So um mal dem Thema jetzt auch eine vernünftige Antwort zu geben:
Grüß dich!
Kommen wir mal zu deinem Problem:
Bei einer Mieterhöhung muss der Vermieter auf einiges Acht geben. Er darf die Miete nicht einfach so anheben wie er will. ABER: Die Frage ist ob du dadurch auch betroffen bist. Dh, ob du dadurch auch mehr zahlen sollst. Wenn nicht, dann handelt es sich hierbei nicht um eine Mieterhöhung, sondern nur um einen neuen Vertrag für den neuen Mieter. Falls auf dem neuen Vertrag dein neuer Mitbewohner und du als Mieter festgehalten sind, müssen auch beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Unterschreibt eine der aus dem Mietvertrag hervorgehenden Parteien den Vertrag nicht, so ist dieser in seiner Form ungültig. Auch wenn dein Mitbewohner unterschrieben hat, es fehlt deine Unterschrift, was den Vertrag dann nichtig macht. Hier muss dann dein Mitbewohner sich an den Vermieter wenden, weil er faktisch ohne Mietvertrag in der Wohnung wohnt.
Falls die Mieterhöhung auch dich betrifft, also dir dadurch auch höhere Kosten entstehen:
Zum einen ist eine Mieterhöhung zum Beispiel ausgeschlossen, wenn im Mietvertrag eine Staffelmiete bzw. Indexmiete vereinbart wurde.
Steht also im Mietvertrag, dass die Miete in geregelten Abständen leicht erhöht wird, so kann der Vermieter die Miete nicht mehr erhöhen.
Weiterhin darf der Vermieter die Miete in den letzten 3 Jahren um nicht mehr als 20% erhöht haben. Ist dies also der Fall, so kann der Vermieter die neue Mieterhöhung auch nicht durchsetzen (sog. "Kappungsgrenze")
Wichtig ist auch, dass der Vermieter die Miete nicht erhöhen darf, wenn er dies schon in den letzten 12 Monaten einmal getan hat!
Höhe der Mieterhöhung:
Die Mieterhöhung darf außerdem nicht willkürlich beschlossen werden. Die Mieterhöhung muss sich am Markt orientieren, dh. sie muss sich an der Ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Diese ergibt sich aus dem Mietspiegel der Gegend oder durch einen Gutachter.
Also auch hier solltest du mal prüfen ob die Mieterhöhung nicht zu hoch und damit ungültig ist. Bei der geringen Erhöhung bei dir halte ich das jedoch für unwahrscheinlich.
Wenn alle Stricke reißen, bleibt dir nur eines zu tun: Den Umstand zu akzeptieren.
Doch hier noch ein kleines Licht am Ende des Tunnels:
"Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, braucht er diese erst zu Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens zu zahlen, 558b Abs. 1 BGB"
Quelle: http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mieterhoe…g-irrtum-nr-13/
Also müsstest du frühestens im 3. Kalendermonat nach Eingang des schriftlichen Mieterhöhungsschreibens die neue Miete zahlen. Das setzt natürlich voraus, du hast soein Schreiben von deinem Vermieter erhlten. Ist das nicht der Fall musst du auch nicht mehr zahlen als du zuvor gezahlt hast! Weil es gibt faktisch für dich keine Mieterhöhung ohne ein gesondertes Schreiben an dich.
In dem Link findest du nocheinmal alle Informationen im genauen. Ich bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe ob du auch mehr zahlen musst oder nicht. Schreib das doch bitte nocheinmal. -un schau nach ob ihr eine Staffelmiete vereinbahrt habt oder nicht.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen 
Grüße,
sushifreund 