausdrehe und morgens die auf höchste Stufe 5 (Hand kann man an Heizung legen, man verbrennt sich nicht die Hände)--drehe, steigt die Raumtemperatur von 16 Grad auf neunzehn Grad, mehr ist nicht drin. Abends dann zwanzig Grad zum Schluß.

    Meine Empfehlung: Drehe die Heizung nie ganz aus, am effektivsten ist die Einstellung auf Stufe 3. Es kühlen die Wände und sonstige Gegenstände nicht aus und müssen dementsprechend auch nicht wieder erwärmt werden, was dauern kann. Den Thermostat auf Stufe 3 und sollte es wärmer sein auf die nächste Stufe was sich recht schnell bemerkbar macht sofern die Wände nicht ausgekühlt sind. Einfach mal ausprobieren.

    ich habe vor einiger Zeit durch ein Küchengerät, welches ich von einem Freund geschenkt bekommen habe, Kakerlaken in meine Wohnung eingeschleppt. Als ich dies bemerkt habe habe ich sofort meinem Vermieter Bescheid gegeben und der hat einen Kammerjäger gerufen

    Welches Küchengerät beinhaltet Kakerlaken, die keiner wahrnimmt? Zudem zahlt die Rechnung für den Kammerjäger vorerst der Vermieter, der hat den ja bestellt.

    Nun habe ich eine Rechnung von meinem Vermieter für die Kosten der Schädlingsbekämpfung bekommen. Muss ich die Kosten selber tragen? Soweit ich weiß muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten für Schädlingsbekämpfung tragen, außer wenn der Mieter den Schädlingsbefall selber hervorgerufen hat. Trifft diese Ausnahme auf meinen Fall zu? Zwar habe ich durch mein Handeln den Kakerlakenbefall ausgelöst, aber ich habe weder vorsätzlich noch unachtsam gehandelt, meiner Meinung nach.

    Wenn Dir nachzuweisen wäre, dass diese Viecher von Dir in die Wohnung gebracht wurden, heißt es "Ja", Du musst die Kosten für die Entsorgung dieser niedlichen Tierchen tragen. Du hast zwar nicht vorsätzlich, aber meiner Meinung unachtsam gehandelt. Ob in so einem Fall eine Privathaft helfen würde weiß ich nicht.

    Eine Position fällt total auf, Gartenpflege ist von 55 Euro auf 307 Euro gestiegen.

    Ist das erlaubt?

    Gerade in diesem Bereich können die Kosten erheblich variieren, da nicht jedes Jahr die gleichen Arbeiten anfallen. Wenn Zweifel an der Richtigkeit vorhanden sind Einsicht in die Rechnung verlangen, das steht dem Mieter zu. Schließlich prüft auch der VM eine Rechnung bevor er bezahlt.

    Bitte meinen Post lesen. Ich habe gesagt, das die Höhe und Einzelheiten von einen Fachmann geklärt werden müssen. Denn wenn 16 mal die Polizei innerhalb von zwei Monaten anrücken muss, ist das sicherlich nicht nur eine Kleinigkeit.

    Genau so ist Dein Post zu verstehen. Es könnte durchaus auch bezüglich einer Räumungsklage dem VM von Nutzen sein, wenn andere Mieter eine Mietminderung in Erwägung ziehen wegen diesem Zustand im Haus (Lärm, Belästigungen etc.)

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