Untermiete mit "Kautionsproblem"

  • Der Fall ist etwas kompliziert, daher werde ich ihn versuchen einfach zu beschreiben, mit Stichworten:

    Ich bin Hauptmieter einer 2-Zi-Wohnung.
    Untervermiertung an eine Dame, die mit ihrem Freund einzieht (Laut Miertvertrag ist nur sie Untermierterin).
    Kaution war zu entrichten (2 MM).
    Das Pärchen zieht nach 1 Jahr aus.
    Eine neue Untermierterin ist gefunden, die genau zu deren Auszugstermin, einzieht.
    Es wird telefonisch vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die bisherige Untermieterin überweist.

    Die bisherige Untermieterin bittet dann noch (telefonisch) die neue Untermieterin, die Kautiuon nicht auf ihr Konto, sondern auf das Konto ihres Freundes zu überweisen, da sie Bedenken hat, daß sie mit dem BAFÖG-Amt Probleme bekommen könnte, wenn die mitbekommen, daß sie plötzlich so viel Geld auf dem Konto hat.

    Die neue Untermieterin geht darauf ein und überweist die Kaution auf das Konto des Freundes der alten Untermieterin.

    Ca. 4 Monate später behauptet die alte Untermieterin wahrheitswidrig, sie habe die Kaution noch nicht erhalten und bittet um Auszahlung !
    Der Überweisungsbeleg an den Freund ist als Beweismittel vorhanden.

    Was tun ?
    P.S.: Die alte Untermieterin ist eine dreiste Lügnerin, Gespräche brignen bei der nix.
    Daher kommen nur rechtliche Schritte in Frage. Aber welche ?

  • Ich überlege, was das mit Mietrecht zu tun hat, wenn 2 erwachsene Menschen mit Geldbeträgen mauscheln. Und dann frage ich mich auch, welche Rolle der Vermieter spielt, der solche Mauscheleien zuläßt, unterstützt.

  • Die alte Mieterin hat nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Anspruch auf Rückzahlung der Kaution(sofern keine Schadensansprüche durch den Vermieter geltend gemacht wurden).

    Die neue Mieterin hätte die Kaution an den Vermieter zu zahlen und nicht an irgendwen.
    Wenn Sie keine Mietkaution im Mietvertrag mit der neuen Mieterin vereinbart haben, steht Ihnen auch keine solche zu.

    Das Problem haben Sie leider nun ganz allein an der Backe.
    Mauscheleien gehen eben manchmal schief und einer wird darunter den Kürzeren ziehen. Tut mir für Sie leid.

  • Hallo Ahoi


    Untervermiertung an eine Dame, die mit ihrem Freund einzieht (Laut Miertvertrag ist nur sie Untermierterin).

    Laut welchem MV? den zwischen dir und der M?
    Dann wäre die M ganz normale Mieterin,
    den Begriff Untermieter gibt es rechtlich gesehen so nicht.


    Es wird telefonisch vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die bisherige Untermieterin überweist. Die bisherige Untermieterin bittet dann noch (telefonisch) die neue Untermieterin, die Kautiuon nicht auf ihr Konto, sondern auf das Konto ihres Freundes zu überweisen, Die neue Untermieterin geht darauf ein und überweist die Kaution auf das Konto des Freundes der alten Untermieterin.

    Ohh damit hast du jetzt aber gewaltige Probleme.
    Es wird sehr schwer für dich zu belegen sein was da mündlich vereinbart wurde.
    Zumal ja die exM auch Anspruch auf die Zinsen hätte,
    die die neuM wahrscheinlich nicht mit ausgezahlt hat.


    Ca. 4 Monate später behauptet die alte Untermieterin wahrheitswidrig, sie habe die Kaution noch nicht erhalten und bittet um Auszahlung !
    Der Überweisungsbeleg an den Freund ist als Beweismittel vorhanden.

    Der Überweisungsbeleg ist kein Beweismittel, allenfals ein Kontoauzug.
    Dann wäre noch zuklären ob aus dem Verwendungszweck ersichtlich ist um was für eine Zahlung es sich handelt.



    Daher kommen nur rechtliche Schritte in Frage. Aber welche ?

    Du hast m.E. bisher keine Handhabe gegen die exM.


    VG Syker

  • Zitat

    Es wird telefonisch vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die bisherige Untermieterin überweist.


    Hier wurden wieder zwei Fehler auf einmal gemacht.

    Zitat

    Der Überweisungsbeleg ist kein Beweismittel,


    Vor Gericht aber schon.
    Nur hier geht es um eine Überweisung an eine quasi unbeteiligte Person.
    Da kommt es allein auf die Tagesform des Richters an.

  • Hallo fanta


    Vor Gericht aber schon.

    Das sollte mich aber sehr wundern wenn das vor Gericht anerkannt wird,
    denn diesen Überweisungsbeleg kann man ohne Probleme "herstellen".
    Ich halte einzig entsprechende Kontoauszüge für gerichtsverwertbar.


