Beiträge von Rasurel

    Naja so richtig passt das Urteil glaube ich nicht
    da geht es ja um die AGB im MV,
    dort ist die generelle Haltung verboten.

    Beim TE steht aber das er die Genehmigung braucht,
    und der VM diese bisher nicht gegeben hat.

    Die Frage ist halt ob der VM ohne Grund "nein" sagen darf ...

    VG Syker

    Genau so sehe ich das auch. Es ist ja schon ein nicht unerheblicher Unterschied, ob es generell untersagt ist (hier greift das genannte Urteil) oder ob im Einzelfall eine Zustimmung erforderlich ist.


    Da dies wohl keine Erlaubnis ist, wollen wir unser Recht nun einklagen.

    Mal ganz vorsichtig nachgefragt: Welches Recht?

    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte der VM denn verpflichtet sein der Tierhaltung zuzustimmen?


    Wir haben den Vermieter bereits um Erlaubnis gebeten, er war aber sehr uneinsichtig und nicht wirklich gesprächsbereit.

    Wenn ich mir zum Beispiel diese Formulierung anschaue kann ich auch nur den Kopf schütteln...

    Den Vermieter direkt mal als "uneinsichtig und nicht wirklich gesprächsbereit" abzuqualifizieren, nur weil er nicht Eurer Meinung ist halte ich schon für leicht daneben...

    Mit dieser Einstellung werdet Ihr als Mieter noch viel "Spass" haben.

    Ernstgemeinter Tipp: Erwerbt Wohneigentum, dann kann Euch (außer eventuell die WEG) keiner mehr reinreden...

    Hallo Adrian,

    wie gesagt, wenn die Grube mal fertig ist wird es erfahrungsgemäß schon ruhiger.

    Du kannst Dich ja mal spasseshalber erkundigen, was ein Fachanwalt für Mietrecht bei Euch für eine durchgesetzte Mietminderung an Kosten aufruft - diesen Betrag dann im Verhältnis zu den möglichen Einsparungen und dem möglicherweise damit verbundenen Ärger betrachtet sollte Dir dann die Entscheidung ermöglichen, ob es sich wirklich lohnt.

    Wenn es keine echte Nachtbaustelle ist, wobei ich bei Wohnbau eher nicht ausgehe, gehe ich eher davon aus, dass sich das Ganze für Dich nicht wirklich rechnet.

    Schlussendlich ist es aber natürlich Deine Entscheidung.

    Grüße,

    Dirk

    Hallo,

    ich würde eine mögliche Mietminderung keinesfalls allein, sondern nur mit einem erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht angehen, da man doch einiges falsch machen kann.

    Es stellt sich natürlich auch die Frage, welcher Lärm entsteht und, vor allem, zu welcher Zeit gewerkelt wird.

    Ob die zwei bis drei Baumaschinen und LKW die hier zu sehen sind tatsächlich so viel mehr Lärm machen als die auch nicht gerade kleine Straße davor wäre zumindest diskussionswürdig.

    Wenn die Aushubarbeiten dann beendet sind wird es (erfahrungsgemäß) sowieso wieder ruhiger, da dann ja, mal abgesehen von einem möglichen Kran, nicht mehr (so oft) mit schwerem Gerät gearbeitet wird.

    Mir wären hier 10 - 15 % Mietersparnis (was bedeutet das denn in Euro für Dich?) den möglichen Stress nicht wert...

    Grüße,

    Dirk

    wir haben die steckdose aufgemacht und man sieht nichts!

    ändert auch nichts an der tatsache dass unser vermieter seit einer woche nicht zurückruft!!!

    Es soll doch tatsächlich vorkommen, dass sich auch ein Vermieter das Recht herausnimmt, beispielsweise Urlaub zu machen und nicht Tag und Nacht neben seinem Telefon sitzt um auf eventuelle Beschwerden seines Mieters zu reagieren.

    Ein Anspruchsdenken haben manche Leute...:rolleyes:

    Hallo,

    nochmal kurz zusammengefasst:

    Bei keiner der geforderten Unterlagen existiert ein Verbot für einen potentiellen Vermieter diese anzufordern.

