Kündigung wegen Eigenbedarf und Nebenkostenvorauszahlung

  • Zitat

    Auch mit der Nebenkostenabrechnung. Wie soll ich ihn dazu zwingen? Nur mit Anwalt und das kann sich dann hin ziehen und was dann dabei raus kommt, ist eine andere Geschichte.


    Du hast nunmal das Recht die Betriebskostenabrechnung einzusehen. Und manchmal muss man eben einen Anwalt bemühen um sein Recht durchzusetzen. Sollte der Vermieter dir die Einsicht in die BKA verweigern, wird er deine Anwaltskosten tragen müssen.
    Was dabei raus kommt? Bei 200 oder 250€ Nebenkosten/Monat bei einer 40m² grossen Wohnung vermutlich eine relativ dicke Rückzahlung für dich.

  • Ich empfinde Charly's Position garnicht mal so schlecht (muss aber dabei sagen, dass ich mir den Eröffnungsroman (auch) nur lückenhaft angetan habe).
    Den Eigenbedarf des VM halte ich für vorgeschoben, denn die Tochter hat schon längst einen "Neuen" - oder kann schnell irgendwo unterkommen.
    Hinter der recht geringen Grundmiete und der überhöhten BK-Vz scheint ein simpler Gedanke des braven steuerzahlenden VM zu stecken: Nur die Nettomiete in der Anlage V anzugeben. Steuerhinterziehung ist eine Straftat, Herr Hoeness.
    Bei der BK-Vz von mtl. 250€ lohnt es sich sicherlich, die Belege genau zu überprüfen und jährlich eine dicke Rückzahlung zu kassieren. In meinem MFH betrugen die jährlichen BK incl. Heizung 2,63€/m² Wohnfläche.

  • Du hast nunmal das Recht die Betriebskostenabrechnung einzusehen. Und manchmal muss man eben einen Anwalt bemühen um sein Recht durchzusetzen. Sollte der Vermieter dir die Einsicht in die BKA verweigern, wird er deine Anwaltskosten tragen müssen.
    Was dabei raus kommt? Bei 200 oder 250€ Nebenkosten/Monat bei einer 40m² grossen Wohnung vermutlich eine relativ dicke Rückzahlung für dich.

    Ist das sicher, dass er dann die Anwaltskosten bezahlen muss? Bestimmte Verfahren müssen doch von den Beteiligten selbst getragen werden. Mein Problem ist, ich bin geschieden, und hab seitdem leider feststellen müssen, dass Firmen oder auch Vermieter der Meinung sind, mit der ist leicht Kirchen essen. Die ist bestimmt blöd genug wenn die keinen Mann im Rücken hat!!! Und wenn die merken, dass man nicht so blöd ist wie die gehofft haben, wird es ziemlich hart!!! Ich muss mich ständig gegen so einen Mist wehren und hätte so gerne meine Ruhe. Ich hab schon eine fundierte Ahnung und Wissen, auch weil ich selbst Vermieterin bin, und wie gesagt würde ich aus Anstand schon gar nicht so handeln.

  • Sollte der Vermieter dir die Einsicht in die BKA verweigern, wird er deine Anwaltskosten tragen müssen.


    Falls die gegnerische Partei bei Gericht unterliegt.

  • Ich empfinde Charly's Position garnicht mal so schlecht (muss aber dabei sagen, dass ich mir den Eröffnungsroman (auch) nur lückenhaft angetan habe).
    Den Eigenbedarf des VM halte ich für vorgeschoben, denn die Tochter hat schon längst einen "Neuen" - oder kann schnell irgendwo unterkommen.
    Hinter der recht geringen Grundmiete und der überhöhten BK-Vz scheint ein simpler Gedanke des braven steuerzahlenden VM zu stecken: Nur die Nettomiete in der Anlage V anzugeben. Steuerhinterziehung ist eine Straftat, Herr Hoeness.
    Bei der BK-Vz von mtl. 250€ lohnt es sich sicherlich, die Belege genau zu überprüfen und jährlich eine dicke Rückzahlung zu kassieren. In meinem MFH betrugen die jährlichen BK incl. Heizung 2,63€/m² Wohnfläche.


    Die 200 E BKVZ haben wir ja dann auf 200 umgeschrieben weil ich gesagt habe, dass ich das so nicht unterschreibe. Es war ja eigentlich eine BKVZ Pauschale vereinbart und ich hätte es auch so gelassen, wenn er nicht so gierig wäre und mir eine Waschmaschine und einen Trockner absprechen wollte. Das wären 20 bis 30 E weniger die er 'bar' gehabt hätte!!! Nur weil er so ein Theater macht, hab ich mich entschlossen, den geschlossenen Vertrag mit der angegebenen BKVZ auch wörtlich zu nehmen. Wenn der wegen 20 E monatlich weniger 'bar' mir zumutet umzuziehen, mute ich ihm eine ordentliche Abrechnung zu!!!! Nur wie!!!!

