Liebe Mitglieder im Mietrechthilfe-Forum, ich möchte mich informieren, welche Abnutzungen an Zimmertüren nach über 15-jähriger Mietdauer mit Kindern normal sind und bei welchen man die Türen bei Auszug ersetzen muss?
Die Türen waren bei Einzug bereits im gebrauchten Zustand - schätzungsweise sind sie seit Anfang der 90er Jahre, ca 25-30 Jahre drin. Zuvor hat auch schon ein Paar mit Kind in der Wohnung gewohnt.
Leider habe ich damals beim Einzug kein Übernahmeprotokoll gemacht und gar nicht gewusst, dass man so etwas machen kann. Ich habe damals auch nicht auf den Zustand der Zimmertüren geachtet. Ich gehe aber nicht davon aus, dass sie damals bei unserem Einzug noch aussahen wie neu.
Seit unserem Einzug sind also Kinder von klein auf in der Wohnung aufgewachsen, die Tapeten sehen entsprechend vollgekritzelt aus, die Kinder haben manchmal ihr Spielzeug geworfen, ...usw wie das halt bei Kindern insbesondere Kleinkindern so ist, und die Türen zeigen nach all den Jahren Gebrauchsspuren und Abnutzungen an der Oberfläche und an den Kanten, auch die Türrahmen.
Nachdem nun unser Auszug bevor steht, möchte ich fragen, welche Abnutzungen bei Türen nach der Mietdauer sein dürfen, welche "normal" sind und welche nicht mehr.
Damit ich weiss, welche Kosten auf uns zukommen. Kaution wurde bei Einzug nämlich keine vom VM verlangt.
Es handelt sich dummerweise zu unserem Unglück um furnierte Türen mit Sperrholz und Hohlraum unter dem dünnen Furnier, und ich glaube nicht dass man dieses dünne Furnier bei Kratzern oder Macken abschleifen und neu lackieren kann, ohne dass es hinterher nicht mehr sichtbar ist. Denn von dem dünnen Furnier kann man sicher nicht viel wegschleifen, eher nur hauchdünn.
Welche Abnutzungen sind nach der langen Mietzeit normal, und welche gelten nicht mehr als normal?
Weiss jemand genaueres?
Bei Auszug Türen ersetzen wegen Abnutzung? Welche Abnutzung ist normal?
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Carolin990 -
6. Oktober 2014 um 15:13 -
Erledigt
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Nee, ich nicht. Bin kein Schreiner.
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Sollte tatsächlich Ersatz der Türen nötig sein, müsstet ihr nur den Zeitwert bezahlen, was bei 25-30 Jahre alten Türen nicht mehr viel sein sollte. Was oft ins Geld geht, ist die Arbeitszeit, die meines Wissens nach diesem Zeitwertabzug nicht unterliegt.
Man kann z.B. Laminat für 4€/m² kaufen, aber verlegen tut es zu diesem Preis niemand. -
Wie Du die Türen beschreibst sind die mit Furnier versehen. Diese Furniere kann man ablösen und mit neuen überkleben. Ein guter
Schreiner, und die Türen sehen wie neu aus.Hast Du keine Haftpflichtversicherung?
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Eine Abnutzung durch normalen Gebrauch ist hinzunehmen, jedoch keine Beschädigungen.
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Wie Du die Türen beschreibst sind die mit Furnier versehen. Diese Furniere kann man ablösen und mit neuen überkleben. Ein guter
Schreiner, und die Türen sehen wie neu aus.Hast Du keine Haftpflichtversicherung?
das wusste ich nicht, dass man neue Furniere aufkleben kann. Das muss man dann aber bei den Rahmen auch machen- das stelle ich mir schwierig vor. Denn Türen kann ein Schreiner leicht ausbauen und in seine Werkstatt mitnehmen, die Rahmen jedoch nicht.
Ich habe mit einem Schreiner telefoniert. Dieser meine, neue Türen und neue Türrahmen wären kostengünstiger als die alten reparierenIch habe eine Haftpflichtversicherung. Aber die zahlen doch nicht im Nachhinein Kratzer und Macken, die im Lauf der Jahre durch die Kinder entstanden sind, oder? Das wäre mir neu.
Bei der Haftpflicht ist es doch so, dass man jeden Schaden sofort melden muss. D.h ich hätte jeden Kratzer in dem Moment wo er von den Kindern entstanden ist, der Haftpflicht gleich melden müssen. Was ich nicht getan habe, außerdem ich habe in all den Jahren nicht täglich die Türen kontrolliert. Sonst hätten die Türen ja andauernd wegen jedem Kratzer und jeder Macke erneut der Haftpflicht gemeldet und repariert werden müssen.
Die Versicherung würde ausrasten und von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, , wenn man ständig alle paar Wochen oder Monate Schadensfälle wegen Kratzern und Macken in Türen melden würde. -
Carolin , mir fällt eben ein, ich hatte vor ca. 3 Jahren eine Frau in der Wohnung, die nach Auszug auch 2 beschädigte Türen hatte.
Diese Mieterin meldete mit Sicherheit die Beschädigung auch erst nach Auszug, nämlich dann, als ich Schadenersatz verlangte.
