Darf ich meine Wohnungstür gegen Vermieterzugriff schützen?

  • Hallo liebe Commumity!

    Ich habe den begründeten Verdacht, dass mein Vermieter in meine Wohnung geht, wenn ich nicht da bin. Der Mieter unter mir ist ausgezogen, weil unser Vermieter mehrfach in den Geschäftsräumen (Versicherungsbüro) gewesen sein soll. Der andere Mieter hat mehrfach "Fallen" gelegt, die ausgelöst wurden (Lage von Papieren etc...).

    Nun befürchte ich, dass der Vermieter auch bei uns eon und ausgeht wie es ihm beliebt.
    Deshalb wollte ich fragen, ob ich eine abschließbare Türkette außen an der Wohnungsabschlusstür anbringen darf. Notfalls mit Bolzenschneider daneben, nur eben so dass er nicht grundlos die Wohnung einfach so betritt.

    Wäre cool, wenn Ihr einen Paragraphen als Absicherung für mich hättet, falls mir der Vermieter aufs Dach steigt.

    Vielen Dank schonmal im Voraus und ein schönes Restwochenende Euch

  • Hallo tropedokroete,

    natürlich darfst Du das. Der Vermieter hat in deiner Wohnung prinzipiell erst mal nichts verloren.

    Aber warum so umständlich. Wechsel einfach den Schließzylinder und gut ist.
    (Den aktuellen einfach gut aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen)

    MfG M4nn1M4mmu1

  • Es reicht völlig den Schließzylinder der Wohnungstür auszutauschen.

    Originalen aufheben und bei Auszug wieder einsetzen.

    Wozu einen Paragrafen?

    Sollte Dir der Vermieter deswegen "aufs Dach steigen" frag ihn nach dem Paragrafen der ihn berechtigt

    a) ohne Dein Wissen und Deine Zustimmung einen Schlüssel zu Deiner Wohnung zu besitzen,was sich Schließanlagen allerdings nicht vermeiden läßt,

    b) diesen zu benutzen

    und

    c) Deine Wohnung ohne Deine Erlaubnis zu betreten.

  • natürlich darfst Du das.


    Aber nicht aussen an der Wohnungstür. Wie bereits geschrieben, Schliesszylinder auswechseln, ab 20€ ist man frust- und diskussionslos "dabei"...:p
    Bei beweisbarem widerrechtlichen Betreten der Wohnung würde ich Anzeige erstatten wegen Hausfriedensbruch (§123 StGB).

  • Danke für Eure schnellen Antwoten!

    Ich wollte das mit einer abschlueßbaren Türkette machen, weil ich mal gelesen habe, dass der Vermieter bei "Gefahr im Verzug" sich Zugang verschaffen darf. Den Bolzenschneider würde ich in den Flur stellen mit einem Hinweisschild "Bei Gefahr im Verzug mit Bolzenschneider Türkette durchtrennen!"
    Warum darf ich das nicht von außen machen? Es blieben bei Auszug lediglich 2 löcher in der Wand, die man zuspachteln kann: http://%20http//www.amazon.de…&ref=plSrch

  • Warum darf ich das nicht von außen machen? Es blieben bei Auszug lediglich 2 löcher in der Wand, die man zuspachteln kann:


    Vorsätzliche Beschädigung fremden Eigentums...:mad:
    Türkette, Bolzenschneider, Selbstschussanlage... geht's noch?

  • Aber ich darf doch auch in der Wohnung bohren um z.B. ein Regal aufzuhängen. Wenn ich einfach einen neuen Schlißzylinder einbaue kann er doch bei Gefahr im Verzug nicht in die Wohnung. Und dann holt der einen Schlüsseldienst und lässt wieder einen neuen Zylinder einbauen und ich muss dann die Rechnung blechen :(

  • torpedokroete,

    "Aber ich darf doch auch in der Wohnung bohren um z.B. ein Regal aufzuhängen."
    - Darfste, denn das gehört zum bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache dazu.

