Untermieter drückt sich vor Kündigung

  • Hallo,

    Ich habe aktuell das Problem das in meiner WG in der ich der Hauptmieter bin und mit meinem Mitbewohner nicht mehr klar komm. Ich habe ihm daher Anfangs diesen Monats eine Kündigung vorgelegt indem ich Ihn als Untermieter in der Wohnung kündigen möchte.

    Am Anfang wollte er dies auf biegen und brechen nicht unterschreiben wobei mir schon etwas der Kragen platzt, da es mich ja ehrlich gesagt nicht interessiert was er will und möchte und ob es ihm passt. Nach ein paar Gesprächen wollte er dann doch unterschreiben, jedoch sollte ich mir noch einmal ob wir die gültige 3 Monatige Kündigungsfrist nicht mit einer Einverständnis Erklärung beiderseits verkürzen können.

    Nun habe ich mich letztendlich dagegen entschieden und wollte nun final die Kündigung unterschreiben lassen und er sicherte mir auch zu dies zu tun. Nun hat er sich aber aus dem Staub gemacht und versucht meiner Meinung nach sich vor der Kündigung zu drücken um die Frist zu verlängern.
    Ich muss ihm aber bis zum Ende des Monats bzw. Anfang des nächsten kündigen um den Termin zum 31.12 einzuhalten.

    Meine Frage ist nun ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe die Kündigung wirkend zu machen oder ihn dazu bringen kann zu unterschreiben?

    Vielen Dank im Voraus

  • Zitat

    Meine Frage ist nun ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe die Kündigung wirkend zu machen oder ihn dazu bringen kann zu unterschreiben?

    Gar keine.

    Zitat

    Ich muss ihm aber bis zum Ende des Monats bzw. Anfang des nächsten kündigen um den Termin zum 31.12 einzuhalten.

    Dann tu das doch.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, da muß der andere Vertragspartner nicht unterschreiben.

    Ob die Kündigung wirksam ist, ist eine andere Baustelle.

  • Ja das mit der Unterschrift hätte ich vielleicht näher erklären sollen. Ich hatte halt geplant eine Empfangsbestätigung darunter zu setzen und mir diese dann signieren zu lassen somit wäre ich auf der sicheren Seite in Bezug auf die Gültigkeit.

    Ich bin echt am verzweifeln das man in diesem wundervollen Staat rechtlich nur am Arsch ist wenn man auf andere Menschen angewiesen ist. Da ich mich zu dem Thema etwas belesen hatte kamen mir auch Ideen wie ein Einschreiben wobei ich dann feststellen musste das dieses auch wieder nicht gültig wäre etc.

    Und da mein Mitbewohner eh nicht da ist könnte er es eh nicht annehmen. Gibt es denn keine Möglichkeit eine Zustellung rechtlich halbwegs sicher datieren lassen zu können oder andere Möglichkeiten. Ich werde auch noch einmal meine Vermieterin um Rat bitten jedoch wird das noch dauern...

  • Du könntest ihm den Brief mit Zeugen in den Briefkasten werfen. Da ich annehme, dass ihr einen gemeinsamen Briefkasten habt, könnte er natürlich später behaupten du hättest den Brief geklaut, aber dafür wäre er dann meiner Meinung nach in der Beweispflicht.

    Ein kleines Problem sehe ich bei der Kündigungsfrist an sich. Welche Begründung hast du denn angegeben? "Nicht mehr klarkommen" ist kein Kündigungsgrund.
    Die Gründe aus denen gekündigt werden kann findest du hier:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
    Das gilt auch für Untermieter in WGs.
    Hast du keinen solchen Grund für eine Kündigung bleibt dir noch das Sonderkündigungsrecht, siehe hier:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
    Sind halt 3 Monate länger, die du deinen Mitbewohner ertragen müsstest.

  • Angegeben ist bisher keine da ich in einigen Quellen gelesen hatte eine 3 Monatige Kündigung bei der unmöbelierten Untervermietung würde reichen...

