Nach Unterzeichnung Mietvertrag kommt heraus, dass das Haus verkauft wird

  • Hallo, ich brauche einmal einen Rat:

    wir haben zum 01.10.2014 eine neue Wohnung in einem 2-Familienhaus. Unten ist eine Firma ansässig, oben unsere Wohnung.
    Als wir heute am Renovieren waren, kam der Hausmeister und wollte ein "zu Verkaufen" - Schild am Zaun anbringen.

    So kam heraus, dass das Haus verkauft werden soll. Unser Vermieter erzählte uns, dass er Häuser aufkaufe, renoviere und dann vermiete. Dass das Haus, in das wir jetzt gerad einziehen wieder verkauft werden soll, hat er uns nicht erzählt.

    Unser Mietvertrag ist für die Dauer von 18 Monaten abgeschlossen, danach die gesetzliche Kündigungsfrist.

    Was passiert nun im Falle des Falles: Es finden sich Käufer, die ins das Haus selbst einziehen wollen. Was ist dann mit unserem Mietvertrag - kann man den wegen Eigenbedarf vorzeitig kündigen oder kann uns in diesen 18 Monaten nichts passieren? Wir fühlen uns ziemlich ver...

    Danke für Tipps!
    von
    frauhohmann

  • § 566 BGB , "Kauf bricht nicht Miete". D.h. der Erwerber tritt in euren bestehenden Mietvertrag ein und es gelten die dort vereinbarten Regelungen. Sprich in den ersten 18 Monaten kann er nicht kündigen. Ob dann eine evtl. Eigenbedarfskündigung rechtens ist, müsste man dann prüfen.

  • Zitat

    Unser Mietvertrag ist für die Dauer von 18 Monaten abgeschlossen


    Was heißt das? Meines Wissens nach gibt es nur zwei Möglichkeiten einen befristeten Mietvertrag abzuschliessen:
    A. Man vereinbart einen beidseitigen Kündigungsausschluss für eine gewisse Zeit, wodurch man eigentlich einen unbefristeten Mietvertrag hat, aber mit einer Mindestlaufzeit.
    B. Man befristet das Mietverhältnis tatsächlich auf 18 Monate und gibt zwingend den Befristungsgrund an. Ist das bei euch so? Und was ist der Befristungsgrund? Wäre das möglicher Eigenbedarf, ist das wirksam.

  • Unser Mietvertrag ist für die Dauer von 18 Monaten abgeschlossen, danach die gesetzliche Kündigungsfrist.

    so wie dargestellt, gehe ich von deiner Variante A aus.

  • Wenn es A sein sollte, könnte es sein, dass der Mieter noch länger vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt ist als diese 18 Monate.
    Ein möglicher Käufer wird sich die Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs anrechnen lassen müssen. Womit dann ca. 4 Jahre keine Eigenbedarfskündigung möglich wäre.

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