    VG Syker

  • Ich danke Ihnen erstmal, für die bisherigen Einschätzungen.

    Zur weiteren Klarstellung: Es geht hier im Grunde um eine Art Dreiecksverhältnis:
    Beteiligte: Ich, als Hauptmieter, die neue Untermieterin und die alte Untermieterin mit Freund (der bei ihr gewohnt hatte).

    Die Ex-Untermieterin hätte von mir Ihre gezahlte Kaution zu bekommen. Ich wiederum hätte selbige Kaution von der neuen Untermieterin zu bekommen.

    Um das ganze (für mich) etwas einfacher zu gestalten, wurde eben mündlich vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die alte Untermieterin auszahlt.

    So wäre ich ganz außen vor gewesen, was die Kautionen betrifft und jeder hätte das gehabt, was ihm zussteht.

    Das hat auch absolt nix mit "mauscheln" zu tun, denn ich kann ja eine Forderung die ich an jemanden habe, an jemand anders abtreten. Genau so war es hier.

    Auch der Überweisungsbeleg und ggf. Kontauszug mit dem Überweisungszweck: "Kaution" für die entsprechende Wohnungsadresse, ist vorhanden.
    Auch die Zinsen (weniger als 10 Euro) sind nicht das Problem, die können ggf. nachbezahlt werden.


    Ich hatte mir überlegt, erstmal den Freund der alten UM schriftlich aufzufordern, die Überweisung und Übergabe der Kaution an seine Freundin (=alte Untermieterin) zu bestätigen.

    Sollte er das nicht tun oder nicht tun wollen, ihn wegen Unterschlagung und Betrug anzuzeigen. Weiterhin das Geld mit einer Zivilklage wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" zurückfordern.

    Bleibt noch die Frage, ob ich das ggf. tun müßte, oder meine neue Untermieterin, oder am besten beide ?

  • Zitat

    Das hat auch absolt nix mit "mauscheln" zu tun, denn ich kann ja eine Forderung die ich an jemanden habe, an jemand anders abtreten. Genau so war es hier.

    Klar, ist das mauscheln! Schon mal gehört, dass Mietkautionen verzinslich angelegt werden müssen? Und das ist bei solch einem Dreiecksverhältnis wohl nicht vorgesehen und auch nicht durchführbar.

  • Hallo Ahoi


    Zur weiteren Klarstellung: Es geht hier im Grunde um eine Art Dreiecksverhältnis:
    Beteiligte: Ich, als Hauptmieter, die neue Untermieterin und die alte Untermieterin mit Freund (der bei ihr gewohnt hatte).
    ...
    Das hat auch absolt nix mit "mauscheln" zu tun, denn ich kann ja eine Forderung die ich an jemanden habe, an jemand anders abtreten. Genau so war es hier.

    Alles schön und gut,
    aber da nur mündlich vereinbart sehr sehr schwer zu beweisen.


    Die Ex-Untermieterin hätte von mir Ihre gezahlte Kaution zu bekommen. Ich wiederum hätte selbige Kaution von der neuen Untermieterin zu bekommen.
    Um das ganze (für mich) etwas einfacher zu gestalten, wurde eben mündlich vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die alte Untermieterin auszahlt.

    Tja und weil es so schön bequem war kommt jetzt der Bummerang an dich zurück.



    So wäre ich ganz außen vor gewesen, was die Kautionen betrifft und jeder hätte das gehabt, was ihm zussteht.

    Nicht ganz du musst ja noch die Zinsen an deine exM zahlen.


    Auch der Überweisungsbeleg und ggf. Kontauszug mit dem Überweisungszweck: "Kaution" für die entsprechende Wohnungsadresse, ist vorhanden.

    Die hast du in deinem Besitz,
    oder wird das bei der neuM vermutet?



    Auch die Zinsen (weniger als 10 Euro) sind nicht das Problem, die können ggf. nachbezahlt werden.

    "können ggf. nachbezahlt" --> falsch
    "müssen noch an den exM ausgezahlt werden" --> richtig



    Ich hatte mir überlegt, erstmal den Freund der alten UM schriftlich aufzufordern, die Überweisung und Übergabe der Kaution an seine Freundin (=alte Untermieterin) zu bestätigen.

    Da fällt mir doch gerade auf:
    war der Freund der exM auch M laut MV?
    wenn dies nicht der Fall war,
    hast du meiner Meinung nach ganz schlechte Karten.


    Sollte er das nicht tun oder nicht tun wollen, ihn wegen Unterschlagung und Betrug anzuzeigen. Weiterhin das Geld mit einer Zivilklage wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" zurückfordern.

    Wird m.E. nix bringen da der Gerldfluss nicht von dir ausging.


    VG Syker

  • Da fällt mir doch gerade auf:
    war der Freund der exM auch M laut MV?
    wenn dies nicht der Fall war,
    hast du meiner Meinung nach ganz schlechte Karten.