    Das mit dem nicht klar kommen könnte man näher definieren. z.B. durch ständige Ruhestörung durch den selben Besuch jeden Tages und die dahin eingehende Lärmbelästigung aus gemeinsamen Räumen oder das nicht erfüllen der Haushaltsaufgaben oder das weitergeben der sämtlicher Hausschlüssel an Dritte über einen Zeitraum.

    Ich bin Student und werde dieses kommende Semester meine Bachelorarbeit schreiben und bin nicht gerade gewollt unter solchen Bedingungen die einem jeden letzten Nerv rauben dies zu tun.
    Was ich sowieso nicht verstehe warum ein Untermieter einen besseren Kündigungsschutz hat als ich gegenüber meinem Vermieter ihn habe.

    Eine eher letzte Frage hätte ich dann doch noch zum Thema 6 Monate Kündigungsfrist. Falls ich den Hauptmietvertrag innerhalb von 3 Monaten kündige würde dann laut Mietvertrag und Untermietvertrag der Untermietvertrag gleichzeitig erlöschen.
    Im Internet steht nun wieder irgendein Gewusel von wegen eigentlich schon aber irgendwie auch nicht... Ich habe leider grad kein BGB hier und der Quelle Internet in solchen Sachen zu 100% zu Vertrauen halte ich für naja

    Aber ich danke auf jeden Fall schon einmal allen die mir geantwortet haben!

  • Zitat

    Angegeben ist bisher keine da ich in einigen Quellen gelesen hatte eine 3 Monatige Kündigung bei der unmöbelierten Untervermietung würde reichen...


    Die reicht ja auch. Nur begründen musst du die Kündigung. Willst du grundlos kündigen, geht das nur über die erleichterte Kündigung.

    Zitat

    Das mit dem nicht klar kommen könnte man näher definieren. z.B. durch ständige Ruhestörung durch den selben Besuch jeden Tages und die dahin eingehende Lärmbelästigung aus gemeinsamen Räumen oder das nicht erfüllen der Haushaltsaufgaben oder das weitergeben der sämtlicher Hausschlüssel an Dritte über einen Zeitraum.


    Das mag bei dem engen Zusammenleben in einer WG genügen, aber nicht ohne mindestens eine, besser sogar zwei Abmahnungen geschrieben zu haben.

    Zitat

    Was ich sowieso nicht verstehe warum ein Untermieter einen besseren Kündigungsschutz hat als ich gegenüber meinem Vermieter ihn habe.


    Warum hat der Untermieter einen besseren Kündigungsschutz als du? Wie kommst du darauf? Dein Vermieter dürfte nicht von der erleichterten Kündigung Gebrauch machen können.

    Zitat

    Falls ich den Hauptmietvertrag innerhalb von 3 Monaten kündige würde dann laut Mietvertrag und Untermietvertrag der Untermietvertrag gleichzeitig erlöschen.


    Kündigen müsstest du schon. Aber normalerweise kann man den Untermietvertrag kündigen, wenn man selber kündigen will. Steht so auch meist in Untermietverträgen, sollte aber auch ohne gehn.

  • Zitat

    Was ich sowieso nicht verstehe warum ein Untermieter einen besseren Kündigungsschutz hat als ich gegenüber meinem Vermieter ihn habe.

    Ein Untermieter hat den selben Kündigungsschutz wie jeder andere Mieter auch. Denn für beide gilt das selbe Mietrecht.

    Zitat

    Ich hatte halt geplant eine Empfangsbestätigung darunter zu setzen und mir diese dann signieren zu lassen somit wäre ich auf der sicheren Seite in Bezug auf die Gültigkeit.

    Gültig ist eine Kündigung auch ohne Empfangsbestätigung. Wichtig ist der nachweisbare Zugang.

    Tip für die Zukunft, falls Du überhaupt noch mal untervermieten willst, vermiete nur noch möbliert.

  • Tip für die Zukunft, falls Du überhaupt noch mal untervermieten willst, vermiete nur noch möbliert.


    Richtig, denn dann kannste ohne vorherige Abmahnung(en) bzw. Angabe von Gründen bis zum 15.d.M. zum Monatsende kündigen. es genügt, wenn das Kündigungsschreiben in den "Macht"bereich des Empfängers gelangt.

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