• meine vermieterin hat uns gekündigt.
    wegen eines hausanstriches wurden wir aufgefordert den schönen rosenstock zu entfernen,was wir auch ohne murren taten.
    jetzt hat die "alte" die von mir installierten strahler entdeckt(sie laufen über Meinen zähler!!!!)
    sie bezeichnet es als laienhafte nicht nach vorschrift angebrachte installation.
    wie die frau das haus vor 8 jahren gekauft hat war der stock immer da,die lampen konnte man zwar nicht sehen aber es
    ist bis heute ja nichts passiert,wir haben die lampen sowie den stock schon 16 jahre dort.
    ich wurde abgemahnt ,auf abbau der anlage.ich habe das allerdings von einem elektriker(rechnung habe ich) überprüfen lassen.der sagte aber ,alles ok und habe es so belassen.
    die vermieterin hat dann einen sachverständigen beauftragt und der hat genau das gegenteil behauptet und auch schriftlich mit fotos belegt.
    kann die frau mich kündigen,normalerweise ist der elektriker doch in schuld?
    in der kündigung gaben sie noch an ich müsse die anlage der gefahr wegen sofort abbauen,ich habe das aber nicht gemacht,ich brauche da licht.hoffe ihr könnt mir wie immer helfen.gruß,schlappi

  • Hallo Schlappi,

    "jetzt hat die "alte" die von mir installierten strahler entdeckt"
    - Wer ist die "alte"??

    "sie bezeichnet es als laienhafte nicht nach vorschrift angebrachte installation."
    - Wen meinst Du?

    "wie die frau das haus vor 8 jahren gekauft hat war der stock immer da,die lampen konnte man zwar nicht sehen aber es
    ist bis heute ja nichts passiert,wir haben die lampen sowie den stock schon 16 jahre dort."
    - Sprichst Du von einer ausserhalb Eurer Wohnung angebrachten Elektroinstalltion?

    "ich wurde abgemahnt ,auf abbau der anlage.ich habe das allerdings von einem elektriker(rechnung habe ich) überprüfen lassen.der sagte aber ,alles ok und habe es so belassen."
    - Wenn das nicht Deine Installationen sind und sie bereits VOR Eurem Mietbeginn vorhanden waren, geht Dich das nichts an - oder gibt es irgendwelche schriftlichen diesbezügliche bzw. gegenteilige Vereinbarungen?

    "die vermieterin hat dann einen sachverständigen beauftragt und der hat genau das gegenteil behauptet und auch schriftlich mit fotos belegt."
    - Ja und?

    "kann die frau mich kündigen,normalerweise ist der elektriker doch in schuld?
    in der kündigung gaben sie noch an ich müsse die anlage der gefahr wegen sofort abbauen,ich habe das aber nicht gemacht,ich brauche da licht.hoffe ihr könnt mir wie immer helfen."
    - Erst nach Beantwortung meiner Fragen.

  • die alte ist die besitzerin
    die laienhafte instalation sind ihrer meinung nach die strahler
    die anlage ist nicht in der wohnung sondern aussen am haus,dieser bereich ist auch von mir angemietet
    vielleicht wegen des holzdaches?
    die anlage ist von mir gebaut worden,man konnte sie nicht sehen,wegen der rosen
    hab so ein bisschen angst da es ein vereidigter sachverständigter ist,der schreibt das eine gefahr von der anlage ausgehen kann

  • die alte ist die besitzerin
    die laienhafte instalation sind ihrer meinung nach die strahler
    die anlage ist nicht in der wohnung sondern aussen am haus,dieser bereich ist auch von mir angemietet
    vielleicht wegen des holzdaches?
    die anlage ist von mir gebaut worden,man konnte sie nicht sehen,wegen der rosen
    hab so ein bisschen angst da es ein vereidigter sachverständigter ist,der schreibt das eine gefahr von der anlage ausgehen kann


    Ich würde die Anlage schleunigst abbauen. Da Du bereits abgemahnt wurdest, geschah die Kündigung zurecht, denn dem SV wird man wohl zunächst glauben. Vielleicht kannste eine Rücknahme der Kündigung erreichen, falls Dir wirklich daran liegt.

