vielen dank für diese antwort,du hast warscheinlich recht(leider)gruss,schlappi
Beiträge von schlappner
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nein ich meine einen mieterrechtsschutz,keine versicherung gegen verlorene prozesse.hat denn die güteverhandlung einen einfluß auf die hauptverhandlung?der richter hat alles auf band gesprochen,vielen dank.
ps:ich glaube das langsam auch das der anwalt geld einsacken will. -
dann schreiben sie am besten gar nichts
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Letzten Dienstag haben wir mit unserer Vermieterin einen Termin bei Gericht zweck gütlicher Einigung gehabt,die Frau hat uns eine Räumungsklage zukommen lassen.
In der Verhandlung hat die Richterin eigentlich gleich gesagt das das Recht auf Vermieterseite ist und eine Kündigung rechtens ist.Desweiteren hat sie uns angedeutet das man sich eine neue Bleibe suchen soll.Unser Rechtsanwalt war total aufgebracht und will uns in der Hauptverhandlung verteidigen.
Meine Frage ist die,hat die Güteverhandlung einen Einfluß auf die Hauptverhandlung und wenn ja,würde sich dann überhaupt lohnen in die Hauptverhandlung zu gehen,d.h. soll man vorher kündigen?Eine Versicherung haben wir nicht gegen so etwas.mfg,Schlappi -
mein rechtsanwalt bekommt das hoffentlich hin
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habe ich erst heute vorsichtshalber abgebaut
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ja der rechtsanwalt schreibt das ein kündigungsgrund nicht ersichtlich ist,da die anlage schon so lange besteht und von der elektrofirma nach beanstandung kontrolliert und neu angeschlossen .
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ich habe gerade mit der vermieterin gesprochen und gesagt das ich alles wie gewünscht abgebaut habe,zu spät hat sie gesagt ich werde die kündigung nicht zurückziehen.jetzt ist guter rat teuer,eine rechtsschutzversicherung habe ich nicht um dagegen anzugehen.ich weiss nicht wie die chancen stehen,aber normal bekommen die mieter doch meistens recht und es handelt sich doch nur um eine kleinigkeit,meiner meinung nach?
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ja,aber die vermieterin hat gesagt das sie eine gefahrenquelle darstellen und ich sie abbauen müsse ,das tat ich nicht.ich hab die abgeklemmt und ihr das gesagt.sie wollte aus versicherungstechnischen fragen wissen welches fachpersonal das tat.ich habe nicht geantwortet und hingegen die anlage einige tage später von einem befreundeten elektriker abends überprüfen lassen,der sagte es ist ok und hat mir das auch schriftlich bestätigt.die frau hat aber einen sachverständigten beauftragt der in der anlage eine erheebliche gefärdung sieht und dann gab es die kündigung und unabhängig davon sollte ich die lampen bis zuum 8.12.abbauen.das habe ich nicht getan weil ich licht brauch.heute im forum sagte man mir es ist besser sie abzubauen und das habe ich dann gemacht.
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hallo berny,ja der aussenbereich ist im mietvertrag eingetragen,eine erlaubnis hatte ich mir damals vom vormieter zum bau der anlage nicht eingeholt,schöne scheisse so wie es aussieht
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hallo anitari,danke aber was heisst denn rechtlich zulässiger,den habe ich damals im baumarkt gekauft .Ich weiss auch gar nicht wie davon eine brandgefahr ausgehen kann,zumal die rosen ja nun weg sind.der sachverständigte hat die anlage als erheblichen mangel eingestuft,d.h. doch gar nicht unbedingt gefährlich; und das ist doch nur eine ganz kleine anlage,die kann uns doch deswegen nicht rausschmeissen?wir wollen hier bleiben!verzeiht bitte,bin schon etwas nervös.
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hallo,vielleicht habe ich doch glück,ich habe die anlage ja schon vor 16 jahren dahingebaut und der frau gehört das haus erst seit 8 jahren,,es war also bestand(?)sie hat die strahler zwar erst gesehen wie die aussenfassade gestrichen werden sollte und der rosenstock entfernt wurde,aber sie waren eben schon da.ausserdem weiss ich nicht was daran gefährlich sein soll,nie ist was passiert.ich habe heute morgen alles abgebaut,hoffe die kündigung nimmt die zurück.ist der elektriker nicht in schuld,der hat mir ja geschrieben das alles in ordnung ist ?danke
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hallo berny,vielen dank ich werde die morgen selbst abbauen und hoffe das alles gut wird,ich meld mich
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die alte ist die besitzerin
die laienhafte instalation sind ihrer meinung nach die strahler
die anlage ist nicht in der wohnung sondern aussen am haus,dieser bereich ist auch von mir angemietet
vielleicht wegen des holzdaches?