    Ob der Mieter die Unterlagen zur Verfügung stellt bleibt ihm natürlich überlassen. Dem Vermieter bleibt dann natürlich auch die Entscheidung überlassen, ob er an einen Interessent vermietet, der die geforderten (und in meinen Augen auch nicht unüblichen) Unterlagen nicht aufliefert.

    Einzig kritisch ist es, falls der Vermieter tatsächlich eine Bürgschaft und eine Kaution fordert - Das geht nicht.

    KommFort: Grundsätzlich solltest Du mal über Deine Ausdrucksweise nachdenken. Nur weil Dir manche Antworten in einem öffentlichen Forum nicht gefallen in eine derart grenzwertige Ausdrucksweise zu verfallen ist schon mehr als außergewöhnlich.

    Grüße,

    Doc_S.

    Gartennutzung heißt ja aber eher nicht Nutzung als Hundetoilette ohne sonst auch nur einen Finger krumm zu machen, oder?

    Haben Sie das Treppenhaus gemietet? Als Lagerraum? Eher nicht vermute ich - woher nehmen Sie dann das Recht dort Ihren Plunder zu lagern?

    Wenn die VM nicht möchte, ass im Treppenhaus geraucht wird, dann gehen Sie eben schnell vor die Tür und zünden dort erst an.

    Die VM hat durchaus das Recht, die Wohnung regelmäßig anzuschauen.

    Was geht es Sie an, wo der Sohn wohnt?

    Ich als Vermieter wüsste, was ich mit Ihnen veranstalten würde...

    Ohne Worte!

    Erinnert mich an Zeiten, wo die Partei immer Recht hatte und mich in allen Lebenslagen behütete, sogar vor Betrügern im feindlichen Ausland.:p

    :D Ja, da sind wir bei manchen Leuten leider nicht mehr weit weg davon...

    Genaus so wie hinter jeden Fährgast ein Matrose zum persönlichen Schutz und Hilfe immer bereitstehen sollte.

    So sind sie, die Wohlstandsbürger!

    Das ist eben die immer weiter verbreitete Vollkaskomentalität.

    Viele Leute kümmern sich um nichts mehr selbst, erwarten aber das im Falle eines Falles, schon jemand für sie mitgedacht hat und sie dann an die Hand nimmt...

    Wenn ich auf ein Schiff gehe mache ich mich direkt nach Bezug der Kabine mit den Fluchtwegen und Rettungsmitteln vertraut. Die obligatorische Rettungsübung oder die gedruckten Sicherheitshinweise sind für die meisten Passagiere ohnehin nur ein Unterhaltungsmittel...

    Hallo,

    statt am Vermieter herumzunörgeln, sollte der TE lieber dankbar sein, dass der Vermieter den Aufwand treiben lässt, die Kette am Abend zu schließen und am Morgen wieder zu öffnen, sodass die Mieter zumindest tagsüber bis vor die eigene Tür fahren können.

    Das ist keine Selbverständlichkeit!

    Wenn ich allerdings lese, dass trotzdem auch über Nacht auf der Wendeplatte (die mit hoher Wahrscheinlichkeit als Aufstellfläche für die Feuerwehr ausgewiesen sein wird) geparkt wird, würde ich mir als Vermieter genau überlegen, ob die Kette nach entsprechend befristeter Ankündigung, nicht zukünftig immer zu bleibt.

    Ich möchte das Geschrei nicht hören, falls es in dem Objekt mal brennt und die Feuerwehr nicht vernünftig anfahren kann. Da ist dann auch nur wieder der Vermieter schuld, der nicht gegen die dort parkenden bösen Mitmieter vorgegangen ist...

    Egal wie man es als Vermieter macht, es ist immer falsch.

    In drei Wohnungen nacheinander belastete Luft durch Wohnungsnachbarn?

    Zuerst Ethanol, dann undefinierte Giftstoffe und jetzt Renovierungsstaub + X???

    Zum Einen kann ich keinen Bezug zum Mietrecht erkennen, zum Anderen würde ich das Ganze mal von der Polizei prüfen lassen.