  • Die 200 E BKVZ haben wir ja dann auf 200 umgeschrieben weil ich gesagt habe, dass ich das so nicht unterschreibe. Es war ja eigentlich eine BKVZ Pauschale vereinbart und ich hätte es auch so gelassen, wenn er nicht so gierig wäre und mir eine Waschmaschine und einen Trockner absprechen wollte. Das wären 20 bis 30 E weniger die er 'bar' gehabt hätte!!! Nur weil er so ein Theater macht, hab ich mich entschlossen, den geschlossenen Vertrag mit der angegebenen BKVZ auch wörtlich zu nehmen. Wenn der wegen 20 E monatlich weniger 'bar' mir zumutet umzuziehen, mute ich ihm eine ordentliche Abrechnung zu!!!! Nur wie!!!!

    Und nicht nur die BKVZ sondern auch Widerspruch gegen die Kündigung. Die Tochter hätte schon vor 2 Monaten, als er mir das zum ersten Mal so gesagt hat, bei ihren Eltern einziehen können, und das ist sie nicht. Das Haus ist ziemlich gross und ich glaube nicht, dass da kein Zimmer frei ist wenn die Not gross ist. Deshalb hab ich den 'Roman' geschrieben, der alles, vielleicht zu genau, erklärt.

  • Zitat

    Ist das sicher, dass er dann die Anwaltskosten bezahlen muss? Bestimmte Verfahren müssen doch von den Beteiligten selbst getragen werden.


    Im Mietrecht zahlt der, der verliert.

    Zitat

    Falls die gegnerische Partei bei Gericht unterliegt.


    Wird sie aber, wenn es tatsächlich zu einem Prozess deshalb kommen sollte. Die Einsicht in Betriebskostenunterlagen darf nicht verweigert werden und im Zweifel (den es hier nicht gibt) stellt sich in D fast jeder Richter auf die Seite der Mieter.

    Zitat

    Die 200 E BKVZ haben wir ja dann auf 200 umgeschrieben weil ich gesagt habe, dass ich das so nicht unterschreibe.


    Ok, das ist dann nicht ganz so viel an Rückzahlung, aber ein paar 100€ wahrscheinlich schon.

    Zitat

    Die Tochter hätte schon vor 2 Monaten, als er mir das zum ersten Mal so gesagt hat, bei ihren Eltern einziehen können, und das ist sie nicht.


    Das muss sie auch nicht.

    Es handelt sich hier aber nicht um ein Einfamilienhaus (in dem der Vermieter wohnt) mit Einliegerwohnung oder doch?

  • Im Mietrecht zahlt der, der verliert.


    Wird sie aber, wenn es tatsächlich zu einem Prozess deshalb kommen sollte. Die Einsicht in Betriebskostenunterlagen darf nicht verweigert werden und im Zweifel (den es hier nicht gibt) stellt sich in D fast jeder Richter auf die Seite der Mieter.


    Ok, das ist dann nicht ganz so viel an Rückzahlung, aber ein paar 100€ wahrscheinlich schon.


    Das muss sie auch nicht.

    Es handelt sich hier aber nicht um ein Einfamilienhaus (in dem der Vermieter wohnt) mit Einliegerwohnung oder doch?

    Doch, es ist eine Einliegerwohnung. Ich wohne unter den Garagen, was ich bei meinem Einzug gar nicht wusste bzw realisierte. Da wird auch mal Sonntags am Morgen drin gearbeitet und auf meinem Kopf gehämmert, aber ich wage mich gar nicht zu reklamieren, sonst wird es noch schlimmer. Er hat mir ja auch gedroht, dass ich es dann nicht mehr aushalte.....Vielleicht ist der ganze Text doch nicht so unsinnig gewesen von mir....(Ich meinte von 250 auf 200 Euro...)

  • Zitat

    Doch, es ist eine Einliegerwohnung.


    Das hattest du ja schon geschrieben, aber nicht, dass es sich um eine Einliegerwohnung handelt, die an einem Einfamilienhaus liegt, dass der Vermieter selber bewohnt. In diesem Spezialfall hat der Vermieter sowieso ein Sonderkündigungsrecht, d.h. er kann jederzeit absolut grundlos kündigen, wobei sich nur die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert. Ein Protest gegen die Eigenbedarfskündigung wäre damit allenfalls ein kleiner Zeitgewinn.

  • Das hattest du ja schon geschrieben, aber nicht, dass es sich um eine Einliegerwohnung handelt, die an einem Einfamilienhaus liegt, dass der Vermieter selber bewohnt. In diesem Spezialfall hat der Vermieter sowieso ein Sonderkündigungsrecht, d.h. er kann jederzeit absolut grundlos kündigen, wobei sich nur die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert. Ein Protest gegen die Eigenbedarfskündigung wäre damit allenfalls ein kleiner Zeitgewinn.


