Beiträge von Dachdeckerin

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    Die einzige Möglichkeit, die ich eventuell sehe, wäre eine Mietminderung. Aber das geht auch nur, wenn der neue Mieter extrem viel raucht.


    Damit wäre ich aber extrem vorsichtig, denn wie will man a. beweisen, dass der Mieter extrem viel raucht und b. ist die Miete scheinbar ausgesprochen günstig, so dass der Vermieter höchstwahrscheinlich Erhöhungsspielraum hat.
    Was mich zum nächsten Punkt bringt:

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    Laut Mietspiegel sind die qm Preise bei über 8 Euro, wir benötigen eine 3-Zi-Wohnung und erhalten vom Amt nur bis zu 439 Kaltmiete bezuschusst. Für diese Kaltmiete gibt es praktisch keine 3-Zi-Wohnungen mehr.


    Was machst du denn, wenn der Vermieter die Miete erhöht? Dann stehst du vor demselben Problem. Die meisten Menschen müssen mit ihrem Geld haushalten. Und du stehst eben auch vor der Wahl: entweder rauchfreie Wohnung oder große Wohnung.

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    Ich meine aber, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten habe.


    Wie kommst du darauf? Der Satz:

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    1. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.


    ist nicht so schwer zu verstehen.
    Macht idR zusammen immer knapp 3 Monate. Und da du nicht bis zum dritten Werktag des Juni gekündigt hast, bedeutet das, dass du bis spätestens dritten Werktag des JULI gekündigt hast und damit läuft dein Vertrag bis Ende September.

    Soo schwierig wird das nicht sein. Die meisten kleineren Mehrfamilienhäuser (2-5 Parteien) verfügen nur über jeweils eine Wohnung auf einer Etage. Ausserdem sind EG-Wohnungen die unbeliebteren Wohnungen, weil die Heizkosten höher sind, da der Keller darunter liegt, weil man nachts die Fenster ungern komplett geöffnet lässt, weil sie laut ist, da alle anderen Mieter an der Wohnung vorbei müssen, und weil man oft von draussen rein sehen kann.

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    Demzufolge befinden wir uns damit im Recht oder irre ich mich?


    Da der Kommentar, dem du nachrecherchiert hast, von mir stammt, gebe ich dir natürlich Recht.

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    Ist überhaupt eine Frist von zwei Wochen legal oder darf man einen Menschen einfach so auf die Straße setzen?


    Menschen einfach so auf die Straße setzen funktioniert in D in den meisten Fällen nicht. Zumindest nicht legal.

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    Im Übrigen wurde der ausgezogenen Person mitgeteilt, dass ihre Teilkündigung akzeptiert wurde. Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass eine Teilkündigung aus einem gemeinsamen Mietvertrag nicht möglich ist oder täusche ich mich?


    Eine Teilkündigung geht nicht.Womit wir wieder bei dem Aufhebungsvertrag wären, dem alle Parteien zustimmen müssten und dem der Vermieter indirekt im Vertrag bereits zugestimmt hat.

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    Daher wäre die Frage ob der Vermieter in so einem Fall nicht eine gewisse Vorlauf-Frist einzuhalten hat?


    Nein. Du hättest von dir aus dem Vermieter eine Frist setzen können, dass du bis zum Datum X wissen musst, ob du die EBK drin lassen oder entfernen sollst.

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    Es wurde vereinbart, dass bei Einzug der neue Mieter selbst zu streichen hat was ich bei meinem Einzug vor einem Jahr ebenfalls machen musste. Nun möchte er aber auch das ich beim Auszug streichen soll.


    Nach einem Jahr? Bei einer Wohnung die unrenoviert übernommen wurde? Bekommt er nicht durch.

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    Wenn dem Vermieter fie 150 ruro fehlen.. wird der in Erklärungsnot komme, da er ja den Banken seine Einnahmen vorlegen muss.... er bekommt sonst keine Kredite mehr.. so ähnlich argumentieren sie.