    "Wenn ich einfach einen neuen Schlißzylinder einbaue kann er doch bei Gefahr im Verzug nicht in die Wohnung."
    - Richtig.

    "Und dann holt der einen Schlüsseldienst"
    - welchen er zu bezahlen hat.

    "und lässt wieder einen neuen Zylinder einbauen"
    - wovon er Dir sämtliche Schlüssel auzuhändigen hätte, falls der alte SZ unbrauchbar geworden sein sollte (was ich allerdings bezweifele).

    "und ich muss dann die Rechnung blechen :-("
    - nur, wenn Du den Grund des Einsatzes zu verantworten hast.

  • Und das darf man einfach so / ist nicht weiter schlimm?


    Wie bereits gesagt, darfst den vorhandenen austauschen, bei Mietverhältnisende wieder rücktauschen. Brauchst den VM noch nicht einmal darüber zu informieren.

  • Sorry, wenn ich nerve, aber ich will 100%ig abgesichert sein, bevor ich den Vermieter vor vollendete Tatsachen stelle. Hab mir gerade nochmal den Mietvertrag genau durchgelesen und dabei Folgendes entdeckt:

    § 19 Betreten des Mietobjektes durch den Vermieter

    (1) Dem Vermieter oder seinem Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit frei. Zur Abwendung drohen- der Gefahren darf der Vermieter das gemietete Haus auch ohne vorherige Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.

    (2) Bei längerer Abwesenheit des Mieters ist sicherzustellen, dass das Recht des Vermieters, das Mietobjekt nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes zu betreten, rechtzeitig ausgeübt werden kann.

    (3) Dem Vermieter wird das uneingeschränkte Betreterecht des Dachbodens eingeräumt.

    Kann ich Punkt 1 und 2 schriftlich widersprechen?

  • (1) Dem Vermieter oder seinem Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit frei. Zur Abwendung drohen- der Gefahren darf der Vermieter das gemietete Haus auch ohne vorherige Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.

    (2) Bei längerer Abwesenheit des Mieters ist sicherzustellen, dass das Recht des Vermieters, das Mietobjekt nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes zu betreten, rechtzeitig ausgeübt werden kann.

    Kann ich Punkt 1 und 2 schriftlich widersprechen?


    Ja, kannst Du.... aber erfolglos, denn: Der MV besteht ja bereits, und ausserdem sind die Klauseln m.E. nicht zu beanstanden.

  • Also muss ich damit Leben dass der hier einfach ein und ausgeht wie es ihm beliebt. Dann kann ich mir das mit dem Schloss ja sparen, oder kann ich z.b. bei schwiegereltern einen schlüssel deponieren und ihm schreiben dass er sich den schlüssel bei gefahr im verzug da wegholen kann?

  • torpedokroete:

    "Also muss ich damit Leben dass der hier einfach ein und ausgeht wie es ihm beliebt."
    - Hast Du noch nicht(s) gelesen bzw. begriffen?:mad:

    "kann ich z.b. bei schwiegereltern einen schlüssel deponieren und ihm schreiben dass er sich den schlüssel bei gefahr im verzug da wegholen kann?"
    - Ja.

  • Also neuen Zylinder rein und wenn er nachfragt einfach sagen, dass er sich bei Gefahr einen Schlüssel an einem bestimmten Ort wegholen kann? Das ist dann 100%ig rechtlich abgesichert, oder wie?
    Sorry hab ein bischen Schiss weil ich mit dem schon ein bischen Stress habe wegen der letzten NK-Abrechnung.:confused:

  • Also neuen Zylinder rein und wenn er nachfragt einfach sagen, dass er sich bei Gefahr einen Schlüssel an einem bestimmten Ort wegholen kann? Das ist dann 100%ig rechtlich abgesichert, oder wie?


    Ja, ist es.
    Aber erst den alten SZ 'raus...;)

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