Schönheitsreparaturen / Renovierung bei Auszug

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    heute habe ich mal eine Frage an Euch.
    Und zwar ziehen wir demnächst um ins Eigenheim und kündigen entsprechend unsere Mietwohnung.

    Allerdings bin ich mir nicht zu 100% sicher wie es mit der Renovierung bzw. Anstrich der Wände aussieht.

    Im Mietvertrag steht folgendes:

    Zitat

    Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.

    Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen fachgerecht vorzunehmen.

    Zeiträume nach welchen bestimmte Räumlichkeiten gestrichen werden müssen gibt es nicht, also keine starren Fristen.

    In einer Zusatzvereinbarung steht am Ende noch folgender Satz:

    Zitat

    6. Übergabe des Mietobjektes

    Die Wohnung wird frisch renoviert bei Mietbeginn übergeben. Bei Auszug der Mieter ist diese ebenfalls fachmännisch renoviert und besenrein dem Vermieter zu übergeben. Eventuelle Absprachen mit den jetzigen Mieter haben für den Vermieter keine Gültigkeit.

    Wenn ich das richtig verstehe ist diese Regelung vom BGH für ungültig und nicht verbindlich erklärt worden. Ergo müssen wir nicht renovieren, sondern nur Dübellöcher zu evtl. Schäden der Katzen beseitigen und besenrein übergeben.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank für Eure Zeit.

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

  • Wenn ich das richtig verstehe ist diese Regelung vom BGH für ungültig und nicht verbindlich erklärt worden. Ergo müssen wir nicht renovieren, sondern nur Dübellöcher zu evtl. Schäden der Katzen beseitigen und besenrein übergeben.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank für Eure Zeit.

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Hallo,

    es gilt folgendes:

    Isolierte Endrenovierungsklausel

    Findet sich hingegen in einem Mietvertrag nur eine isolierte Endrenovierungsklausel, so ist diese nur dann wirksam, wenn sie auf den individuellen Renovierungsbedarf abstellt. D.h., die Klausel muss ausdrücklich berücksichtigen, ob Bedarf gegeben ist oder nicht. Wird „starr“ zur Verpflichtung der Endrenovierung auf die Beendigung des Mietverhältnisses abgestellt, ist die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam BGH Urteil vom 12.09.2007, VIII ZR 316/06.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo BHShuber,

    dann sind wir uns also einig das diese Klausel ungültig ist und wir nicht renovieren müssen, ja?

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Hallo,

    ich werde weder ja noch nein antworten.

    Wenn man das ganz genau wissen will, kann einem das ein Jurist sagen, wobei es ein Richter sicherlich auch anders sehen kann.

    Gruß

    BHShuber

  • die hier eingestellte Renovierungsklausel ist nach der Rechtsprechung ungültig. Du sollst in jedem Fall eine Renovierung durchführen, dass widerrum berücksichtigt nicht den tatsächlichen Zustand der Wohnung, womit du unangemessenen benachteiligt wirst. Eine Individualvereinbarung liegt ebenfalls nicht vor.

    Du hast die Mietsache grundsätzlich in besenreinen Zustand zu übergeben. Selbst Bohrlöcher gehören zum normalen Gebrauch der Mietsache. Auch das geht, laut anerkannter Rechtsprechung, nicht zu deinen Lasten.

  • Hallo BHShuber,hallo toffer2105,

    BHShuber
    Schade das Du nicht konkreter wirst. Aber gut prinzipiell hast Du ja Recht ;)

    toffer2105
    Genau so sehe ich das auch. Mir geht es nicht darum meinen Vermieter zu ärgern oder mich vor irgendwas zu drücken. Ich beseitige was ich beseitigen muss, z.Bsp. Schäden der Katzen, die leider nicht ganz ausbleiben. Aber ich

    Naja wir werden da sicherlich eine gemeinsame Lösung finden, mit der beide Seiten einverstanden sind. Wegen so etwas möchte ich mich ungern mit meinem jetzigen Vermieter überwerfen.

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

  • Hallo BHShuber,hallo toffer2105,

    BHShuber
    Schade das Du nicht konkreter wirst. Aber gut prinzipiell hast Du ja Recht ;)

    Naja wir werden da sicherlich eine gemeinsame Lösung finden, mit der beide Seiten einverstanden sind. Wegen so etwas möchte ich mich ungern mit meinem jetzigen Vermieter überwerfen.

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Hallo,

    genau das halte ich für den absolut richtigen Weg, erster Ansprechpartner ist immer der Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

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