    Ums kurz zu machen: das ist nicht dein Problem.
    Und ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen, warum du da jetzt so ein Fass aufmachst. Die Arge interessiert es nicht mehr, du bist Ende Oktober draussen, musst nichts unterschreiben und die Probleme des Vermieters mit seiner Bank sind nicht deine Probleme.

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    Bei 80 qm zu 170 qm wird man sich ja kaum auf einen Irrtum berufen können, den niemand bemerkt hat...


    Na, aber wehe die Wohnung wäre weniger als halb so gross, dann dürfte ein Mieter die "zuviel" bezahlte Miete zurückfordern.

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    Wenn aber die arge spitz bekommt.. was mein Mietvertrag für Inhalte drin stehen zwecks qm .. bekomme ich ärger.


    Glücklicherweise kenne ich mich mit Arge und Alg 2 nicht wirklich aus, aber wenn du seit November letzten Jahres nichts mehr mit denen zu tun hast, dann werden die doch jetzt nicht deine mietvertraglichen Angelegenheiten überprüfen wollen.
    Und wenn du die Tage sowieso kündigen willst, wird der Vermieter sicher kein Fass aufmachen.

    Für wie lange wurde denn hier ein Kündigungsausschluss vereinbart? Oder für wie lange und aus welchen Grund wurde der Mietvertrag befristet?
    (Schöner langer akademischer Text, aber das wichtigste wurde vergessen)

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    Also ich habe einen Wohnraum gemietet von 170 qm , aber auf den Mietvertrag stehen 80 drauf, da kamen sie mir entgegen wegen der Arge.


    Ah, ok. Schön blöd vom Vermieter.

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    Als mein Freund einzog hieß es es soll ein Mietvertrag mit ihm gemacht werden. Das haben wir heraus geschoben.. bis der Vermieter von seinen Sonderkündigungsrecht gebrauch machen wollte. Er Unterschrieb den Wisch...


    Was für ein Sonderkündigungsrecht? Im Eingangsbeitrag hast du geschrieben es gäbe noch mehrere andere Mietparteien, zumindest deute ich das hier so:

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    Wir haben uns alle auch andere Mietparteien mit den Vermieter herrum gestritten

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    meine Frage ist nur muss ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben oder nicht...


    Nein, dein alter Vertrag ist weiterhin wirksam.

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    Was passiert wenn ich das nicht tue.


    Dann beisst sich dein Vermieter aufgrund seiner Gutmütigkeit/Dummheit, was auch immer, vor Wut in den Bauch.

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    achso was passiert wenn das die Arge heraus bekommt, ich so eine Angst das alles raus kommt.
    ich meine , ich habe der Arge nicht mehr Kosten verursacht .


    Das wirst du aber jetzt tun, denn 160€ Nebenkosten für eine 170m² grosse Wohnung reichen nunmal hinten und vorne nicht.

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    er nimmt sie nicht hin, weil ihm 150 Euro fehlen und ihm die Banken im Nacken sitzen.


    Das ist nicht das Problem deines Freundes.

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    Der ist mit allen wassern gewaschen


    Das will ich bezweifeln. Ok, bei einer Kaltmiete von knapp 3 Euro muss das Haus wirklich am Popo der Welt liegen und/oder in wirklich miserablem Zustand sein, so dass er vermutlich auf jeden Mieter angewiesen ist, aber schlau scheint mir die Vorgehensweise des Vermieters trotzdem nicht.

    Aber nochmal: Beratungsschein holen und zum Anwalt.

    So ganz blick ich in der Sache nicht durch:
    Du hast eine Wohnung angemietet, die deutlich grösser ist als angegeben. Von den Betriebskosten, die bei 170m² entsprechend höher ausfallen mal abgesehen, ist das Glück für dich und Pech für den Vermieter.
    Dann geht der Vermieter hin, nimmt dir praktisch einfach einen Teil deiner Wohnung weg und vermietet sie an deinen Freund. Wieso hast du dir das gefallen lassen? Du hättest doch genauso einen Untermietvertrag mit deinem Freund machen können.