Die Versicherung zahlte ohne wenn und aber, natürlich "Alt für Neu".
Versuche doch mit der Versicherung zu reden, die machen das auch manchmal aus Kulanz. Ich würde es Dir wünschen. -
danke. ich werde es ausprobieren. Ich werde wenn es soweit ist, meine Versicherung anrufen. Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, dass die Türen 1986 eingebaut worden sind, sind also schon 28 Jahre alt.
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Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, dass die Türen 1986 eingebaut worden sind, sind also schon 28 Jahre alt.
Aber das macht doch nichts... Die Türen meiner Mietwohnung sind über 60 Jahre alt und einwandfrei. -
Na hast Du ein Glück! Sind es auch solche Furnier-Sperrholztüren, die man nicht mehr abschleifen kann, weil sich das bei den Türen nicht lohnt, sie mit Furnier neu zu bekleben, und eine neue Tür billiger ist als die Schreinerarbeit mit Abschleifen, Furnier neu aufkleben und Lackieren?
Hast Du das Glück, die ganzen 60 Jahre lang keine spielenden und tobenden Kinder in der Wohnung gehabt zu haben?
Oder wie hast Du die Türen derart einwandfrei erhalten können? -
Hallo Carolin,
du als Mutter machst da ja eine tolle Werbung für Familien mit Kindern. Genau durch diese Einstellung wird es immer schwerer für Familien mit kleinen Kindern Wohnungen zu bekommen. Kein Vermieter möchte nach ein paar Jahren hören, dass seine Türen und Türrahmen, die möglicherweise alt aber noch gut waren, jetzt beschädigt sind.
Vollgekritzelte Tapeten, beschädigte Türen und das alles ist normal??? Das sehen die meisten bestimmt anders. Für Beschädigungen durch deine Kinder haftest immernoch du und nicht dein Vermieter.
Mit Glück zahlt deine Versicherung, aber auch die schauen nicht lange zu, wenn es immer heißt "kaputt ... wie es halt bei Kindern ist".
Gruss
H HSeltsam? Aber so steht es geschrieben...
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Ich bin mir nicht sicher ob das die Versicherung zahlt. Ich versuche mich auch nicht vor der Zahlung zu drücken. Natürlich ersetze ich die Türen. Ich wollte mit meiner Eingangsfrage wissen, was normale und was übermäßige Abnutzungen nach 15 Jahren bei solchen Furniertüren sind, und welche Kosten da in etwa auf mich zukommen. Kinder kann man einfach nicht permanent kontrollieren und beaufsichtigen, und man kann auch nicht den ganzen Tag mit den Kindern herumschimpfen: Macht das nicht ,jenes nicht, rührt bloß die Türen nicht an, kommt bloß nicht an die Türen usw.
In Zukunft bei Kindern im Haushalt bekommen die Türen von mir eine Schutzkleidung , rundum eine dicke PVC-Folie, maßgeschneidert. Oder aus dickem Stoff. Dann kann man sich das Design noch aussuchen. Das wärs doch, eine Marktlücke, Türverkleidungen für Wohnungstüren. Schade dass ich auf die Idee nicht früher gekommen bin.
Macht ja nichts wenn man sie dann nicht mehr schließen kann, hauptsache sie werden geschont.Das ist ein allgemeines Problem mit den Vermietungen an Familien mit Kindern. Daher wollen viele Vermieter keine Familien mit Kindern, sondern ziehen Einzelpersonen und Paare vor. Damit die Wohnung oder das Haus nicht so abgenutzt werden.
Das ist denen schon von vornerein klar, dass bei Vermietungen an Familien mit Kindern die Wohnung stärker abgenutzt wird als bei Einzelpersonen, die womöglich noch den ganzen Tag weg sind. Hinzu kommt dann noch der Lärm von Kindern, usw.
Als ich nach einer Wohnung gesucht habe, habe ich einen Wohnungseigentümern getroffen, der gerade seine Wohnung frisch saniert und über 20 000 reingesteckt hat, und als es um die Vermietung ging, meinte er: "Bloß keine Kinder, ich hab so viel Geld in die Wohnung reingesteckt und alles neu gemacht, ich nehm nur eine berufstätige Einzelperson zur Miete." -
Zitat
Daher wollen viele Vermieter keine Familien mit Kindern, sondern ziehen Einzelpersonen und Paare vor.
Bei mir ist das genau umgekehrt. Ich bevorzuge Familien und kenne das von anderen Vermietern in meinem Umfeld auch nicht anders.
Letztendlich ist es so, dass die Kinder der Mieter im Umfeld der Wohnung zur Schule gehen. Heißt also, dass die Mieter nicht nach ein paar Monaten wieder ausziehen und die Kinder aus ihrem Umfeld herausreißen. Hier habe ich also in der Regel langfristige Mietverhältnisse.
