Beiträge von Dachdeckerin

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    ich weiß jetzt nicht wie ich damit umgehen soll, soll ich dem neuen VM das so geben, oder soll ich noch ein Schreiben beilegen indem ich erkläre warum das keine Schulden sind etc ?


    Wenn du das dem neuen Vermieter kommentarlos gibst, dann steigen deine Chancen die Wohnung NICHT zu bekommen auf 100%.
    Mit einem Erklärungsversuch deinerseits wird es zumindest nicht mehr ganz so schlimm aussehen.
    Du kannst dem Vermieter auch anbieten sich deine Wohnung mal anzuschauen. Viele Vermieter haben durchaus Verständnis für Mieter, die berechtigt ihre Miete mindern.

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    Der Mietspiegel bietet haltet großen Spielraum für Diskussionen


    Das ist das ganz große Problem an diesem Ding.

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    Wäre es rechtens, wenn ich die Miete der Wohnung auf annähernd 7,26 € erhöhen würde ?


    Wenn deine Wohnung nicht in der allerbesten Ecke Paderborns liegt und grösser ist als 50m² würde ich sagen NEIN.

    Was willst du denn wissen? Mit dem Mietspiegel kann man nichts anfangen. Ausser einer groben Richtung sagt der praktisch nichts aus.
    Gute Lagen sind teurer als schlechte Lagen, gute Ausstattungen sind teurer als schlechte Ausstattungen, und kleinere Wohnungen sind quadratmetermäßig teurer als grosse Wohnungen.

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    Unser Mietvertrag ist für die Dauer von 18 Monaten abgeschlossen


    Was heißt das? Meines Wissens nach gibt es nur zwei Möglichkeiten einen befristeten Mietvertrag abzuschliessen:
    A. Man vereinbart einen beidseitigen Kündigungsausschluss für eine gewisse Zeit, wodurch man eigentlich einen unbefristeten Mietvertrag hat, aber mit einer Mindestlaufzeit.
    B. Man befristet das Mietverhältnis tatsächlich auf 18 Monate und gibt zwingend den Befristungsgrund an. Ist das bei euch so? Und was ist der Befristungsgrund? Wäre das möglicher Eigenbedarf, ist das wirksam.

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    aber wie werde ich sie los ? Damit sie endlich auszieht, kündigt, oder sonst was ? Was kann ich tun ???


    Das wurde doch auch schon beantwortet. Sie ist nunmal ebenfalls Vertragspartnerin und damit bekommst du sie rechtlich nicht raus, ohne selbst zu kündigen, sie auch zur Kündigung zu bewegen (notfalls durch Klage), und damit selber ohne Wohnung zu sein.
    Ein Aufhebungsvertrag aller Parteien (du, Freundin und Vermieterin), wonach die Freundin aus dem Vertrag entlassen wird käme auch noch in Frage.

    Aber irgendein rechtlich wirksames Mittel gegen die Freundin in der Wohnung gibt es nicht.
    Da hilft nur bitten, betteln, überzeugen, gut zureden, rausekeln, oder sonstwas, aber dann könnte dich deine Freundin dazu bewegen ebenfalls zu kündigen und dann bist du die Wohnung auch los.

    Zuerst mal: Bist du denn sicher, dass der Vermieter an der Wohnung nichts machen will? Nach 50 Jahren ununterbrochener Vermietung macht man idR so das eine oder andere, wovor man sich in bewohntem Zustand scheut.

    Grundsätzlich darf ein Vermieter eine Wohnung in fast jedem Zustand vermieten.
    Und wenn du planst langfristig in der Wohnung zu wohnen, lohnen sich gewisse Investitionen. Ich persönlich würde lieber in eine runtergewohnte Wohnung ziehen und diese Wohnung für mich renovieren, anstatt in eine frisch renovierte Wohnung zu ziehen, die selber runterzuwohnen, und sie danach für den Folgemieter renovieren zu müssen. Letzteres ist viel frustrierender.

    Ach ja und Fensterrahmen streichen oder Boden verlegen ist nicht sooo schwer.

    Was du u.U. machen könntest, wenn der Vermieter wirklich nichts in der Wohnung machen will: lass einen Verzicht auf Eigenbedarfskündigung in den Mietvertrag aufnehmen. Nicht auf ewig, denn das wird kaum ein Vermieter machen, aber zumindest solange bis sich deine Investitionen amortisiert haben.