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    Jetzt soll ich einen Mietvertrag über die gesamte Wohnfläche abschließen oder mein Lebensgefährte nimmt die Räumlichkeiten zurück.. Darf der Vermieter das, muss ich einen neuen Mietvertrag abschließen in dieser Situation?


    Du hast doch schon einen Mietvertrag über die gesamte Wohnung oder gab es sowas wie eine Aufhebungsvereinbarung? Worüber hast du jetzt einen Vertrag?

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    Mein FReund hat nun ein HAus gekauft und hat seinen Mietvertrag gekündigt von den 150 Euro, was der Vermieter natürlich nicht hinnimt.


    Mit welcher Begründung nimmt der Vermieter die Kündigung nicht hin?

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    Jetzt bekam ich dieNebenkostenabrechnung wo wir uns erschrocken haben, 2010 und 2011 kam keine .
    Demnach fällt die Nenbenkostenabrechnung extrem hoch aus..2012 und 2013.


    Die Nebenkostenabrechnung aus 2012 kam erst jetzt? Das dürfte zu spät sein für den Vermieter.

    Kann dir aber auch nur raten dir einen Beratungsschein zu holen, und zu einem Anwalt zu gehen.
    Das solltest du vielleicht immer tun, bevor du dich auf irgendwas mit möglichen Rechtsfolgen einlässt.

    Ok, das ist dreist.
    Aber es war natürlich auch fahrlässig von euch zu glauben jemand schreibe "aus Versehen" Hängeschränke statt Einbauküche in einen Mietvertrag. Aus Versehen passiert viel, aber das sicher nicht.
    Bis Vertragsunterschrift kann man sich jederzeit noch andere Modalitäten ausdenken und sein Angebot ändern. Der Vermieter hat sein Angebot geändert und ihr habt das geänderte Angebot angenommen. Damit ist der Vermieter meiner Meinung nach auf der sicheren Seite.
    Ein grösseres Problem hat meiner Ansicht nach der Makler, denn der ist kein Privatmann, sondern Profi. Und ihm hätte klar sein müssen, dass Hängeschränke statt EBK kein Zufall sein kann und diesen Punkt nochmal abklären müssen.
    Ich sehe den Makler in der Haftung. Ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt könnte sich lohnen.

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    a) Neben der Miete sind die Betriebskosten gemäß §27 Abs. 1 Anl. 3 der II. BVO,
    soweit sie anfallen und vom Mieter nicht direkt bezahlt werden, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen:
    (Grundsteuer, Gebäudebrand- und Elementarschadenversicherung, Reinigung und Wartung vom Warmwassergeräten und der Zentralheizung, Schornsteinfeger)


    Das ist eine missverständliche Klausel. Einerseits steht drin, dass Betriebskosten lt. Betriebskostenverordnung gezahlt werden müssen. Andererseits zählt er die Posten konkret auf und lässt sich als Schlupfloch noch nichtmal ein "etc.".
    Bedeutet für mich: Glasversicherung und Haftpflicht müssen nicht bezahlt werden.

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    Ähm, Leute? Meine Frage bezog sich auf die Erhöhung des Energiepreises.


    Dann sollte man die Frage vielleicht demjenigen stellen, der auch die Rechnung für die Energie erstellt hat.

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    Wenn ihr keine Antwort auf die einzige Frage im OP geben könnt, sagt es doch gleich.


    Was erwartest du in einem Forum für Mietrecht? Ich bin kein Mieter, aber auch ich würde gerne noch die Preise von vor 30 Jahren zahlen.

    Das einzige was man hier diskutieren könnte, wäre die Frage, ob der Vermieter durch einen Anbieterwechsel deutlich günstiger gefahren wäre. Zur Wirtschaftlichkeit ist der Vermieter verpflichtet.

