Betrug? Verar***ung? Nebenkostenabrechnung 2013 weist zig Fragen auf!

  • Hallo zusammen,

    pünktlich zum 31.12.14 lag die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 in unserem Briefkasten.
    Was uns -also auch unseren Nachbarn - sofort aufgefallen ist, dass sich diese bei den meisten bis auf eine Position nicht verändert hat. So z.B. steht an erster Stelle "Wasser / Abwasser" mit dem Betrag 2.498,14€. Das ist der exakte Betrag, der auch schon für das Jahr 2012 veranschlagt wurde. So verhält es sich auch mit den folgenden Positionen: Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Allgemeinstrom, Müllbeseitugung, Schornsteinreinigung, Winterdienst und Grundsteuer.
    Ausgenommen die Position "Gartenpflege / Wegereinigung"... hier wurde der Preis von 1.263,-€ auf 1.800€ erhöht.
    Wie wir wissen, bekommt der Gärtner ab dem 1.1.2015 150,- statt 100,-€ pro Monat.
    Der Vermieter kann doch also nicht diesen Betrag rückwirkend auf 2013 berechnen...!?
    Außerdem unterscheiden sich die meisten Beträge für Wasser /Abwasser. So z.B. steht bei mir und einem weiteren Nachbarn 2.998,14€, bei einem weiteren 2.598,14€ und bei zwei 2.498,14€.
    Da es sich hierbei ja um einen Gesamtbetrag/-verbrauch handelt, kann dies wohl nur falsch sein. Nochmals erwähnt... 2.498,14€ war auch der Betrag für 2012.
    Da es sich hier um eine gänzlichst falsche Rechnung handelt, der auch keine Rechnungen von z.B. Techem oder dem Schornsteinfeger beiliegen, bin ich der Ansicht, dass die Rechnung ungültig und der Stichtag 31.12.14 somit verstrichen ist.
    Ist das der Fall? Oder reicht es tatsächlich, eine falsche Rechnung einzuwerfen, nur um den Stichtag einzuhalten?
    Da der Vermieter telefonisch nie erreichbar ist, haben wir einen Brief aufgesetzt, den er per Einschreiben bekommt. Darin steht, dass er uns JEDE Rechnung der aufgeführten Positionen nachreichen soll.
    Wir gehen davon aus, dass dies seine Pflicht ist. Oder doch nicht???
    Es geht uns also vorallem um folgende Positionen:
    - Identische Rechnung zu 2012.
    - (rückwirkende) Preiserhöhung der Gartenpflege, obwohl der Gärtner nur 1.200€ bekommen hat.
    - Stichtag aufgrund wissentlich falscher Rechnung versäumt?

    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei diesem Problem helfen könntet!

    Schonmal vielen Dank

    viele Grüße
    Chris

  • Hallo ChrisH,

    das müffelt verdächtig nach dem Tatbestand gem. § 263 StGB...

    Jeder Betroffene Mieter sollte seinen Widerspruch (Texte können ruhig identisch sein) separat per Einwurfeinschreiben oder nachweislich persönlich oder per Boten einlegen.
    Der VM ist auf Verlangen des M verpflichtet, dem M Einsicht in die Originalbelege (auch keine Zusendung von Kopien) zu gewähren u. e.F. die Berechnungswege zu erklären.
    Über den Fortgang wirst Du uns hier sicherlich informieren.

  • pünktlich zum 31.12.14 lag die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 in unserem Briefkasten.


    Meine Hochachtung für den Vermieter, das er es nun doch noch "geschafft" hat.

    Zitat

    Was uns -also auch unseren Nachbarn - sofort aufgefallen ist, dass sich diese bei den meisten bis auf eine Position nicht verändert hat.


    Auffällig allemal.

    Zitat

    Wie wir wissen, bekommt der Gärtner ab dem 1.1.2015 150,- statt 100,-€ pro Monat.
    Der Vermieter kann doch also nicht diesen Betrag rückwirkend auf 2013 berechnen...!?


    Dann prüfen Sie mal die Rechnungen.

    Zitat

    Da es sich hier um eine gänzlichst falsche Rechnung handelt, der auch keine Rechnungen von z.B. Techem oder dem Schornsteinfeger beiliegen, bin ich der Ansicht, dass die Rechnung ungültig und der Stichtag 31.12.14 somit verstrichen ist.
    Ist das der Fall?


    Nein, es besteht keine Pflicht die Abrechnung von einer Firma machen zu lassen.

    Zitat

    Oder reicht es tatsächlich, eine falsche Rechnung einzuwerfen, nur um den Stichtag einzuhalten?


    Nein. Eine Rechnung muß schon stimmen. Nehmen Sie Einsicht in alle Belege und dann sind Sie schlauer.

    Zitat

    Da der Vermieter telefonisch nie erreichbar ist, haben wir einen Brief aufgesetzt, den er per Einschreiben bekommt. Darin steht, dass er uns JEDE Rechnung der aufgeführten Positionen nachreichen soll.


    Jein! Er muß Ihnen keine Rechnungen schicken. Sie haben lediglich zur Kontrolle die Einsicht in diese.

    "- Identische Rechnung zu 2012." Ist kein Grund einen Fehler zu monieren. Das Denken ist jedoch erlaubt.
    "- (rückwirkende) Preiserhöhung der Gartenpflege, obwohl der Gärtner nur 1.200€ bekommen hat."
    Es dürfen nur Ausgaben anfallen, welche auch tatsächlich entstanden sind.
    "- Stichtag aufgrund wissentlich falscher Rechnung versäumt?" Sie spekulieren auf vorsätzlichen Betrug, dann wäre das eine andere Schiene.

