Kündigung vom Vermieter rechtens?

  • Hallo zusammen,

    mein Vermieter hat mir den heute Mievertrag schriftlich gekündigt. Bis zum 01.11.2013 habe ich Zeit mir eine neue Wohnung zusuchen. Nur hat er den eigentlichen Kündigungsgrund in der Kündigung nicht erwähnt und den Kündigungsbrief sehr knapp gehalten. Kann er mich einfach so schnell loswerden?

    Nebenbei muß ich noch erwähnen das ich

    1. die Miete bis Dato immer pünktlich überwiesen wurde (es nie zum Zahlungsverzug kam)

    2. ich hier seit über 8 Jahren in der Wohnung lebe (mir eine Kündigungsfrist von 9 Monaten mir zustehen müßte)

    3. Es keinerlei Beschwerden von anderen Mietern/Nachbarn gegen mich vorliegen. Was von dieser Seite aus eine Kündigugn rechtfertigen würde.


    In der Vergangenheit gab es hier immer wieder kleine Konflikte zwischen dem Vermieter. Die anderen Mieter und ich hatten schon öfter Probleme mit Schimmel und Feuchtigkeit in den Wänden. Die Ursache bzw. Grund liegt hier nicht bei den Mietern die angeblich falsch lüften. Sondern an der Bausubstanz an sich. Was sich in der Vergangenheit schon oft bestätigt hatte. Auch mein jetztiger Nachbar hat Probleme mit Feuchtigkeit in der Wand. Der Vermieter geht daher stark davon aus das ich das Bad falsch lüfte. Das kann aber nicht sein da vor ein paar Wochen ein Handwerker im Auftrag des Vermieters bei mir gewesen ist und in meinem Bad Messungen durch geführt hat, er mir bestätigt hat, dass die Wand unmöglich vom duschen her so feucht werden kann. Das gleiche Ergebnis (Messwerte) erhielt auch beim Nachbarn.

    Des weiteren muß ich erwähnen das das Bad samt Toilette, Dusche, Wasserhähne (die gesamte Badverkleidung) ziemlich schon ziemlich alt und mitgenommen aussehen. Bei alten Amatueren könnten man auf den 1. Blick meinen das die Sauberkeit oder die Hygiene im Bad vernachlässigt wird. Nur lassen sich verschlissenen Amaturen deren man die Jahre ansieht, sehr schwer bis unmöglich auf optisch "tadellos" oder "neuwertig" polieren. Denn hier könnte der Verdacht vom Vermieter ausgehen das ich im Bad die Sauberkeit vernachlässig obwohl dem ganz klar nicht so ist.

    Auch die Kochnische hat ihre schönste Zeit hinter sich und sieht teils herunter gewohnt aus. Auch frisch durch gewischt/poliert sieht man ihr die Jahre deutlich an, was widerrum den falschen Eindruck erwecken könnte, das hier nicht auf die Sauberkeit geachtet wird.

    Die Wohnung oder das Studenten-Apartment selbst ist ziemlich klein. Hier passt nur das nötigste rein. Ja und da hier das nötigste untergebracht ist könnte so man einer beim 1. Besuch meines Apartments denken das hier sinnlos Gegenstände gehortet werden. So möchte ich aber anmerken, das ich KEIN Messie oder sowas der gleichen bin!! Ich bringe immer den Müll raus, putze das Bad, wische den Boden ect. Nur dem Platzproblem werde ich hier nie ganz Herrr werden, da wie schon erwähnt das Apartment mit ca. 25 Quadartmeter nur das nötigste was man zum Leben braucht zuläßt.

    Weder stellt meiner Apartment und meine Lebensweise, ein gesundheitliches Riskio für die anderen Mieter dar. In meinem Apartment gibt es keine Ungeziefer. Hier stinkt es nicht nach üblen Gerüchen. Ich horte weder Müll noch andere unbrauchbare Gegenstände. Ich mache auch kein Lärm oder drehe die Musik laut auf. Ich habe wie eben schon erwähnt wie viele andere die in kleinen Studentenbuden wohnen nur ein Platzproblem und da dieses Problem rein optischer Natur ist, kann dies nicht der Hauptkündigungsgrund sein.

    Leider wird dieser Negative Eindruck durch das herunter gewohnte alte Bad und der Kochnische verstärkt das die Hygiene\Sauberkeit von meiner Seite aus nicht ernst genommen wird. Was ich strengstens verneine!


    So stellt sich mir die Frage. Darf der Vermieter, wie es den Anschein hat, mich aus der Wohnung kündigen? Nur aus dem Grund weil ihm seine persönliche Auffassung von Ordnung/Sauberkeit mit der Ordnung wie ich sie für mich festgelegt habe, nicht übereinstimmt? Wie sehen die Chancen für mich aus wenn ich mir einen Anwalt hole?