    Die ganze Schilderung wirkt, vorsichtig ausgedrückt, nicht sehr glaubwürdig.

    Sorry, meine ehrliche Meinung...


    Ich sehe keinen Unterschied darin, ob ich nun die Wand komplett durchbohre, oder einen cm vor Ende der Wand den Bohrer absetze.

    Der Jurist sieht darin sehr wohl einen Unterschied.

    Ersteres ist ein Wanddurchbruch (bauliche Veränderung), zweiteres ein Bohrloch (ohne Zustimmung zulässig).

    Ich finde es bedenklich hier einem juristisch unerfahrenen Fragesteller eine zweifelhafte Sicherheit zu vermitteln.


    Ob nun das Verlegen von zwei 1 1/2" Leitungen als Wanddurchbruch zu bezeichnen sind, würde ich zumindest bezweifeln.
    Zumindest dürften diese Löcher kaum einen Grund für die Ablehnung durch den Vermieter sein.


    Dann definieren Sie mir doch bitte mal (mit gesetzlicher Grundlage) ab welchem Durchmesser ein Wanddurchbruch vorliegt...

    Ich betrachte ein durch eine ganze Wand gebohrtes Loch durchaus als Wanddurchbruch, da die Wand durchbrochen wurde.


    Das Badezimmer hat zwar einen Wasseranschluss aber halt keinen Platz dafuer. Das "Badezimmer" ist eigentlich fake, weil diese Wohnung altbau ist und wurde in zwei geschnitten. Deswegen ist das Badezimmer klein und die Waende sehr duenn. Man koennte problemlos die Wand -so nach dem Bauarbeiter- bohren und die Waschmaschine anschliessen.

    Ähm, Wand bohren?

    Wasser, Strom und Abwasserleitungen durch drei, nicht gerade kleine, Löcher in der Wand führen?

    Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein, oder?

    Derartige Wanddurchbrüche greifen, meines Erachtens nach, durchaus in die Substanz der Wohnung ein und sind somit als "Bauliche Veränderung" vom Vermieter zu genehmigen.

    Da Ihnen der Vermieter dies offensichtlich nicht gestattet, werden Sie Waschmaschine und Trockner eben dort platzieren müssen, wo die entsprechenden Anschlüsse vorhanden sind.

    Hallo,

    das ist, nur der Vollständigkeit halber, kein Problem, das nur Mieter haben.

    Auch Eigentümer einer Wohnung in einer WEG dürfen immer mal wieder stundenweise zu Hause sitzen, weil irgendetwas gewechselt oder abgelesen werden soll.

    Dagegen hilft leider nur ein eigenes Haus - und selbst da gibt das Wasserwerk Termine vor, an denen zwangsweise die Wasseruhr gewechselt werden muss...

    Grüße,

    DS

    Dem widerspreche ich für den vom TE angeführten Zweifel und für den Fall, dass die Messeinrichtungen (Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler) nicht ausgewechselt wurden. Die Messeinrichtungen können dann normalerweise nicht viel weniger anzeigen, wenn der Brennstoffverbrauch viel höher liegt. Umrechnungsfakoren von unveränderten Heizkostenverteilern würden immer gleich bleiben müssen. Oder was meintest Du mit "Umrechnungsschlüssel"?

    Genau dieser Punkt wird vom TE weder bestätigt noch dementiert.

    Eben durch den Eigentümerwechsel kann sich sehr vieles (technisch und vom Abrechnungssystem) verändert haben und ist dadurch eben nicht mehr so wie bisher.

    Ein Wechsel der Wärmemesser beispielsweise der turnusmäßig erfolgt muss dem TE nicht unbedingt auffallen, wenn sich nicht die Optik aber eventuell die Technik ändert. Möglicherweise wurde auch etwas an der Aufteilung der Kosten nach Wohnfläche und Verbrauch geändert.

    Auch wurde nie erwähnt, was in den falschen Abrechnungen korrigiert wurde.

    Ich bin der letzte, der nicht für eine faire Abrechnung ist - ich wehre mich nur dagegen, dass immer der Vermieter schuld sein soll.

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