Vermieter hat nach Abzeichnung des Mietvertrages die EBK ausgebaut!

  • Hallo,

    mein Frau und ich sind fassungslos...

    Wir hatte uns bei Immo**** eine Wohnung rausgesucht. Diese wurde mit einer hochwertigen Einbauküche (als Titelbild!) beworben.
    Bei der Besichtigung der Immobilie bestätigten uns Vermieter und Makler, dass diese EBK mit zur Mietsache gehöre.
    Man beachte: Die Mietsache wurde bei Immo**** mit EBK angepriesen! Wir schwärmten sogar mit dem Vermieter zusammen über die tolle Küche!

    Als wir dann beim Makler den Mietvertrag unterschrieben haben, war im Mietvertrag nur noch von Hängeschränken die Rede. Als wir den Makler darauf ansprachen, sagte dieser, dass diese Mietsache mit EBK angeboten wurde und es sich wohl um ein Versehen bei Erstellung des Mietvertrages handeln würde. Er versichert uns mündlich, dass die Küche zur Mietsache gehöre.

    Als ich nun vor ein paar Tagen doch keine Ruhe fand, kontaktierte ich den Makler und bat ihn darum, den Vermieter wegen der Hängeschrank-Sache zu kontaktieren. Der Makler tat dies aber der Vermieter rührte sich nicht.

    Also entschloss ich mich den Vermieter selbst anzurufen. Dieser erzählte mir tatsächlich, dass er die Küche nach unserer Besichtigung und nach unsere Zusage aus der Mietsache ausgebaut hatte! Er hätte diese dann doch selbst gebraucht: :mad:

    Nachdem ich stinksauer den Makler kontakiert hatte, fuhr er noch am selben Tag beim Vermieter vorbei um ihn klar zu machen, dass das so nicht geht...

    Der Makler hatte mir heute schriftlich bestätigt, dass der Vermieter bei mehreren Gelegenheiten bestätigt hatte das die EBK mit zur Mietsache gehöre.

    Was nun....?

    Wir haben die jetzige Wohnung gekündigt.
    Wir haben den Mietvertrag unterschrieben (Hängeschränke).
    Wir haben den Makler bezahlt.


    Welche Optionen haben wir?

    Was passiert wenn der Härtefall eintrifft, und vor Einzug keine Einigung mit der Vermieter zustande kommt
    und wir kündigen bzw. Nichtigkeit des Vertrages zustande kommt; Muss der Makler bzw. der Vermieter mir
    die Vermittlungsprovision zurückerstatten?

    Bitte helft uns, wir sind echt verzweifelt!


    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubbels (23. Juli 2014 um 21:28)

  • Puh da hat euch der VM ziemlich über den Nuckel gezogen. Wenn in eurem Mietvertrag nur Hängeschränke ausgewiesen sind, dann hat der VM auch das Recht darauf die EBK rauszunehmen.
    Was der Makler euch da mündlich versprochen hat spielt keine Rolle, es zählt nur schwarz auf weiss.
    Habt ihr euch den Vertrag bei Unterzeichnung nicht durchgelesen? Dies bedeutet das der Mietvertrag so erstmal rechtens ist, da spielt es erstmal auch keine Rolle was da vorher beworben wurde egal von wem.

    Das bedeutet erstmal das ihr auch nicht einfach so aus dem Vertrag aussteigen könnt, da ihr ja schon unterschrieben habt. Das Recht zu kündigen habt ihr natürlich, aber nur mit der gesetzlichen 3-Monatsfrist. Solange müsst ihr halt Miete zahlen.

    Das der Makler da wohl Mist gebaut hat gehört wohl eher ins Zivilrecht. (korrigiert mich wenn ich falsch liege)
    Auch die schriftliche Bestätigung von deinem Makler ist meiner Meinung nach wertlos, da sie nur auf Hören-Sagen beruht und der Makler nichts mit eurem Mietverhältnis an sich zu tun hat.
    Seine Zuständigkeit endet eindeutig nach Unterschreiben des Vertrages und dein jetziger Ansprechpartner ist dein Vermieter.
    Euch wird wohl nichts anderes übrig bleiben als den Vertrag zu erfüllen, denn das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrags sehe ich hier auch nicht.

    Für die Rückzahlung der Provision seh ich auch eher schwarz weil die Provision fällig wird beim Zustandekommen eines (gültigen) Mietvertrages und das ist ja hier geschehen. Falls du doch deinen Makler an den Kragen willst dann schau in das WoVermG rein, ich kann da zu deinem Fall nichts entdecken was dir helfen würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmops (23. Juli 2014 um 22:36)

  • Ok, das ist dreist.
    Aber es war natürlich auch fahrlässig von euch zu glauben jemand schreibe "aus Versehen" Hängeschränke statt Einbauküche in einen Mietvertrag. Aus Versehen passiert viel, aber das sicher nicht.
    Bis Vertragsunterschrift kann man sich jederzeit noch andere Modalitäten ausdenken und sein Angebot ändern. Der Vermieter hat sein Angebot geändert und ihr habt das geänderte Angebot angenommen. Damit ist der Vermieter meiner Meinung nach auf der sicheren Seite.
    Ein grösseres Problem hat meiner Ansicht nach der Makler, denn der ist kein Privatmann, sondern Profi. Und ihm hätte klar sein müssen, dass Hängeschränke statt EBK kein Zufall sein kann und diesen Punkt nochmal abklären müssen.
    Ich sehe den Makler in der Haftung. Ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt könnte sich lohnen.

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