die anlage ist von mir gebaut worden,man konnte sie nicht sehen,wegen der rosen
hab so ein bisschen angst da es ein vereidigter sachverständigter ist,der schreibt das eine gefahr von der anlage ausgehen kann -
meine vermieterin hat uns gekündigt.
wegen eines hausanstriches wurden wir aufgefordert den schönen rosenstock zu entfernen,was wir auch ohne murren taten.
jetzt hat die "alte" die von mir installierten strahler entdeckt(sie laufen über Meinen zähler!!!!)
sie bezeichnet es als laienhafte nicht nach vorschrift angebrachte installation.
wie die frau das haus vor 8 jahren gekauft hat war der stock immer da,die lampen konnte man zwar nicht sehen aber es
ist bis heute ja nichts passiert,wir haben die lampen sowie den stock schon 16 jahre dort.
ich wurde abgemahnt ,auf abbau der anlage.ich habe das allerdings von einem elektriker(rechnung habe ich) überprüfen lassen.der sagte aber ,alles ok und habe es so belassen.
die vermieterin hat dann einen sachverständigen beauftragt und der hat genau das gegenteil behauptet und auch schriftlich mit fotos belegt.
kann die frau mich kündigen,normalerweise ist der elektriker doch in schuld?
in der kündigung gaben sie noch an ich müsse die anlage der gefahr wegen sofort abbauen,ich habe das aber nicht gemacht,ich brauche da licht.hoffe ihr könnt mir wie immer helfen.gruß,schlappi -
super und danke,ich lasse es aber ersteinmal dran,die soll sich dann nochmal melden,
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der ist befestigt an der Wand des Aussenkeller ,also nicht im Keller selbst,sondern an der Aussenwand ,am Garten
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Hallo ich habe wieder mal ein Problem mit meiner Vermieterin und bisher konntet ihr mir immer helfen.Die Frau hat jetzt erst,angeblich bei einer Kontrolle die sie wohl jedes jahr machen muß,einen von mir angebrachten Bewegungsmelder entdeckt und mich angemahnt den sofort zu entfernen da er nicht nach Vorschrift angebracht ist.Er war allerdings von mir angebracht bevor die "Alte"Besitzerin geworden ist.Er ist erst aufgefallen weil da immer ein Blumentopf vorhing.Sie begründet das mit einer Gefahr für die Bewohner des Hauses,ich habe nun einen Freund gesagt er solle das mal kontrollieren,er ist Elektriker und er sieht gar keine Gefahr.Er hat alles kontrolliert und hat gesagt die Anlage ist einwandfrei.
kann das Weib was gegen mich machen,mein Bekannter hat einen förmlichen Brief geschrieben das alles ok ist .
Was ist wenn die Anlage nun doch nicht in Ordnung ist,könnte die mich rausschmeissen und was passiert mit meinen Bekannten?Gruss,schlappie -
hallo anitari,superschnelle antwort,leider verstehe ich es nicht richtig .die wohnung wird verkauft.der jetzige vermieter ist dann ja kein vermieter mehr.verliert sie dann das pachtgrundstück,also kann er das dann kündigen oder muß der neue käufer es so mitnehmen?,das pachtgrundstück wird ja nicht verkauft?sorry für meine komplizierte ausdrucksweise.gruss
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Eine freundin von mir hat mich gerade angerufen und fogendes geschildert:
sie lebt in einer wohnung und hat angekoppelt daran ein grundstück gepachtet das automatisch erlicht wenn das mietverhältnis beendet wird.der chef des hauses wandelt nun die wohnungen in eigentumswohnungen um und wird diese verkaufen,die bekannte kann sich das nicht leisten,wird aber dort wohnen bleiben so lange es geht.sie hat einen super mietvertrag und kann wenn sie keinen mist baut nicht gekündigt werden,der käufer verzichtete vor 6 jahren laut kaufvertrag auf eigenbedarf und wirtschaftliche verwertung.was passiert denn nun mit dem pachtgrundstück welches sie von dem vorbesitzer der anlage total guenstig gepachtet habe.(es erlischt ja nur wenn das mietverhältnis beendet wird,was es ja indirekt wird)ist sie das pachtgrundstück dann los da ja kein mieter mehr?
sie wohnt in bayern ,bei augsburg
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