  • meine vermieterin hat uns gekündigt.
    wegen eines hausanstriches wurden wir aufgefordert den schönen rosenstock zu entfernen,was wir auch ohne murren taten.
    jetzt hat die "alte" die von mir installierten strahler entdeckt(sie laufen über Meinen zähler!!!!)
    sie bezeichnet es als laienhafte nicht nach vorschrift angebrachte installation.
    wie die frau das haus vor 8 jahren gekauft hat war der stock immer da,die lampen konnte man zwar nicht sehen aber es
    ist bis heute ja nichts passiert,wir haben die lampen sowie den stock schon 16 jahre dort.
    ich wurde abgemahnt ,auf abbau der anlage.ich habe das allerdings von einem elektriker(rechnung habe ich) überprüfen lassen.der sagte aber ,alles ok und habe es so belassen.
    die vermieterin hat dann einen sachverständigen beauftragt und der hat genau das gegenteil behauptet und auch schriftlich mit fotos belegt.
    kann die frau mich kündigen,normalerweise ist der elektriker doch in schuld?
    in der kündigung gaben sie noch an ich müsse die anlage der gefahr wegen sofort abbauen,ich habe das aber nicht gemacht,ich brauche da licht.hoffe ihr könnt mir wie immer helfen.gruß,schlappi

    Hallo Schlappi,

    sei mir nicht böse aber so wie du das schreibst, kann man sehr gut darauf schließen, wie hoch dein Anspruchsdenken und fehlender Respekt vor fremden Eigentum ist.

    Mit der Mietzahlung für eine Wohnung hat man nicht das ganze Gebäude vermietet, so wie ich das lese ist die Vermieterin absolut im Recht und die Sache kann sehr schlecht für dich ausgehen.

    Da es sich um ein bauliche Veränderung handelt indem du an der Außenfassade die Strahler angebracht hast wird dir nichts anderes übrig bleiben als abbauen.

    Die Schuld bei einem Elektriker zu suchen hilft dir auch nicht weiter da eben eine Genehmigung von Seiten des Vermieters zum Anbau der Strahler fehlt.

    Du wirst dem Willen der Vermieterin folgen müssen oder alternativ eine neue Bleibe suchen müssen!

    Gruß

    BHShuber

  • hallo,vielleicht habe ich doch glück,ich habe die anlage ja schon vor 16 jahren dahingebaut und der frau gehört das haus erst seit 8 jahren,,es war also bestand(?)sie hat die strahler zwar erst gesehen wie die aussenfassade gestrichen werden sollte und der rosenstock entfernt wurde,aber sie waren eben schon da.ausserdem weiss ich nicht was daran gefährlich sein soll,nie ist was passiert.ich habe heute morgen alles abgebaut,hoffe die kündigung nimmt die zurück.ist der elektriker nicht in schuld,der hat mir ja geschrieben das alles in ordnung ist ?danke

  • meine vermieterin hat uns gekündigt.

    Mit welcher Begründung?

    Der Strahler dürfte wohl kaum ein rechtlich zulässiger sein.

    Kündigungsfrist wäre übrigens 9 Monate.

  • hallo anitari,danke aber was heisst denn rechtlich zulässiger,den habe ich damals im baumarkt gekauft .Ich weiss auch gar nicht wie davon eine brandgefahr ausgehen kann,zumal die rosen ja nun weg sind.der sachverständigte hat die anlage als erheblichen mangel eingestuft,d.h. doch gar nicht unbedingt gefährlich; und das ist doch nur eine ganz kleine anlage,die kann uns doch deswegen nicht rausschmeissen?wir wollen hier bleiben!verzeiht bitte,bin schon etwas nervös.