  • Danke für beide Antworten!
    Wird sehr wahrscheinlich nicht die letzte Frage zu diesem Thema sein.
    Dass ich/wir dem VM Betrug unterstellen!? Ja! In diesem Fall liegt es m.M.n. auf der Hand, wenn nur eine Position abgeändert wird.
    Aber nochmal zu der Frage zur verstrichenen Frist, die gerne nur mit ja oder nein beantwortet werden darf.
    Da die Rechung niemals (!!!) stimmen kann (weil identische Beträge), ist die Frist für den 31.12.14 doch verstrichen und wir müssen die Rechnung eigentlich nicht nachzahlen....?

  • Da die Rechung niemals (!!!) stimmen kann (weil identische Beträge), ist die Frist für den 31.12.14 doch verstrichen und wir müssen die Rechnung eigentlich nicht nachzahlen....?


    Könnte stimmen.


  • Wird sehr wahrscheinlich nicht die letzte Frage zu diesem Thema sein.
    Dass ich/wir dem VM Betrug unterstellen!? Ja! In diesem Fall liegt es m.M.n. auf der Hand, wenn nur eine Position abgeändert wird.
    Aber nochmal zu der Frage zur verstrichenen Frist, die gerne nur mit ja oder nein beantwortet werden darf.
    Da die Rechung niemals (!!!) stimmen kann (weil identische Beträge), ist die Frist für den 31.12.14 doch verstrichen und wir müssen die Rechnung eigentlich nicht nachzahlen....?

    Sie können der Rechnung widersprechen. Müssen dies aber ordentlich begründen und das können Sie nur, wenn Sie die Belege dazu geprüft haben. Allgemeine Verdächtigungen disqualifizieren sich von selbst.

  • Sicher, dass es sich um die Abrechnung für 2013 und nicht eventuell um einen Wirtschaftsplan für das folgende Jahr handelt?

    Das würde dann nämlich auch die identischen Beträge erklären...

  • Sicher, dass es sich um die Abrechnung für 2013 und nicht eventuell um einen Wirtschaftsplan für das folgende Jahr handelt?
    Das würde dann nämlich auch die identischen Beträge erklären...


    Eine gute Frage, und der Delinquient versucht dann, sich mit einem "Büroversehen" herauszureden. - Alles schon mal dagewesen...

  • Sicher, dass es sich um die Abrechnung für 2013 und nicht eventuell um einen Wirtschaftsplan für das folgende Jahr handelt?

    Das würde dann nämlich auch die identischen Beträge erklären...

    Ganz sicher!
    Denn es steht dort: "Einzelabrechnung der Bewirtschatungskosten 01.01 - 31.12.2013"

    Wir (alle sechs Mietparteien) haben mittlerweile ein Schreiben aufgesetzt, das der Vermieter übermorgen als Einwurf-Einschreiben zugestellt bekommt.
    Mal sehen, wann er reagiert. Und vorallem OB er reagiert!
    Denn er ist ein Meister im Aussitzen von unangenehmen Sachen. z.B. Schäden am Dach... da bekommt man dann als Antwort "Wenn es Ihnen nicht passt, ziehen Sie doch aus!"
    Oder der Winterdienst, der mit einem Laubbläser den Schnee samt Splitt auf die geparkten Autos schleudert und damit den Lack beschädigt. "Dafür sind die versichert. Und wenn es Ihnen nicht passt, dann machen Sie es selbst. Sie verdienen damit ja dann sogar noch Geld."

    Lange halte ich es mit diesem Menschen nicht mehr aus!
    Mir graut's nur davor, dass es Streitigkeiten wegen der Kaution geben wird! Wäre nicht das erste mal, dass er sie nicht rausrücken möchte. Und wenn, dann erst nach Ewigkeiten.

  • Denn es steht dort: "Einzelabrechnung der Bewirtschatungskosten 01.01 - 31.12.2013"


    Vorsicht!!
    Eingangs schriebst Du von Nebenkostenabrechnung, jetzt ist eine Einzelabrechnung der Bewirtschaftungskosten, welche üblicherweise von der Hausverwaltung an die einzelnen Wohnungseigentümer übermittelt werden. Diese kann ja eigentlich nur "versehentlich" (... "Büroversehen"...) in Deinen Briefkasten gelangt sein...:rolleyes: Deshalb könnte der VM bei einer Anzeige u.U. den Spiess umdrehen und Dich anzeigen wegen wissentlich falscher Verdächtigung.
    Und merke: Nebenkosten sind die öfftl. Abgaben, Versicherungen u.ä. Dann gibt es noch die Heizkosten. Alles zusammen sind dann die Betriebskosten, die der VM mit dem M abrechnen sollte.

  • Heizkosten werden seperat über Direktanbieter abgerechnet. Ebenso Strom.
    In der Abrechnung ist nur das Wasser (Gesamtverbrauch inkl. Einzelverbrauch), was tatsächlich jede Mietpartei unterschiedlich betrifft. Logisch...
    Deshalb habe ich es Nebenkostenabrechnung genannt.
    Alle anderen Kosten wie Versicherungen, Garten, etc. (habe ja im ersten Post alle aufgeführt), werden auf der m²-Grundlage (in unserem Fall 91,62 - bei vier anderen über 100) gesplittet und abgerechnet.
    Tja... die Hausverwaltung hat die Briefe allerdings persönlich am 31.12. um 19:00 Uhr in die Kästen eingeworfen. Weil zufällig jemand aus dem Haus vor der Tür war ;)
    Achja... und die Person, die das war, ist die Frau des Vermieters. Der ist viel zu geizig, um jemanden einzustellen und zu bezahlen!

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