Naja so richtig passt das Urteil glaube ich nicht
da geht es ja um die AGB im MV,
dort ist die generelle Haltung verboten.
Beim TE steht aber das er die Genehmigung braucht,
und der VM diese bisher nicht gegeben hat.
Die Frage ist halt ob der VM ohne Grund "nein" sagen darf ...
VG Syker
Genau so sehe ich das auch. Es ist ja schon ein nicht unerheblicher Unterschied, ob es generell untersagt ist (hier greift das genannte Urteil) oder ob im Einzelfall eine Zustimmung erforderlich ist.