Haftpflicht vom Vermieter in den Nebenkostenabrechnung

  • Hallo liebe Comunity,

    Ich hab da mal eine Frage und es geht darum das nur als Paragraf versteckt im Mietvertrag steht das ich die Haftpflicht des Vermieters tragen muss.

    Kann da mal jemand ein Blick darauf werfen ob das alles passt?

    Im Mietvertrag steht unter Betriebskosten:

    a) Neben der Miete sind die Betriebskosten gemäß §27 Abs. 1 Anl. 3 der II. BVO,
    soweit sie anfallen und vom Mieter nicht direkt bezahlt werden, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen:
    (Grundsteuer, Gebäudebrand- und Elementarschadenversicherung, Reinigung und Wartung vom Warmwassergeräten und der Zentralheizung, Schornsteinfeger)

    b) Für die vorstehend aufgeführte Kosten wird ein monatliche Vorauszahlung, wie in §3 Abs. 1 Ziff. B festgelegt erhoben, hierüber wird jährlich abgerechnet

    c) Soweit möglich, sind Nebenkosten vom Mieter direkt mit den Versorgungsunternehmen bzw. Leistungsbringer abzurechnen einschießlich des Energieverbrauchs (Strom, Müll, Heizung, Wasser) der Mietsache

    d) Werden nach Vertragsabschluss das Hausgrundstückes betreffend Betriebskosten im Sinne des § 27 Abs. 1 Anlage 3 der II. BVO in der jeweils gültigen Fassung neu eingeführt, so so ist der Vermieter zur Umlage berechtigt. Dies gilt auch für Reinigungskosten gem. § 22b ) dieses Vertrages

    Als Jahres Abrechnung habe ich bekommen:

    Grundsteuer für Zeitraum 131.03€
    Wohngebäude- Versicherung 225.97€
    Haus u.Grundstückshaftpflicht 32.98€
    Glasversicherung 29.82€
    Karminfeger 71€

    Abrechnung für 7 Monate, Abschlag sind 50€ im Monat.

    Zu uns, Wohnen in ein ein Familienhaus und Heizen mit Pelets, die wir selber Bestellen.

    Wer super wenn jemand die Abrechnung bestätigen kann ob alles on Ordnung ist.

    liebe Grüße

  • Zitat

    a) Neben der Miete sind die Betriebskosten gemäß §27 Abs. 1 Anl. 3 der II. BVO,
    soweit sie anfallen und vom Mieter nicht direkt bezahlt werden, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen:
    (Grundsteuer, Gebäudebrand- und Elementarschadenversicherung, Reinigung und Wartung vom Warmwassergeräten und der Zentralheizung, Schornsteinfeger)


    Das ist eine missverständliche Klausel. Einerseits steht drin, dass Betriebskosten lt. Betriebskostenverordnung gezahlt werden müssen. Andererseits zählt er die Posten konkret auf und lässt sich als Schlupfloch noch nichtmal ein "etc.".
    Bedeutet für mich: Glasversicherung und Haftpflicht müssen nicht bezahlt werden.

  • Zitat

    Das ist eine missverständliche Klausel

    Ja so sehe ich das auch, es ist ja extra einseln aufgeführt was er gezahlt haben möchte und eine weitere interpretation läst sich daraus nicht schließen.

    Ich bin verwirrt.

    Ist schon schlimm genug das im Mietvertrag NICHTs steht wieviel Zimmer, Bäder oder sonstiges steht. Nur die m² Zahl.

    Danke schon mal!

  • Zitat

    §27 Abs. 1 Anl. 3 der II. BVO,

    Gibt es nicht bzw. heißt seit 2003 § 2 Betriebskostenverordnung. Inhaltlich aber das selbe. Der Verweis darauf im Mietvertrag genügt aber um alle dort aufgelisteten BK umlegen zu dürfen.

    Sach- und Haftpflichtversicherungen das Haus/Grundstück betreffend gehören dazu. Ebenso die Grundsteuer und Kosten des Kaminkehrers.

    Monatliche Vorauszahlungen 50 €? Selbst ohne Brennstoffkosten, Wasser und Müll ziemlich wenig für 1FH.

  • Ja Gut, hab schon geschrieben das ich die Rechnung begleiche.

    Zitat

    Monatliche Vorauszahlungen 50 €? Selbst ohne Brennstoffkosten, Wasser und Müll ziemlich wenig für 1FH.

    Nein wir müssen alle Versorgungsgüter (Strom, Wasser, Abwasser, Müll) selber Tragen und Hanwerker bestellen. Bei Handwerker, kündigen wir das 14Tage vorher an.

    99% der Reperatur arbeiten erledigen wir selber mit absprache mit dem Vermieter.

    Danke an alle :)

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