  • Rechtlich zulässige Gründe dem Mieter zu kündigen wären vorrangig Vertragsverletzung des Mieters
    insbesondere Mietschulden, unpünktliche Mietzahlung, vertragswidrige Benutzung der Wohnung, unerlaubte Untervermietung, Gebrauchsüberlassung, Störung des Hausfriedens. Dann noch Eigenbedarf und Unwirtschaftlichkeit.

    Sogenannte Sachverständige reden oft ihrem Auftraggeber zum Munde.

    Was genau steht nun als Grund in der Kündigung?

    Wenn dieser doofe Strahler dann ist doch der Grund weggefallen nachdem Du ihn abgebaut hast.

    Folglich die Kündigung unwirksam.

  • Was genau steht nun als Grund in der Kündigung?
    Wenn dieser doofe Strahler dann ist doch der Grund weggefallen nachdem Du ihn abgebaut hast.
    Folglich die Kündigung unwirksam.


    Schlappi hat ihn aber nach der Aufforderung bzw. Abmahnung nicht abgebaut. Folglich war die Kündigung (von der wir hier noch nicht einmal wissen, wie sie geschah) "nötig", um der Aufforderung zum Abbau Nachdruck zu verleihen. Würde ich womöglich ebenso machen, es sei denn, der Mieter hat eine schriftliche Genehmigung von seinem damaligen VM, die Anlage dauerhaft an der Aussenfassade anzubringen. Seine Einlassung, dass er die Örtlichkeit mitgemietet hat, kann ich erst nach Einsicht in den MV beurteilen.

  • hallo berny,ja der aussenbereich ist im mietvertrag eingetragen,eine erlaubnis hatte ich mir damals vom vormieter zum bau der anlage nicht eingeholt,schöne scheisse so wie es aussieht

  • ja,aber die vermieterin hat gesagt das sie eine gefahrenquelle darstellen und ich sie abbauen müsse ,das tat ich nicht.ich hab die abgeklemmt und ihr das gesagt.sie wollte aus versicherungstechnischen fragen wissen welches fachpersonal das tat.ich habe nicht geantwortet und hingegen die anlage einige tage später von einem befreundeten elektriker abends überprüfen lassen,der sagte es ist ok und hat mir das auch schriftlich bestätigt.die frau hat aber einen sachverständigten beauftragt der in der anlage eine erheebliche gefärdung sieht und dann gab es die kündigung und unabhängig davon sollte ich die lampen bis zuum 8.12.abbauen.das habe ich nicht getan weil ich licht brauch.heute im forum sagte man mir es ist besser sie abzubauen und das habe ich dann gemacht.

  • ich habe gerade mit der vermieterin gesprochen und gesagt das ich alles wie gewünscht abgebaut habe,zu spät hat sie gesagt ich werde die kündigung nicht zurückziehen.jetzt ist guter rat teuer,eine rechtsschutzversicherung habe ich nicht um dagegen anzugehen.ich weiss nicht wie die chancen stehen,aber normal bekommen die mieter doch meistens recht und es handelt sich doch nur um eine kleinigkeit,meiner meinung nach?

  • ich habe gerade mit der vermieterin gesprochen und ...,aber normal bekommen die mieter doch meistens recht und es handelt sich doch nur um eine kleinigkeit,meiner meinung nach?

    würd ich ähnlich sehen. Das ist aber nur mein subjektiver Eindruck.

  • ich habe gerade mit der vermieterin gesprochen und gesagt das ich alles wie gewünscht abgebaut habe,zu spät hat sie gesagt ich werde die kündigung nicht zurückziehen.jetzt ist guter rat teuer,eine rechtsschutzversicherung habe ich nicht um dagegen anzugehen.ich weiss nicht wie die chancen stehen,aber normal bekommen die mieter doch meistens recht und es handelt sich doch nur um eine kleinigkeit,meiner meinung nach?

    ..normal bekommen die Mieter doch meistes recht......Auf das verlassen sich zuviele Mieter...

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