  • Handelt es sich um irgendeine wohnheimähnliche Unterkunft? Da kenn ich mich leider nicht aus.
    Für alles andere:
    - Der Vermieter hält noch nichtmal die 3 Monate Frist ein.
    - Er kündigt ohne Grund, oder auch nicht (Widerspruch im Beitrag)
    --> ab in die Tonne mit der Kündigung.

    Wobei mir unklar ist, warum du einen Roman über Sauberkeit und Alter und Vollgestelltsein der Wohnung schreibst, wenn der Vermieter in seiner Kündigung keinen Grund genannt hat.

  • mein Vermieter hat mir den heute Mievertrag schriftlich gekündigt. Bis zum 01.11.2013 habe ich Zeit mir eine neue Wohnung zusuchen. Nur hat er den eigentlichen Kündigungsgrund in der Kündigung nicht erwähnt und den Kündigungsbrief sehr knapp gehalten.

    was steht den drin? Fristlos oder fristgerecht und was heißt den "eigentlichen Kündigungsgrund"? Hat er nun einen genannt oder nicht?

  • Danke für die Antwort. Es sind kleine Studenten-Apartmens im Hinterhof. Es ist also kein Wohnheim. Jeder hat hier sozusagen sein kleines ungestörtes Reich. Ach das hab ich ganz vergessen zu erwähnen. Vor ca. 2 Jahren (Okt 2011) war mein Vermieter überraschender Weise einmal bei mir gewesen und hat sich mein Apartment angeschaut. Dann hat er mich über meine Eltern wissen lassen (der Festnetzanschluss funktioniert hier mittlerweile leider auch nicht mehr) das es in meiner Wohnung angeblich Schmutzig und unaufgeräumt sei. Auch soll es im Bad riechen. Was aber meine Freunde, Elten und Bekannte nicht bestätigen konnten.

    Die Kündigung bekomme ich die Tage von meiner Mutter zugeschickt. Sie hat mir das Kündigungsschreiben 2 mal am Telefon vorgelesen. Momentan kann ich nur bestätigen das kein Kündigungsgrund schriftlich erwähnt wurde. Nur das er mich bittet die Wohnung bis zum 01.11 zuräumen.

  • Ich denk "fristlos" hättest du beim Vorlesen durch deine Ma mitbekommen und fristgerecht ist nicht möglich, da fristgerecht niemals in 2 Monaten sein kann und der Grund fehlt.
    Sind deine Eltern die Mieter oder du?

  • Ich habe den Sachverhalt nochmal ganz neu verfasst. So wird es jeder eher verstehen worum es eigentlich geht.

    Mein Vermieter will mich aus der Wohnung haben weil es aus seiner Sicht in meinem Apartment angeblich zu unordentlich ist. Die angebliche Unordung rührt daher das ich in einem ca. 25 Quadratmeter grossen Studentenapartment wohne und mit dem nötigen Platz arg haushalten muß. Ebenfalls muß ich erwähnen das es in meiner Wohnung weder übel riecht, keine Ungeziefer vorhanden sind oder irgendwelche Fäkalienreste im Bad auf den Boden verteilt liegen. Ich hab schlicht weg nur ein Platzproblem. Wo sich im Laufe der Zeit in manchen schwer unzugänglichen, verwinkelten, Ecken vielleicht etwas Staub angesammelt hat. Das alles kann doch aber nicht der Wahre Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses sein?

    Die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Ohne irgendeinen monatlichen Verzug. Es gab und gibt keinerlei Beschwerden über mich von den Nachbarn. Klar, die Wohnung sieht nach alle den Jahren etwas herunter gewohnt aus. Aber das ist doch eine völlig normale Entwicklung und gibt den Vermieter noch lange nicht das Recht jemanden der ein Platzproblem hat, als eine Art Messie abzustempeln. Viele von Euch die in einer kleinen Studentenbude in einer Großstadt wohnen werden bestimmt verstehen, wie ich es meine und können meine Situation bestimmt gut nachvollziehen welche Platzprobleme sich mit der Zeit so ergeben.

    Ich horte hier keinen Müll oder unnütze Gegenstände. Habe kein Sammelsucht und kann definitiv über nütze und unnütze Gebrauchsgegenstände unterscheiden. Auch habe ich hier kein Haustier oder Auqarium was zur vermehrten Luftfeuchtigkeit\potenziellen Schimmelbildung (feuchte Wände) beitragen könnte. Ich bemühe mich um Sauberkeit! In der Vergangenheit hatten viele Mieter\Nachbarn hier auch mit Schimmelblidung und Feuchtigkeit in den Wänden zukämpfen. Das ist aber nicht auf das falsche Lüften der Mieter, sondern auf die Bausubstanz und alten Architektur\Bauweise der Apartmens zurück zuführen da die Bauweise der Apartmens generell eine schlechte Luftzirkulation ermöglicht.

