und wenn ein Vermieter nun z.B. versäumt, das Kündigungsschreiben wie oben genannt zu gestalten,
ich bin sicher, dass ein kluger Vermieter wichtige Dinge nicht versäumt und sich im Vorfeld über den genauen Sachverhalt/Vorgehensweise informiert. Wenn nicht, wird er bald selbst Mieter in seinem eigenen Objekt sein und Miete an einen neuen Vermieter zahlen dürfen (das ist jetzt nicht so ernstzunehmen, auch wenn was dran ist).
Eine nachgeschobene fristgerechte Kündigung wäre "alleine" nicht gültig bzw. müsste begründet werden und könnte nicht Bezug nehmen auf die vorhergehende fristlose Kündigung. Die in den meisten Fällen unwirksam wird, da die Mieter ja nur einen Teil zahlen müssen und das wird erfahrungsgemäss FAST immer gemacht..:)