Hoffnungslose Wohnungssuche...

  • Hallo zusammen :)

    Habe folgendes Problem, aus der sich mein Problem herauskristallisiert bzw. meine letztliche Frage.
    Vor einigen Jahren bin ich Arbeitslos geworden und Finanziell abgerutscht, die Phase war nicht lang, traf mich aber recht hart. Nach dem ich wieder Arbeit hatte, bezahlte ich alle meine offenen Rechnungen bzw. Schulden relativ Zeitnah. Eine Sache hatte ich jedoch vergessen und auch keine Mahnungen bekommen...

    5 Jahre später (jetzt) bin ich mit meiner Freundin auf Wohnungssuche weil wir zusammenziehen wollen. Nun musste ich durch eine Maklerin feststellen, das ich bezogen auf meine Bonität auf "Rot" bin weil ich noch etwas offen hatte... also bezahlte ich die mittlerweile recht groß gewordene Summe sofort komplett. Doch nun stellte ich fest das ich noch ein ganzes Jahr lang auf "Rot" bleiben werde!

    Wir suchen in einer sehr guten Gegend wo man nur durch Makler an Wohnungen kommt und jedes mal ist mein "Roter" Eintrag das K.O Kriterium und wir bekommen die gewünschte Wohnung nicht, obwohl wir zusammen über 3300€/Monat Netto haben und meine Freundin auf "Grün" steht, somit alles bei Ihr OK ist.


    Nun meine eigentliche Frage: Was ist wenn wir bei der nächsten Wohnung angeben, dass wir nur eine Wohnung für meine Freundin suchen, Sie diese bekommt und ich dann einfach 1-2 Monate später mich da anmelde? Kann der Vermieter das verbieten?

    Das ist nun das letzte was mir einfällt um doch noch an eine Vernünftige Wohnung zusammen zu kommen, trotz dieses doofen Eintrages...

    Vielleicht könnt Ihr mir da nen Tipp geben.

    MfG

  • Was ist wenn wir bei der nächsten Wohnung angeben, dass wir nur eine Wohnung für meine Freundin suchen, Sie diese bekommt und ich dann einfach 1-2 Monate später mich da anmelde? Kann der Vermieter das verbieten?


    Eine Heirat kann der VM nicht verbieten. Bei Lebensgemeischaften ist das schon diffizieler, da ist nach Ernsthaftigkeit abzuwägen, und Gerichte urteilen da unterschiedlich.

  • Also wir sind seit 5 Jahren ein paar..

    Man muss einen selbstauskunftsbogen ausfüllen und erlauben das die sich die Bonität abrufen können... Nun wollten wir es wie geschildert machen, meine Freundin nimmt die Wohnung alleine und ich ziehe dazu, will nur keinen ärger haben... Bzw. Rechtlich auf der sicheren Seite sein...

  • So sorry, jetzt habe ich mehr Zeit zum schreiben.

    Also bei den Maklern kommt man nicht drumherum das sie die Bonität des Kunden (in dem Falle mir) einsehen, weil sie sonst bei Mietverlusten haftbar gemacht werden können. Ich habe auch vollstes Verständnis und würde selber niemanden eine Wohnung vermieten, wenn diese auf "Rot" wäre, bzw. seine Zahlungsmoral.

    Nur bin ich keiner von diesen Leuten die versuchen sich etwas zu erschleichen, sondern, habe einfach nur Pech gehabt und auch nach meiner Kenntnisnahme sofort den Betrag beglichen, dafür wurde ich nun mit einem Jahr des Eintrages bestraft!

    Nun möchte ich nicht noch 1 Jahr warten bis wir endlich zusammenziehen können. Nun haben wir wieder gestern eine Absage bekommen wegen meinem Eintrag. Nun können wir uns Freitag wieder eine Wohnung angucken und da werden wir es so machen das nur meine Freundin diese Wohnung mietet und ich einfach recht Zeitnah dazu ziehen werde.

    Der Kern meiner Anfrage war eigentlich, ob und wie weit der Vermieter bei diesem Vorgehen einen Riegel vorschieben kann!? Wir sind 26 & 27 und seit 5 Jahren ein festes und glückliches Paar, wir fahren ein sehr hochwertiges Fahrzeug, haben keine Geldprobleme und verdienen beide sehr gut. Die Wohnung soll/wird 3 Zimmer und ca. 70m² haben.

    Ich will nur nicht das es am Ende Ärger geben könnte, zumindest nicht solchen, das mir rechtswirksam wirklich verboten wird da mit zu wohnen!? Gründe würden mir keine einfallen wieso der Vermieter sich quer stellen könnte, zumal wir nette und gepflegte Personen sind.

    Daher nochmal meine Frage: Was könnte der Vermieter schlimmstenfalls dagegen unternehmen, falls er damit wieso auch immer ein Problem hätte?

    MfG

  • Mir ist eingefallen das ein Kollege von mir ca. 15 Wohnungen vermietet und da habe ich ihn mal angerufen...

    Er meinte, der Vermieter kann nichts dagegen unternehmen, nur wenn ich mich daneben benehmen würde etc. könnte er mir den Zutritt untersagen... somit komme ich wohl so durch..

  • Mir ist eingefallen das ein Kollege von mir ca. 15 Wohnungen vermietet


    wichtig ist nicht die Anzahl an Wohnungen die jemand hat sondern ob er ähnliche Fälle/Anliegen erlebt hat. Erst dann weiß man sicher wie ein Vermieter vorgehen würde. Ich kenne einen Fall, da wollte der Vermieter unter gar keinen Umständen, dass der Partner mit einzieht und solange er sich quer stellt wird es eine längerfristige Angelegenheit. Solltest Du auch berücksichtigen.............

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