Kündigungsfrist

  • Hallo, ich hätte eine Frage zur Kündigungsfrist meines Mietvertrages. Ich habe die Kündigung am 7.06.2014 per Einschreiben an meinen Vermieter versendet. In der Kündigungsbestätigung steht nun, dass ich erst zum 30.09 die Wohnung gekündigt bekomme. Ich meine aber, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten habe. Dann müsste ich doch schon die Wohnung Ende August gekündigt bekommen. Was ist nun richtig? Hier der Text, der im Mietvertrag steht:

    Kündigung §6

    1. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate (§ 573 c BGB).

    2. die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    3. die Kündigung hat stets schriftlich (am besten per Einschreiben Rückschein) zu erfolgen.

    4. setzt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses den Gebrauch der Mietsache fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert. Die entsprechende Gesetzesbestimmung im BGB § 545 findet keine Anwendung.

  • Zitat

    Ich meine aber, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten habe.


    Wie kommst du darauf? Der Satz:

    Zitat

    1. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.


    ist nicht so schwer zu verstehen.
    Macht idR zusammen immer knapp 3 Monate. Und da du nicht bis zum dritten Werktag des Juni gekündigt hast, bedeutet das, dass du bis spätestens dritten Werktag des JULI gekündigt hast und damit läuft dein Vertrag bis Ende September.

  • Zitat

    Ich meine aber, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten habe.

    Da meinst Du falsch. Mieter haben, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, eine Kündigungsfrist von DREI Monaten.

    Zitat

    1. [B][U]Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des über nächsten Monats zulässig.

    3. Werktag im Juni 2014 war der 6.

    Und den hast Du verpasst. Somit ist die Kündigung erst zum 30.09.2014 wirksam.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!