Hallo,
ich habe folgende Frage, zu der ich gerne Eure Meinung hätte:
Vom 01.10.2007 bis 31.07.2013 hatte ich eine Wohnung angemietet, die ich unrenoviert übernommen habe. Während meiner Wohnzeit dort habe ich nur den Flur gestrichen. Nach meiner Kündigung hat die Vermieterin mehrfach erwähnt, sie wolle die Wohnung nach meinem Auszug renovieren lassen. Während ich dort noch wohnte, erschien sie mit einem Maler, der die Wohnung zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlags besichtigte. Es war keine Rede davon, dass ich mich in irgendeiner Weise an der Renovierung beteiligen soll.
Bei der Wohnungsübergabe verlangte die Vermieterin dann 500 Euro von mir für Renovierungskosten, und verwies auf folgenden Passus im Mietvertrag:
"Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter. Bei Ende des Mietverhältnisses hat er alle - je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung - fälligen Arbeiten auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere das Weißen der Decken und Oberwände, sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
Regelmäßig werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig:
Küche, Bad und Dusche alle 5 Jahre
Wohn- und Schlafräume, Flur, Diele Toilette alle 5 Jahre
andere Nebenräume alle 5 Jahre."
Auf meine Nachfrage verweigerte die Vermietern die Antwort, wie hoch der Kostenvoranschlag des Malers war.
Hat die Vermieterin Recht? Muss ich mich an den Kosten beteiligen?
Vielen Dank für Eure Meinung.
LG
Holly