    Da schliesse ich mich an.
    Es lebe der Basar...:mad:

  • Zitat

    Das hat auch absolt nix mit "mauscheln" zu tun, denn ich kann ja eine Forderung die ich an jemanden habe, an jemand anders abtreten. Genau so war es hier.


    Nein, so war es nicht.
    Das Konstrukt wurde einzig und allein gewählt um den Staat (als mich wieder mal) zu bescheißen.

    Zitat

    Auch der Überweisungsbeleg und ggf. Kontauszug mit dem Überweisungszweck: "Kaution" für die entsprechende Wohnungsadresse, ist vorhanden.


    Dann halt ihn ihr mal unter die Nase.

    Zitat

    Ich hatte mir überlegt, erstmal den Freund der alten UM schriftlich aufzufordern, die Überweisung und Übergabe der Kaution an seine Freundin (=alte Untermieterin) zu bestätigen.


    Du hast von dem nix zu fordern !
    Hattest doch nix mit dem am Hut.

    Zitat

    Sollte er das nicht tun oder nicht tun wollen, ihn wegen Unterschlagung und Betrug anzuzeigen.


    Du musst schon übriges Geld haben, das ist ein Schuss in den Ofen.

  • Klar, ist das mauscheln! Schon mal gehört, dass Mietkautionen verzinslich angelegt werden müssen? Und das ist bei solch einem Dreiecksverhältnis wohl nicht vorgesehen und auch nicht durchführbar.

    Erstmal, ich sagte doch schon, daß die paar Cent Zinsen die es hier gibt, nachgezahlt werden und diese nicht das eigentliche Problem sind.
    Übrignes steht nirgends, daß eine Kaution auf einer Bank angelegt werden müßte.

    Sie muß lediglich getrennt vom Privatvermögen des Vermieters und zu einem üblichen Zinssatz angelegt sein.
    Das trifft auch zu, wenn sie sich in einem Tresor befindet, getrennt vom Privatvermögen und bei Rückzahlung mit dem bei Banken üblichen Zinssatz ausbezahlt wird.

  • Hallo Ahoi


    Alles schön und gut,
    aber da nur mündlich vereinbart sehr sehr schwer zu beweisen.


    Immerhin zwei Zeugenbeweise: Ich und die neue Untermieterin......

    Zitat


    Tja und weil es so schön bequem war kommt jetzt der Bummerang an dich zurück.

    Deshalb schreibe ich ja hier, um dabei nix entscheidendes zu vergessen oder entscheidende Fehler zu machen......


    Zitat


    Die hast du in deinem Besitz,
    oder wird das bei der neuM vermutet?


    Ich habe eine Kopie von dem Beleg un ddie neue UM hat das Original, das sie jederzeit vorlegen würde.

    Zitat


    Da fällt mir doch gerade auf:
    war der Freund der exM auch M laut MV?
    wenn dies nicht der Fall war,
    hast du meiner Meinung nach ganz schlechte Karten.

    Der Freund war nicht im Unter-Mietvertrag erwähnt, denn er kam erst später hinzu.
    Die Kaution wurde nach Einzug des Freundes auf das Doppelte aufgestockt und wurde teilweise von ihm überwiesen, da sie nicht so "flüssig" war......


    Zitat


    Wird m.E. nix bringen da der Gerldfluss nicht von dir ausging.


    VG Syker

    Es ging immerhin um "meine Kaution", die ich hätte bekommen sollen und nun unberechtigt, beim Freund der alten UM sind.

  • Nein, so war es nicht.
    Das Konstrukt wurde einzig und allein gewählt um den Staat (als mich wieder mal) zu bescheißen.

    Ich wüßte nicht, worin dabei ein Beschiss des Staates liegen sollte !?

  • Zitat

    Übrignes steht nirgends, daß eine Kaution auf einer Bank angelegt werden müßte.


    Richtig, kann auch eine Sparkasse sein.

    Oder, wenn der Mieter zustimmt, in Aktien, Anleihen, Optionen, usw...
    Ein Schließfach wäre auch zustimmungspflichtig.

  • Hallo Ahoi


    Deshalb schreibe ich ja hier, um dabei nix entscheidendes zu vergessen oder entscheidende Fehler zu machen......

    Die Fehler sind ja schon gemacht.


    Der Freund war nicht im Unter-Mietvertrag erwähnt, denn er kam erst später hinzu.
    Die Kaution wurde nach Einzug des Freundes auf das Doppelte aufgestockt und wurde teilweise von ihm überwiesen, da sie nicht so "flüssig" war......

    Wenn du jetzt von der Teilzahlung des Freundes der exM noch einen Beleg hast,
    wäre die Zahlung der neuM an den Freund des exM zumindest nicht so ganz unrealistisch.



    Es ging immerhin um "meine Kaution", die ich hätte bekommen sollen und nun unberechtigt, beim Freund der alten UM sind.

    Wie jetzt unberechtigt?
    du warst doch angeblich damit einverstanden,
    dass die neuM an den Freund der exM zahlt.


    Ich glaube du solltest dir die Hilfe eines Fachanwaltest holen.


    VG Syker

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