Änderung der Gegebenheiten im Mietobjekt (Tiefgarage)

  • Hallo alle miteinander,

    ich hoffe Ihr habt evtl. eine Tipps bzw. auch Paragraphen für mein Problem bzw. Anliegen.

    Es geht darum das zu der Wohnung auch ein Tiefgaragenstellplatz gehört für den es einen gesonderten Mietvertrag gibt.
    In der Tiefgarage sind 3 Steckdosen vorhanden, die man gelegentlich benutzt hat. Nun hat sich die Verwaltung dafür entschieden die Steckdosen abzustellen, da Sie leider für Einbrüche in die daneben gelegene Sparkasse verwendet wurden.

    Für mich bzw. in meinem denken ist es ja nun so, dass mir Möglichkeiten zur Benutzung genommen wurden, die ich in unregelmäßigen Abständen genutzt habe, sei es nur mal zum Batterie laden.
    Auf Hinweis der Verwaltung wurde mir nur der nette Satz gesagt.: In meinem Mietvertrag steht nicht explizit drin das mir die Steckdosen zur Benutzung überlassen wurden und sie auch nicht an meinen direkten Stromzähler angeschlossen sind, deswegen habe ich eigentlich kein Recht sie zu benutzen und sie werden auch nicht mehr eingeschaltet.

    Gibt es einen Paragraphen oder ähnliches welches die Benutzung von vorhandenen Gegenständen regelt die im Nachhinein entfernt werden und gibt es evtl. Musterprozesse?

    Vielen Dank vorab für eure Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen
    El_Smarto

  • Da für die Tiefgarage ein gesonderter Mietvertrag besteht gilt hier nur eingeschränktes Wohnrecht.
    § 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume

  • Da für die Tiefgarage ein gesonderter Mietvertrag besteht gilt hier nur eingeschränktes Wohnrecht.
    § 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume


    [klugscheißermodus on] Wohnrecht ist eine ganz andere Baustelle [klugscheißermodus off]


  • Gibt es einen Paragraphen oder ähnliches welches die Benutzung von vorhandenen Gegenständen regelt die im Nachhinein entfernt werden und gibt es evtl. Musterprozesse?


    Sonst gehts noch, oder hast du noch mehr solcher bekloppten Probleme? Einen Musterprozess musst du selbst anstrengen, aber dann bis zum BGH durchziehen.

  • ....
    Für mich bzw. in meinem denken ist es ja nun so, dass mir Möglichkeiten zur Benutzung genommen wurden, die ich in unregelmäßigen Abständen genutzt habe, sei es nur mal zum Batterie laden.
    Auf Hinweis der Verwaltung wurde mir nur der nette Satz gesagt.: In meinem Mietvertrag steht nicht explizit drin das mir die Steckdosen zur Benutzung überlassen wurden und sie auch nicht an meinen direkten Stromzähler angeschlossen sind, deswegen habe ich eigentlich kein Recht sie zu benutzen und sie werden auch nicht mehr eingeschaltet.

    Gibt es einen Paragraphen oder ähnliches ...?
    ...

    ja, den § 248c StGB.
    Aber die Adressatenrichtung ist nicht die von dir gewünschte. Ganz im Gegenteil.

  • Ich würde das "abzapfen" von Strom aus Gemeinschaftssteckdosen für rein private Zwecke sehr nahe am Tatbestand des Energiediebstahls sehen.

    An Ihrer Stelle würde ich den Ball mal lieber flachhalten - das dürfte (wenn der Vermieter nicht völlig neben der Spur läuft) gewaltig nach hinten losgehen...

  • Hallo alle miteinander,

    ich hoffe Ihr habt evtl. eine Tipps bzw. auch Paragraphen für mein Problem bzw. Anliegen.
    Gibt es einen Paragraphen oder ähnliches welches die Benutzung von vorhandenen Gegenständen regelt die im Nachhinein entfernt werden und gibt es evtl. Musterprozesse?


    Mit freundlichen Grüßen
    El_Smarto

    Hallo,

    zum Verständnis, die Steckdose ist nicht Bestandteil der gemieteten Sache, die Stromentnahme wird nicht vom Mieter der Mietsache bezahlt, was schließen wir daraus?

    Es gibt nichts was du dagegen tun kannst, ohne dass es unter Umständen für dich sogar zu Konsequenzen führen könnte.

    Ei drüber und vergessen, der Plan geht nicht auf.

    Gruß
    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!