    Durch meine Eltern habe ich ebenfalls erfahren, der Vermieter hält auch Kontakt zu meinen Eltern, das er angeblich vor 2 Wochen in meinem Apartment besichtigt hätte und ihm die Zustände nicht gefallen haben. Ich war an diesem Tag kurz in der City unterwegs und wenn er zu diesem Zeitpunkt sich unberechtigter weise Zugang zur meiner Wohnung beschaft hat, hätter er somit ganz klar meine Privatssphäre verletzt. Nur trau ich ihm hier nicht so ganz übern Weg da auch meine Eltern stark den Eindruck haben, das er mich nur Unterdruck setzen will damit ich schleunigst von hier verschwinde.

    Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will? Und das obwohl es keine nachweisbaren Gründe gibt die einen Rausschmiss juristisch rechfertigen würden.


    Nachtrag

    Der Grund das meine Eltern die Kündigung erhalten haben ist der, damit das Geld für die Miete von Ihrem Konto abgebucht wird. Wir haben es aus diesem Grund so einrichten lassen, das wenn es in meinem Girokonto mal zu überschneidungen kommen sollte, der Mietabruf nicht gefährdet ist und eine Lückenlose Mietzahlung auf so Dauer gewährleistet wird.

    Was ich aber sagen kann ist, das ich beim Vorlesen der Kündigung durch meine Mutter am Telefon keinen eindeutigen Kündigungsgrund im Schreiben ausmachen konnte. Den Rest des Schreibens konnte ich mir jetzt nicht merken. Werde Ihn aber hoffentlich übermorgen selber in Augenschein nehmen können und ggf. Einzelne Auszüge hier zitieren.

  • FightForYourRight:

    "Mein Vermieter will mich aus der Wohnung haben weil es aus seiner Sicht in meinem Apartment angeblich zu unordentlich ist."
    - Wie es dort aussieht, geht ihn nicht an. Besteht Seuchengefahr? Wohl nicht, na also.

    "Ich war an diesem Tag kurz in der City unterwegs und wenn er zu diesem Zeitpunkt sich unberechtigter weise Zugang zur meiner Wohnung beschaft hat, hätter er somit ganz klar meine Privatssphäre verletzt."
    - Nicht nur das, sondern strafbarer Hausfriedensbruch, § 123 StGB. Niemand hält Dich davon ab, den Türschliesszylinder auszutauschen. Muss bei Mietende nur rückgetauscht werden.

    "Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will?"
    - Kündigung ignorieren bzw. widersprechen.

    "Der Grund das meine Eltern die Kündigung erhalten haben ist der, damit das Geld für die Miete von Ihrem Konto abgebucht wird."
    - WER Deine Miete bezahlt, ist völlig unerheblich. Er wird dadurch weder Ansprech- noch Vertragspartner.

  • Zitat


    Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will? Und das obwohl es keine nachweisbaren Gründe gibt die einen Rausschmiss juristisch rechfertigen würden.


    Du musst da gar nichts machen. Der Vermieter muss seinerseits, wenn er den aussichtslosen Kampf beginnen will, juristische Schritte einleiten. Aber keine Sorge, er kommt damit nicht durch.
    Vielleicht solltest du sicherheitshalber im Wochenabstand Fotos von der Wohnung machen auf denen zu sehen ist, dass zwar nicht super aufgeräumt ist, und supersauber, aber nichts passiert, was irgendwie substanzgefährdend sein könnte oder zu einer Geruchsbelästigung der Mitmieter führen könnte.

    Dann natürlich Schloss austauschen, wie schon geschrieben.
    Der genaue Inhalt des Kündigungsschreiben wäre evtl. noch interessant. Denn wenn der Vermieter darin den Hausfriedensbruch praktisch zugibt, dann könntest du ihn anzeigen. Wie sonst sollte der Vermieter wissen, wie es zur Zeit in deiner Wohnung aussieht, wenn er vor 2 Jahren die Wohnung erlaubt das letzte Mal betreten hat.

  • Der genaue Inhalt des Kündigungsschreiben wäre evtl. noch interessant. Denn wenn der Vermieter darin den Hausfriedensbruch praktisch zugibt, dann könntest du ihn anzeigen. Wie sonst sollte der Vermieter wissen, wie es zur Zeit in deiner Wohnung aussieht, wenn er vor 2 Jahren die Wohnung erlaubt das letzte Mal betreten hat.


    Eine guuute Idee!!:o

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