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    Das hat mit Mietrecht nix zu tun. Das ist Zivilrecht


    Da das immer wieder auftaucht............ was ist Mietrecht denn anderes als Zivilrecht? Mietrecht gehört zum Zivilrecht!

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    Im Übergabeprotokoll steht drin: Küche wurde an dem Mieter übergeben.


    Wenn das so wörtlich im Protokoll steht, dürfte die Küche weiterhin dem Vermieter gehören, denn schliesslich wurde die Wohnung auch "an den Mieter übergeben", aber gehört dem Mieter als Eigentümer danach trotzdem nicht.

    Man kann sich durchaus darüber streiten, ob der Satz "Wenn du nicht sofort zahlst, brauchst du dich gar nicht mehr aus dem Haus zu trauen!", tatsächlich eine Androhung von Körperverletzung darstellt.
    Bei der fristlosen Kündigung wird einem Mieter eine gewisse Frist gelassen, denn niemand hat von heute auf morgen eine neue Wohnung, aber maximal werden da meines Wissens 4 Wochen zugebilligt, aber ganz sicher keine Zeitspannen in denen man schon längst regulär hätte kündigen können.
    Die körperlichen und seelischen Zustände von Mietern spielen bei Kündigungen durch den Mieter keine Rolle. Selbst wer durch einen Unfall plötzlich gelähmt ist, muss sich an die Kündigungsfrist halten, auch wenn er mit Rollstuhl gar nicht mehr in seine Wohnung im 4. Stock (ohne Aufzug) kommt.

    Du meinst die Staffelmieten? Soweit ich weiss unterliegen auch die den geltenden Gesetzen. D.h. die einzelnen Staffeln dürfte anfechtbar sein, wenn sie in den Bereich der Mietpreisüberhöhung oder gar des Mietwuchers fallen.
    Das weiss man aber heute noch nicht. Vielleicht ist Berlin das New York von morgen und die Wohnung ist in ein paar Jahren ein richtiges Schnäppchen.

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    Angegeben ist bisher keine da ich in einigen Quellen gelesen hatte eine 3 Monatige Kündigung bei der unmöbelierten Untervermietung würde reichen...


    Die reicht ja auch. Nur begründen musst du die Kündigung. Willst du grundlos kündigen, geht das nur über die erleichterte Kündigung.

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    Das mit dem nicht klar kommen könnte man näher definieren. z.B. durch ständige Ruhestörung durch den selben Besuch jeden Tages und die dahin eingehende Lärmbelästigung aus gemeinsamen Räumen oder das nicht erfüllen der Haushaltsaufgaben oder das weitergeben der sämtlicher Hausschlüssel an Dritte über einen Zeitraum.


    Das mag bei dem engen Zusammenleben in einer WG genügen, aber nicht ohne mindestens eine, besser sogar zwei Abmahnungen geschrieben zu haben.

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    Was ich sowieso nicht verstehe warum ein Untermieter einen besseren Kündigungsschutz hat als ich gegenüber meinem Vermieter ihn habe.


    Warum hat der Untermieter einen besseren Kündigungsschutz als du? Wie kommst du darauf? Dein Vermieter dürfte nicht von der erleichterten Kündigung Gebrauch machen können.

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    Falls ich den Hauptmietvertrag innerhalb von 3 Monaten kündige würde dann laut Mietvertrag und Untermietvertrag der Untermietvertrag gleichzeitig erlöschen.


    Kündigen müsstest du schon. Aber normalerweise kann man den Untermietvertrag kündigen, wenn man selber kündigen will. Steht so auch meist in Untermietverträgen, sollte aber auch ohne gehn.

    Du könntest ihm den Brief mit Zeugen in den Briefkasten werfen. Da ich annehme, dass ihr einen gemeinsamen Briefkasten habt, könnte er natürlich später behaupten du hättest den Brief geklaut, aber dafür wäre er dann meiner Meinung nach in der Beweispflicht.

    Ein kleines Problem sehe ich bei der Kündigungsfrist an sich. Welche Begründung hast du denn angegeben? "Nicht mehr klarkommen" ist kein Kündigungsgrund.
    Die Gründe aus denen gekündigt werden kann findest du hier:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
    Das gilt auch für Untermieter in WGs.
    Hast du keinen solchen Grund für eine Kündigung bleibt dir noch das Sonderkündigungsrecht, siehe hier:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
    Sind halt 3 Monate länger, die du deinen Mitbewohner ertragen müsstest.

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