Die Neuschaltung der Anzeige kostet ja auch Geld...
Danke für Tipps! ![]()
Wenn man die Anzeige im Internet geschaltet hat, kostet eine Aktvierung wenn man innerhalb des geschalteten Zeitraumes deaktiviert hat, nichts
lg
rudolpho
Die Neuschaltung der Anzeige kostet ja auch Geld...
Danke für Tipps! ![]()
Wenn man die Anzeige im Internet geschaltet hat, kostet eine Aktvierung wenn man innerhalb des geschalteten Zeitraumes deaktiviert hat, nichts
lg
rudolpho
- Natürlich hat es Sinn, einen Anwalt zu konsultieren - und zu bezahlen, denn ihm fehlen womöglich noch einige Euronen bzw. Fränkli, um das Chalet in der Schweiz zu finanzieren.
oft fällt einem nach längerem Überlegen jemand ein, den man im Bekanntenkreis fragen könnte, der nicht sofort eine Gebühr für eine Auskunft haben möchte
lg
Rudolpho
Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus und an meine Kaution?
Der vermieter hat die Möglichkeit eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag anzufertigen, in dem aufgeführt ist, dass das Mietverhältnis mit Ihnen beendet wurde. Oder er stellt ggf einen neuen Mietvertrag mit dem Ex und seiner "neuen" aus. Bzgl. Kaution würde ich mit dem Ex sprechen ob er nicht bereit ist, die Hälfte jetzt auszuzahlen (schriftlich festhalten). ![]()
morgen am sonntag ab 10 uhr weitergearbeitet werden soll wir sind berufstätig und haben nur das wochenende zum ausruhen.
falls Du nochmal ins forum kommst mich würde interessieren ob es jetzt wirklich so unerträglich laut war wie du vermutet hast. ![]()
Erschwerend ist eventuell, dass mir nach all den Monaten die genauen Daten der Ruhestörungen fehlen.
Eine Mietminderung hatte ich bei meinen Beschwerden jeweils immer angedroht, aber dann nicht durchgezogen,
da es danach wieder erstmal ruhig war.
eine längerfristige, detaillierte Aufstellung über die Art, den Umfang und die Dauer der Ruhestörung führen (am besten gemeinsam mit evt. Mietern die sich auch "gestört" fühlen). Erst dann können ggf. weitere Schritte eingeleitet werden.
Es ist nicht angekreuzt, ob diese in den "Betriebskosten" enthalten sind oder nicht. Falls nicht, so wird erklärt, sei der Mieter verpflichtet in "regelmäßigen Abständen" zu reinigen.
diesen Punkt würde ich nochmal mit dem Vermieter besprechen. Scheint nicht ganz klar zu sein, was gemeint ist.
Mir ist eingefallen das ein Kollege von mir ca. 15 Wohnungen vermietet
wichtig ist nicht die Anzahl an Wohnungen die jemand hat sondern ob er ähnliche Fälle/Anliegen erlebt hat. Erst dann weiß man sicher wie ein Vermieter vorgehen würde. Ich kenne einen Fall, da wollte der Vermieter unter gar keinen Umständen, dass der Partner mit einzieht und solange er sich quer stellt wird es eine längerfristige Angelegenheit. Solltest Du auch berücksichtigen.............
Dann meldet er sich noch in anderen Foren an:
gute Idee.
Ich habe meine Wohnung zum 31.01.2014 (mit Einhaltung einer 3-monatigen Frist) gekündigt.
hast du schriftlich gekündigt? Hast du eine schriftl. Kündigungsbestätigung zum 31.01.2014 erhalten?
eine halbe Zusage, bei einem Vermieter unterzukommen.
was machst du wenn es keine ganze Zusage wird?
Doch nun stellte ich fest das ich noch ein ganzes Jahr lang auf "Rot" bleiben werde!
musst du Deine Bonität direkt bei der Besichtigung offenlegen?
obwohl es mir meine vermieterin erlaubt hat?
die Vermieterin erlaubt es unter der Bedingung, dass alle anderen Mieter einverstanden sind, damit es in Zukunft zu keinen Problemen kommt.
dass das Anbringen der Namen an Klingel und Briefkasten mit 15 € berechnet werden muss.
bietet ihm einen entsprechende Alternative an, die das "Aussehen" nicht beeinflusst......
Kosten können ggf. über die private Haftpflichtversicherung erstattet werden.....müsstet ihr prüfen ob das lohnenswert ist bei der Summe
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich würde gerne – vor allen Dingen für neue User und die die es werden wollen wichtig - über dieses Forum und seine kompetenten und erfahrenen Helfer eine kurze Übersicht in Form eines Flyers erstellen. Ich möchte damit das Forum und seine Gründer auch u. a. werbetechnisch ein wenig zu unterstützen.
Dafür benötige ich Eure Hilfe.
Ich benötige eine Kurzbeschreibung von so vielen Usern wie möglich mit Angabe von z. B. Eintrittsdatum, Schwerpunkt ihrer Kenntnisse/Erfahrung und vielleicht ein kurzer Hinweis, warum sie dieses Forum unterstützen. Auch ein persönlicher Hinweis, was sie an diesem Forum gut/schlecht finden und was ggf verbessert werden könnte, wird gerne gelesen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
So dann bin ich mal gespannt, wer sich traut und hier mit einer Kurzbeschreibung mitmacht! Es wäre klasse, wenn sich auch evtl. Moderatoren beteiligen würden. Wie jeder seinen Beitrag formuliert bleibt ihm natürlich selbst überlassen.