    Das ist so ne Versicherungssache und nicht wirklich Mietrecht.
    Die Versicherer, die teilweise jahrzehntelang Versicherungsbeiträge kassiert haben, ohne das etwas passiert ist, versuchen jetzt die ganzen alten Häuser mit alten Leitungen loszuwerden, und nutzen fleissig die Möglichkeit alte Versicherungsverträge bei Schäden zu kündigen.
    Der Versicherungsnehmer, also der Vermieter, ist dann gezwungen eine neue und deutlich teurere Versicherung abzuschliessen.

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    Das Einreichen allein genügt eben nicht, wie wir gerade hier feststellen müssen.
    Verantwortlich für sein Tun oder Nichttun ist allein der Vertragspartner und nicht das Jobcenter.


    Das stimmt so eben nicht. Wenn der Vertragspartner alles tut um dafür zu sorgen, dass der Vermieter sein Geld erhält, dann liegt es nunmal am Jobcenter. Nicht jeder hat die Kaution mal kurz auf dem Konto oder kann sich das Geld unbürokratisch leihen.

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    Hier ist keine Sozialseelsorge und Träumereien führen nicht weiter. Empfehle Ihnen, dem Fragesteller mit mehr oder wenigen hilfreichen Antworten zu helfen.


    Was hat das mit Sozialseelsorge und Träumereien zu tun? Es ist leider hier die Regel, dass du unverschämt gegenüber Fragestellern wirst und zudem meist nicht in der Lage und/oder Willens hilfreiche Antworten zu geben.

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    Auch könnten Sie ihm die erste Rate überweisen, damit er den Schlüssel bekommt, anstatt sich hier als Hüterin von Moral und Gewissen aufzuspielen und andere Forumsteilnehmer zu zensieren oder zu bewerten.


    Mal abgesehen davon, dass es jetzt völlig albern wird, hatte ich es so verstanden, dass der Vermieter die komplette Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses haben möchte. Eine Teilzahlung würde ihm dann noch keine Wohnungsschlüssel bringen. Selbst das Jobcenter könnte sich weigern die volle Kaution auf einmal zu bezahlen.

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    Ja, Das Jobcenter ist schuld!


    Auch noch so weltfremd zu glauben, dass bürokratische Mühlen extrem schnell laufen?

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    dann sagen Sie doch, was dieser Kerl bis heute getan, um den misslichen Zustand zu beenden. Da bin ich aber mal gespannt.


    Zum einen weiss ich, dass weder "dieser Kerl", noch dessen Stiefmutter DIR das Geringste angetan haben.
    Zum anderen, was ist an den Worten

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    haben alles nachweislich pünktlich eingereicht ect.....

    so schwer zu verstehen?

    Kolinum
    Muss man eigentlich immer gleich unverschämt werden?
    Es steht doch ganz klar weiter oben:

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    Nun kommt aber das JC nicht aus dem Quark und hat immer noch nichts überwiesen, sind da am Ball,haben alles nachweislich pünktlich eingereicht ect.....

    Der Sohn könnte sich theoretisch auch in die Wohnung einklagen. Dazu müsste aber das Jobcenter so langsam mal in die Gänge kommen, denn in gut zwei Wochen ist schon die nächste Kautionsrate fällig. Kommt diese Rate auch nicht, könnte der Vermieter fristlos kündigen und das wärs dann.
    Ausserdem fängt das Mietverhältnis mit einer Klage nicht gerade gut an.

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    Das heisst, obwohl diese Jahreszahlen angegeben sind, ist der Vermieter im Recht und kann von mir verlangen, dass ich die Kosten für die Renovierung durch einen Handwerker bezahle?


    Ja, denn es sind keine starren Fristen. Die Fristen werden durch folgende Aussagen aufgeweicht: "wenn und soweit sie erforderlich werden", sowie "In der Regel". Das bedeutet, es könnte auch schon nach 1/2 Jahr erforderlich sein, dass der Mieter renoviert.
    Und fachgerecht sollte es auch gemacht sein.

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