Hallo alle miteinander,
ich hoffe Ihr habt evtl. eine Tipps bzw. auch Paragraphen für mein Problem bzw. Anliegen.
Es geht darum das zu der Wohnung auch ein Tiefgaragenstellplatz gehört für den es einen gesonderten Mietvertrag gibt.
In der Tiefgarage sind 3 Steckdosen vorhanden, die man gelegentlich benutzt hat. Nun hat sich die Verwaltung dafür entschieden die Steckdosen abzustellen, da Sie leider für Einbrüche in die daneben gelegene Sparkasse verwendet wurden.
Für mich bzw. in meinem denken ist es ja nun so, dass mir Möglichkeiten zur Benutzung genommen wurden, die ich in unregelmäßigen Abständen genutzt habe, sei es nur mal zum Batterie laden.
Auf Hinweis der Verwaltung wurde mir nur der nette Satz gesagt.: In meinem Mietvertrag steht nicht explizit drin das mir die Steckdosen zur Benutzung überlassen wurden und sie auch nicht an meinen direkten Stromzähler angeschlossen sind, deswegen habe ich eigentlich kein Recht sie zu benutzen und sie werden auch nicht mehr eingeschaltet.
Gibt es einen Paragraphen oder ähnliches welches die Benutzung von vorhandenen Gegenständen regelt die im Nachhinein entfernt werden und gibt es evtl. Musterprozesse?
Vielen Dank vorab für eure Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
El_Smarto