Beiträge von Dachdeckerin

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    Übrigens, Sara, wäre Dein "Problem" in einem Vermieter-Forum eigentlich besser aufgehoben (auch, wenn es Dich dort wohl nicht weiterbringen würde als hier).


    Das ist ein Forum für Mietrecht und sollte beiden Parteien, Mieter und Vermieter, helfen können. Denn es gibt für Mieter und Vermieter keine unterschiedliche Rechtsprechung.

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    Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will? Und das obwohl es keine nachweisbaren Gründe gibt die einen Rausschmiss juristisch rechfertigen würden.


    Du musst da gar nichts machen. Der Vermieter muss seinerseits, wenn er den aussichtslosen Kampf beginnen will, juristische Schritte einleiten. Aber keine Sorge, er kommt damit nicht durch.
    Vielleicht solltest du sicherheitshalber im Wochenabstand Fotos von der Wohnung machen auf denen zu sehen ist, dass zwar nicht super aufgeräumt ist, und supersauber, aber nichts passiert, was irgendwie substanzgefährdend sein könnte oder zu einer Geruchsbelästigung der Mitmieter führen könnte.

    Dann natürlich Schloss austauschen, wie schon geschrieben.
    Der genaue Inhalt des Kündigungsschreiben wäre evtl. noch interessant. Denn wenn der Vermieter darin den Hausfriedensbruch praktisch zugibt, dann könntest du ihn anzeigen. Wie sonst sollte der Vermieter wissen, wie es zur Zeit in deiner Wohnung aussieht, wenn er vor 2 Jahren die Wohnung erlaubt das letzte Mal betreten hat.

    Eure Kündigung ist unwirksam, da sie keinen Kündigungsgrund enthält. Es gibt in diesem Fall auch gar keinen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.
    Die einzige Möglichkeit wäre das Sonderkündigungsrecht im selbstbewohnten Zweifamilienhaus. Diese Kündigung müsste aber erneut an den Mieter gesendet werden und die Kündigungsfrist würde sich dabei um 3 Monate verlängern. Frühestmögliche Kündigung wäre damit auf Ende Februar 2014.
    Warum kann denn der Mieter nicht allein dort wohnen bleiben?

    Handelt es sich um irgendeine wohnheimähnliche Unterkunft? Da kenn ich mich leider nicht aus.
    Für alles andere:
    - Der Vermieter hält noch nichtmal die 3 Monate Frist ein.
    - Er kündigt ohne Grund, oder auch nicht (Widerspruch im Beitrag)
    --> ab in die Tonne mit der Kündigung.

    Wobei mir unklar ist, warum du einen Roman über Sauberkeit und Alter und Vollgestelltsein der Wohnung schreibst, wenn der Vermieter in seiner Kündigung keinen Grund genannt hat.

    Wie soll das denn vertraglich geregelt werden? Ihr seid alle 3 Hauptmieter, du wirst aus dem Vertrag entlassen und der neue Mieter als neuer Hauptmieter aufgenommen? Oder endet der Vertrag sowieso bald? In beiden Fällen wäre es eher eine Zwischenabnahme oder Vorabnahme, die in meinen Augen schon Sinn macht.

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    Die ganze Frage ist wirklich nicht uninteressant, da ich ja dadurch eine um 3 Monate verlängerte Zeit hätte, auszuziehen(6 Monate).


    Nein hättest du nicht, denn nur für die grundlose Kündigung (lt. Sonderkündigungsrecht) verlängert sich die Kündigungsfrist. Beruft der Vermieter sich nicht auf das Sonderkündigungsrecht, sondern kündigt wegen Eigenbedarf, gilt die normale Frist.
    Wenn es sich rein äusserlich nicht feststellen lässt, ob es sich um ein Einfamilienhaus handelt, kann man beim Grundbuchamt nachfragen. Da stehts.

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    Hier kann ich nur vermuten, dass er sich da nicht wohl nicht so dran gehalten hat.


    Is ja auch nicht schlimm. Offensichtlich ist der Vermieter solvent und hat das Geld zurück gezahlt.

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    Habe ich irgendeine Möglichkeit, allein schon aus Prinzip, kostengünstig irgendwie dagegen vorzugehen und z.B. den Nachweis, wie die Kaution angelegt wurde, sowie eine Verzinsung nach gängigem Zins einzufordern?


    Du könntest in Erfahrung bringen wieviel Zinsen deine Kaution gebracht hätte. Diese Summe könntest du von deinem Vermieter einfordern. Zunächst per Brief, und wenn der Vermieter nicht reagiert, auch per Mahnbescheid oder Rechtsanwalt.
    Wenn der Vermieter mit allen Wassern gewaschen ist, dann überweist er dir deine 4,35€.
    Deine Kosten: Briefpapier, Umschlag, Druckerpatrone, Porto, Zeit
    Aber was macht man aus Prinzip nicht alles.

    Nachtrag hierzu:

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    nach den Sanierungen darf er nochmal 11% raufgehen.


    Die 11% darf er nicht ausgehend von der Miete erhöhen, sondern er darf 11% der Modernisierungskosten auf die Miete draufschlagen. Das dürfte in den meisten Fällen deutlich mehr sein, als eine 11% ige Mietsteigerung.
    Angenommen es handelt sich um ein Haus mit 4 Parteien und die Modernisierungskosten betrügen 100 000€, dann könnte er 11% von 25000 (100 000:4), d.h. ca. 230€/Monat mehr Miete verlangen. Also ganz schön viel. Ist aber an ein paar Voraussetzungen geknüpft.
    Kannst du ja morgen gleich mit abklären, wenn du beim Mieterbund bist.

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    Könntet ihr mir vielleicht auch noch mal sagen, welches Urteil diese Formulierung gekippt hat?


    Die entsprechenden Urteile sind den genannten links ganz klar zu entnehmen. Ein bisschen Mühe kann man sich schon geben oder nicht?

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    Wie unterrichte ich sie jetzt darüber, dass wir nichts machen werden?


    Sehr geehrte Frau Vermieterin,
    da die in meinem Vertrag enthaltenen Renovierungsklauseln mittlerweile vom BGH für unwirksam erklärt wurden, bin ich nicht zur Renovierung verpflichtet. Daher werde ich die Wohnung am ................. lediglich besenrein übergeben.
    MfG
    Ihr Mieter

    Zitat

    Doch, es ist eine Einliegerwohnung.


    Das hattest du ja schon geschrieben, aber nicht, dass es sich um eine Einliegerwohnung handelt, die an einem Einfamilienhaus liegt, dass der Vermieter selber bewohnt. In diesem Spezialfall hat der Vermieter sowieso ein Sonderkündigungsrecht, d.h. er kann jederzeit absolut grundlos kündigen, wobei sich nur die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert. Ein Protest gegen die Eigenbedarfskündigung wäre damit allenfalls ein kleiner Zeitgewinn.

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