Ich freue mich über sehr viele Antworten!! Die Beteiligung ist natürlich freiwillig.
Vielen Dank!
dieser Kunde hier nur Unterhaltung sucht.
ich bin sicher, dass er sich über das Mietwesen informieren möchte und dies auf eine supernette Art und Weise. Davon könnte so mancher user was lernen wenn man sich so teilweise die Beiträge der Vergangenheit anschaut. . ![]()
Wenn Sie sich belästigt fühlen, wieso lesen und antworten Sie dann?
das gute: es gibt juraforen, wo man schnell und ohne sinnloses zynisches drumrumgeschwafel eine antwort bekommt.
ja kenne ich bin mit einer Antwort dort (habe leider vertraut) realistisch leider auf die Nase gefallen und sie hörte sich super kompetent an. Vielleicht nicht ganz uninteressant: die User vieler Foren sind oft die gleichen.........
Zitat. die obercoole vermietergang, die alle fragestellenden mieter doof macht, oder was?
wie bezeichnest Du denn deinen "realistischen" Vermieter? Du hast ja Probleme mit ihm, sonst würdest du keine Hilfe suchen oder? Weil ich kann deine Anschuldigung nicht persönlich nehmen, weil ich mich frage wie du darauf kommst, das hier alle "Vermieter" sind? ![]()
Zitatkeine einzige der antworten von euch spinnern auf meine fragen war auch nur annähernd kompetent.
jetzt werden deine Anschuldigungen doch langsam persönlich............wenn Du ein kompetenter Mieter wärst, ich glaube dann bräuchtest du nicht anonym um Hilfe zu bitten oder?
Zitatnun, weiterhin viel spaß in eurer kleinen welt, in der ihr die helden seid.
wenn ich mich umschaue finde ich dass meine Welt gar nicht sooo klein ist..............und als "Held" bezeichne ich mich nicht, auch weil ich ehrenamtlich sehr gerne viel Freizeit in hilfsbedürftige User stecke...
und für "uns" glaube ich benötigen wir dieses Forum nicht (weil du schreibst "Euer Forum), du warst oder bist doch derjenige der in Foren HIilfe sucht oder sehe ich das falsch?
Ich bin immer ganz traurig wenn ich so etwas lese, was du schreibst, weil ich in der glücklichen Situation bin, dass ich mit meinem Vermieter NULL probleme habe und das seit 20 Jahren...............
was würdest du denn antworten, wenn Dich jemand, den du überhaupt nicht kennst und seine Situation auch nur aus der Ferne einschätzen kannst, fragt: Wir wollen nur noch raus?............na überleg mal.........
(Aber ich hoffe, Sie hatten erkannt, dass ich das mit dem "Ärgern" auch nicht sonderlich ernst meinte ... :))
ja klar habe ich das erkannt, so ganz unrichtig war die Aussage "ich wolle ärgern" ja auch nicht :;)
ZitatWie gesagt, mich hätt's einfach interessiert, wie es RECHTLICH ausgesehen hätte ...
muss ich leider passen. weil ich ziemlich sicher bin dass so etwas nicht wirklich vorkommt, weil sich der Vermieter in der Regel schon nach dem Ausbleiben einer Miete mit dem "Patienten" und dem weiteren Vorgehen beschäftigt und somit wissen dürfte was zu tun ist......aber wer weiß der S. Vettel sieht das wahrscheinlich gelassener, da gibt es dann wieder "Ausnahmefälle"....:)
ZitatAlso hier z.B. steht nichts davon, dass nur ein Teil erstattet werden müsste:
ich bin sicher, dass ich das irgendwo gelesen habe, ich werde versuchen es aufzutreiben. Kann aber auch sein, dass ich die Schonfrist von 2 Monaten meinte sprich der Mieter kann eine anzahlung leisten und hat dann 2 Monate Zeit vollständig zu zahlen..
ZitatWas meinen Sie mit der ersten Frage?
ob wir uns auf das Du oder so geeinigt haben ohne dass ich es mitbekommen habe, weil du im letzten Beitrag zwischen Sie und Du gewechselt hast. Gerne können wir aber beim Du bleiben. Ist mir auch lieber und was meine Aussage bzgl. Alter angeht, na da dachte ich eher an dich:;) (da darfst du jetzt reininterpretieren was du möchtest, viel Spass:;))
ZitatEs ist also nicht in JEDEM Fall so, dass ein befristeter MV nicht fristgerecht gekündigt werden kann; es gibt Spezialfälle. Die hab ich dann hier gefunden:
ist wie immer im Leben, zu jeder Regel/Gesetz/Urteil etc. gibt es - wenn man sich näher damit beschäftigt - fast immer eine Ausnahme. Ich denke auch das Thema ist abgeschlossen. ![]()
Der Mietmangel ist dem Vermieter bereits seit Einzug (1.9.) bekannt. 14 Tage lang ist nichts passiert, dann habe ich ihn am 16.9. nochmals schriftlich
was ich nicht ganz verstehe, ich denke es sei "arglistige" Täuschung und der Mangel wurde verschwiegen. Wieso bist du denn dann 14 Tage davon ausgegangen dass was passieren würde.......![]()
Wenn ich mir eine Wohnung ansehe ist für mich immer besonders wichtig alle Wasserhähne und fenster zu prüfen, weil es für mich Dinge sind, die auf jeden Fall funktionieren müssen.....:)
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