Bei Einzelpersonen und Paaren ist es hingegen so, dass irgendwann die Familienplanungen beginnen und die Wohnung zu klein wird.ZitatDas ist denen schon von vornerein klar, dass bei Vermietungen an Familien mit Kindern die Wohnung stärker abgenutzt wird als bei Einzelpersonen,
Auch das kann ich nicht bestätigen. Wohnungen in denen ich größere Abnutzungen oder Beschädigungen durch Kinder habe, sind die absolute Ausnahme. Das kommt vielleicht einmal im Jahr vor (bei aktuell knapp 800 Wohnungen).
Das einzigen Überlegungen stelle ich aufgrund des möglichen Kinderlärmes an.ZitatIn Zukunft bei Kindern im Haushalt bekommen die Türen von mir eine Schutzkleidung , rundum eine dicke PVC-Folie, maßgeschneidert. Oder aus dickem Stoff. Dann kann man sich das Design noch aussuchen. Das wärs doch, eine Marktlücke, Türverkleidungen für Wohnungstüren. Schade dass ich auf die Idee nicht früher gekommen bin.
Wenn meine Kinder anfangen, die Wände zu bekritzeln oder Türen zu beschädigen, würde ich denen etwas husten. Das machen die kein zweites mal. Das ist einfach eine Erziehungsfrage.
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Übrigens - ich selbst habe noch keinen einzigen Haushalt mit Kleinkindern gesehen, wo die Tapeten keine Kritzel dran hatten.
Ich habe auch noch keinen einzigen Haushalt mit Kleinkindern gesehen, wo die Tapeten piekfein sauber waren und die Kleinkinder in Handschellen waren.
Ich würde schon sagen, dass es ganz normal ist, dass Kinder, zumal wenn sie sehr klein sind, eine Wohnung stärker beanspruchen, was Abnutzungsspuren betrifft. Flecken auf Teppichböden von ausgeschütteten Saftgläsern, Essensreste an der Wand und auf dem Boden, schmierige Türklinken , die von schmutzigen Kinderhänden angefasst wurden usw.
Zum Glück gibt es auch kinderfreundliche Vermieter, die wissen was da auf sie zukommt und die das einkalkulieren, wohlwissend dass nichts auf der Welt , auch keine Wohnung und kein Haus ewig jungfräulich gehalten werden kann. -
..., Essensreste an der Wand und auf dem Boden, schmierige Türklinken , die von schmutzigen Kinderhänden angefasst wurden usw.
Es soll aber auch Mütter geben, die sowas verhindern können...:p -
Leipziger82, meine Kinder habe ich genauso erzogen, dass sie keine Wände verkritzeln und Türen beschädigen und dies und das nicht sollen. Dennoch ist es passiert. Bei Tapeten finde ich es nicht einmal so schlimm, denn man kann ja frisch tapezieren und streichen. Das was nicht gemacht werden darf, ist dann meist noch für die Kinder erst recht reizvoll. Oder ein Kind wirft im Affekt ein Spielzeug an die Tür.
Ich ging einmal mit meinem Jüngsten, da war es gerade drei, spazieren, in einer bewohnten Straße. Das Kind hatte zuvor unterwegs einen schönen Stein gefunden und trug ihn stolz nach Hause. Plötzlich - so schnell konnte ich gar nicht reagieren - warf das Kind den Stein auf ein Fenster, und das Fenster war defekt. -
Du kannst das bei Kindern nicht ständig alles verhindern, niemand wird rund um die Uhr ständig Blickkontakt zum Kind haben und ständig jede Bewegung eines Kindes kontrollieren, was es macht. Wer soll dann das Essen kochen und Wäsche waschen?
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Zum Glück gibt es auch kinderfreundliche Vermieter, die wissen was da auf sie zukommt und die das einkalkulieren, wohlwissend dass nichts auf der Welt , auch keine Wohnung und kein Haus ewig jungfräulich gehalten werden kann.[/QUOTE]
Die Wohnung wird in einem ordentlichen Zustand vermietet und so am Ende der Mietzeit wieder zurückgegeben, egal, mit oder ohne Kinder. Dafür hat der Mensch eine Haftpflichtversicherung. Es ist eine irrige Meinung, daß der VM für jeden Schaden durch Kinder aufkommen muß. Ganz einfach.
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Hat hier auch niemand gesagt, dass der Vermieter dafür aufkommen muss. Finanziell meine ich. Aber er muss bei der Vermietung einkakulieren, dass eine Wohnung mit Kleinkindern stärker abgenutzt wird als eine Wohnung mit einer berufstätigen Einzelperson.
Dass natürlich stärkere Abnutzungen und Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, dann vom Mieter ersetzt werden müssen, ist klar und steht auch im Mietvertrag.
Die Frage ist dann eben, was genau sind normale Abnutzungen nach so und so vielen Jahren, und was sind übermäßige Abnutzungen... -
Die Wohnung wird in einem ordentlichen Zustand vermietet und so am Ende der Mietzeit wieder zurückgegeben, egal, mit oder ohne Kinder. Dafür hat der Mensch eine Haftpflichtversicherung. Es ist eine irrige Meinung, daß der VM für jeden Schaden durch Kinder aufkommen muß. Ganz einfach.
Danke für die Erklärung des Verursacherprinzips (wäre ich nicht drauf gekommen...). -
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