Hallo zusammen,
es muss eine Abrechnung für ein Objekt erstellt werden, das Wohnungen teilweise mit wasserzählern ausgestattet hat und teilweise noch nicht.
Mir ist bekannt, dass es ein Urteil aus dem Jahr 2008 gibt, das besagt, ein Vermieter kann so lange nach m² Wohnfläche abrechnen, bis sämtliche Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind.
Hier stellt sich allerdings die Frage, wie man abrechnen muss, wenn die Zähler nicht während der Mietdauer, sondern immer erst vor Neuvermietung eingebaut wurden? Im Mietvertrag ist klar geregelt, dass bei Vorhandensein von Zählern nach Verbrauch abgerechnet werden muss.
Weiß hier jemand Rat, welche gesetzliche Regelung vorrang hat?
Vielen Dank.