    Siehst du, woher sollte ich so etwas wissen und woher weißt du das? Gibt es da ein Gesetz? Ich 'will' ja ausziehen, weil sowas kein Zustand ist, aber die Gier und Willkür will ich nicht so akzeptieren, und deshalb muss oder will ich wissen wovon ich rede, wenn ich rede. Ich bin kein aufbrausender Mensch, aber ich will auch nicht dastehen, als wenn ich keine Ahnung von nichts habe. Ich habe meine Position in den letzten zwei Monaten tapfer verteidigt, aber jetzt geht es ans Eingemachte....

  • Zitat

    Siehst du, woher sollte ich so etwas wissen und woher weißt du das? Gibt es da ein Gesetz?


    Vielleicht weil ich mich schon länger mit Mietrecht befasse? Und ja es gibt ein Gesetz dazu: § 573a BGB.
    Wahrscheinlich weiss das der Vermieter aber selber gar nicht. Wer sich seine Mietverträge von seinen Mietern geben lässt............

  • Vielleicht weil ich mich schon länger mit Mietrecht befasse? Und ja es gibt ein Gesetz dazu: § 573a BGB.
    Wahrscheinlich weiss das der Vermieter aber selber gar nicht. Wer sich seine Mietverträge von seinen Mietern geben lässt............

    Vielleicht weil ich mich schon länger mit Mietrecht befasse? Und ja es gibt ein Gesetz dazu: § 573a BGB.
    Wahrscheinlich weiss das der Vermieter aber selber gar nicht. Wer sich seine Mietverträge von seinen Mietern geben lässt............


    Das stimmt, ich hab fundiertes Wissen, aber der hat gar keines. Das ist mir schon öfter aufgefallen. Und ich hab an mir selbst wieder festgestellt, dass ich zu gutgläubig bin. 'Attention to detail' .....das übergeht man zu schnell, wenn man denkt, das Gegenüber ist 'anständig' . Es wird einem auch peinlich, wenn man dann mehr Klarheit verlangt... mann wie doof kann man sein....Sind die auch bestimmt, ganz anständige brave Bürger... was mir aber aufgefallen ist, dass solche anständige Bürger von einem Ladendiebstahl und einem Diebstahl wie in meinem Fall einen Unterschied machen. Die denken, Leute auf diese Art zu bestehlen ist rechtmässig und Ladendiebstahl ist strafbar'!!! Für mich gibt es diesen Unterschied nicht...Ich bin wirklich enttäuscht, aber auch froh, dass ich hier was lernen kann... auch wenn ich, denke ich, generell zu viel schreibe. Vielen lieben Dank für deine Geduld :)

  • Und ja es gibt ein Gesetz dazu: § 573a BGB

    Ich hab gerade den Paragraphen gelesen, und da steht, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat, es sind aber insgesamt 3. Eine Wohnung direkt unter den Vermietern bewohnt der Sohn. Ich denke, da trifft dieser Paragraph dann doch nicht zu.

    Einmal editiert, zuletzt von charly10 (11. August 2013 um 09:56)

  • Und ja es gibt ein Gesetz dazu: § 573a BGB
    ..., und da steht, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat, es sind aber insgesamt 3. Eine Wohnung direkt unter den Vermietern bewohnt der Sohn. Ich denke, da trifft dieser Paragraph dann doch nicht zu.


    Wie hiess Elvis Presley's erster (~1957) Titel?: "That's alright Ma."

  • Zitat

    ch hab gerade den Paragraphen gelesen, und da steht, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat, es sind aber insgesamt 3. Eine Wohnung direkt unter den Vermietern bewohnt der Sohn. Ich denke, da trifft dieser Paragraph dann doch nicht zu.


    Deshalb hatte ich ja weiter vorne gefragt ob es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung handelt.

  • Deshalb hatte ich ja weiter vorne gefragt ob es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung handelt.


    Es ist ja eigentlich auch ein Einfamilienhaus. Das ist ein bissl komisch hier.....
    Ich hätte aber noch eine Frage: Gibt es evtl. ein Muster wie man einen Widerspruch formuliert, bzw was der enthalten sollte? Ich hatte gestern schon im Internet gesucht, aber nichts brauchbares gefunden.

  • charly10:

    "Es ist ja eigentlich auch ein Einfamilienhaus. Das ist ein bissl komisch hier....."
    - Falsch. Es handelt sich um ein 3er-MFH. Eine WE wird vom VM bewohnt.

    "Gibt es evtl. ein Muster wie man einen Widerspruch formuliert, bzw was der enthalten sollte?"
    - Auch hier die berühmten "W": Wem oder was widerspreche ich, warum, welche Rechtsgrundlagen?

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