Eine freundin von mir hat mich gerade angerufen und fogendes geschildert:
sie lebt in einer wohnung und hat angekoppelt daran ein grundstück gepachtet das automatisch erlicht wenn das mietverhältnis beendet wird.der chef des hauses wandelt nun die wohnungen in eigentumswohnungen um und wird diese verkaufen,die bekannte kann sich das nicht leisten,wird aber dort wohnen bleiben so lange es geht.sie hat einen super mietvertrag und kann wenn sie keinen mist baut nicht gekündigt werden,der käufer verzichtete vor 6 jahren laut kaufvertrag auf eigenbedarf und wirtschaftliche verwertung.was passiert denn nun mit dem pachtgrundstück welches sie von dem vorbesitzer der anlage total guenstig gepachtet habe.(es erlischt ja nur wenn das mietverhältnis beendet wird,was es ja indirekt wird)ist sie das pachtgrundstück dann los da ja kein mieter mehr?
sie wohnt in bayern ,bei augsburg
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Umwandlung mietwohnung in eigentumswohnung
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schlappner -
7. September 2015 um 10:59 -
Erledigt
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Zitat
der käufer verzichtete vor 6 jahren laut kaufvertrag auf eigenbedarf
Das ist keine Nettigkeit, sondern Gesetz. http://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html
Je nach Bundesland können das sogar 10 Jahre sein. Also mal googeln nach Bundesland + Kündigungsbeschränkung
Wenn die Pacht an den Wohnraummietvertrag gekoppelt ist, endet dieser m. M. n. auch mit dem Mietvertrag.
Habs gefunden. Augsburg gehört zum Regierungsbezirk Schwaben. Dort wurde die Kündigungsperrfrist(-beschränkung) auf 10 (in Worten ZEHN) Jahre festgelegt.
Quelle
http://www.justiz.bayern.de/media/neufassu…nd_04_05_12.pdf
Seite 7
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hallo anitari,superschnelle antwort,leider verstehe ich es nicht richtig .die wohnung wird verkauft.der jetzige vermieter ist dann ja kein vermieter mehr.verliert sie dann das pachtgrundstück,also kann er das dann kündigen oder muß der neue käufer es so mitnehmen?,das pachtgrundstück wird ja nicht verkauft?sorry für meine komplizierte ausdrucksweise.gruss
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Zitat
,das pachtgrundstück wird ja nicht verkauft?
Ah ja. War wirklich etwas mißverständlich formuliert. Da kann ich leider nichts zu sagen. Mein Bauchgefühl sagt der Wohnungsmietvertrag endet ja nicht, wird halt nur mit jemand anderem fortgeführt.
Aber warten wir auf mehr Antworten.
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Kauf bricht nicht Miete. Dein Mietverhältnis bleibt so lange bestehen, bis es explizit und rechtsgültig gekündigt wird.
Wenn in dem Pachtvertrag für das Grundstück keine Klausel eingebaut ist, wie zu verfahren ist, wenn zwar das Mietverhältnis der Wohnung weiterbestehen bleibt, diese aber veräußert wurde, müsste meiner Meinung nach das Pachtverhältnis dennoch weiterlaufen, da Du ja jederzeit beweisen kannst, dass Du Mieter der Wohnung bist. -
Das ist keine Nettigkeit, sondern Gesetz. http://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html
Je nach Bundesland können das sogar 10 Jahre sein.
Hallo,
in diesem Fall dürfte es sogar noch besser sein. Hier wurde im Mietvertrag das Recht auf Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung grundsätzlich aufgehoben. D.h. unabhängig von Sperrfristen nach Umwandlung kann hier nicht aus diesen Gründen gekündigt werden. Das ist fast ein vollständiger Kündigungsschutz für den Mieter, so lange er seine Miete pünktlich bezahlt.
Das dürfte aber nur für die Wohnung gelten, nicht aber für die Pacht. Der Passus, dass die Pacht automatisch endet, wenn der Mietvertrag endet, heißt ja nur, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses, die Pacht nicht eigenständig weiterläuft. Es bedeutet aber nicht, dass das Mietverhältnis nicht ohne Pacht weitergeführt werden kann. Der Besitzer der Wohnung und der des Pachtgrundstückes sind ja jetzt unterschiedliche Personen.
Ich würde davon ausgehen, dass der Pachtvertrag mit gesetzlicher First gekündigt werden kann.
Gruss
H H
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