Hallo liebe Comunity,
Ich hab da mal eine Frage und es geht darum das nur als Paragraf versteckt im Mietvertrag steht das ich die Haftpflicht des Vermieters tragen muss.
Kann da mal jemand ein Blick darauf werfen ob das alles passt?
Im Mietvertrag steht unter Betriebskosten:
a) Neben der Miete sind die Betriebskosten gemäß §27 Abs. 1 Anl. 3 der II. BVO,
soweit sie anfallen und vom Mieter nicht direkt bezahlt werden, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen:
(Grundsteuer, Gebäudebrand- und Elementarschadenversicherung, Reinigung und Wartung vom Warmwassergeräten und der Zentralheizung, Schornsteinfeger)
b) Für die vorstehend aufgeführte Kosten wird ein monatliche Vorauszahlung, wie in §3 Abs. 1 Ziff. B festgelegt erhoben, hierüber wird jährlich abgerechnet
c) Soweit möglich, sind Nebenkosten vom Mieter direkt mit den Versorgungsunternehmen bzw. Leistungsbringer abzurechnen einschießlich des Energieverbrauchs (Strom, Müll, Heizung, Wasser) der Mietsache
d) Werden nach Vertragsabschluss das Hausgrundstückes betreffend Betriebskosten im Sinne des § 27 Abs. 1 Anlage 3 der II. BVO in der jeweils gültigen Fassung neu eingeführt, so so ist der Vermieter zur Umlage berechtigt. Dies gilt auch für Reinigungskosten gem. § 22b ) dieses Vertrages
Als Jahres Abrechnung habe ich bekommen:
Grundsteuer für Zeitraum 131.03€
Wohngebäude- Versicherung 225.97€
Haus u.Grundstückshaftpflicht 32.98€
Glasversicherung 29.82€
Karminfeger 71€
Abrechnung für 7 Monate, Abschlag sind 50€ im Monat.
Zu uns, Wohnen in ein ein Familienhaus und Heizen mit Pelets, die wir selber Bestellen.
Wer super wenn jemand die Abrechnung bestätigen kann ob alles on Ordnung ist.
liebe Grüße