Beiträge von sushifreund

    Hallo Vera,
    das kann Dir hier vom grünen Tisch mit oder ohne Kristallkugel niemand sagen.
    Vielleicht helfen Dir ein Fachanwalt für Mietrecht und ein Sachverständiger weiter. Kosten hierfür dürften garantiert im 4-stelligen Eurobereich sein.
    Infos liefert auch Dein Freund aus Oregon: [url=http://www.google.de/#gs_rn=18&gs_r…iw=1170&bih=581]Google[/url]


    Ich weiß ja nicht wo du zum anwalt hingehst Berny, aber meiner ist definitiv günstiger :P

    Hier kannst du nachlesen was du verlangen kannst an Mietminderung. Deine Miete ist ziemlich niedrig und da die Mietminderung prozentual berechnet wird, solltest du auch keine großen summen erwarten. Wie hoch die Prozentzahl ist, kann ich dir nicht sagen, weil das von den Begebenheiten abhängt. Das solltest du am besten beurteilen können, also wie stark die Beeinträchtigungen für dich sind.

    Freundliche Grüße,

    sushifreund

    Hallo,

    mir fällt da eine einfachere Lösung ein. Es gibt im Baumarkt doch sowas wie "Holzreparatur-Kit". Die Frage ist, ob der Vermieter damit einverstanden wäre. Also einfach mal fragen.

    eine andere Sache:

    Zitat

    Oft bedeutet dies in der Praxis für den Vermieter, dass dieser die Kaution zunächst nicht zurückzahlen wird. Vielmehr wird die Kaution einbehalten, bis alle zu erledigenden Renovierungsarbeiten durchgeführt sind. Wenn nicht absehbar ist, welche Kosten das verursachen wird, kann der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten. Sollten jedoch die Kosten für die Renovierungsarbeiten schon fest stehen, so darf der Vermieter die Kaution nur zum Teil einbehalten.


    http://www.mietrecht.org/renovierungsko…ution-abziehen/

    Je nachdem wie viel Kaution du einbezahlt hast, kannst du den Teil, der nach Abzug der 500 Euro übrig bleibt, einfordern.

    Anderer Punkt:

    Ich denke es lässt sich gut argumentieren, dass es sich um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache bzw. des Bodens gehandelt hat. Der Boden scheint einfach alt gewesen zu sein. Wann wurde der Boden denn mal renoviert? Evtl. garnicht? Wieso solltest du dann also die Komplette Renovierung des Bodens zahlen? Wäre der Boden regelmäßig renoviert worden, so wären die Schäden vll. garnicht erst entstanden...?

    Ich würde es mal auf diese Weise versuchen ;)

    Viel Erfolg und lass mal von dir Hören was daraus geworden ist :)

    LG

    sushifreund

    Das sehe ich genauso! Du Ihr solltet den neuen Mietvertrag definitiv nicht unterschreiben! Weder der Vermieter noch der Sohn darf euch deswegen rausschmeißen. Der alte Mietvertrag ist immernoch gültig, wie bereits erwähnt wurde.

    Natürlich möchte man mit dem Vermieter in Ruhe und Frieden leben, aber eine solche Dreistigkeit seitens des Sohnes ist unerhört.

    Was euch aber erwartet: Der Vermieter kann die Miete um 20% anheben, falls er das nicht schon in den letzten 36 Monaten getan hat. Zudem kommt wahrscheinlich nochmal eine Erhöhung wenn bereits modernisiert worden ist. Die genauen Infos findest du hier: http://www.nebenkostenabrechnung.com/mieterhoehung/

    Du solltest aber tatsächlich dir entweder mehr Mühe beim Schreiben geben oder aber mal was für dein Deutsch tun... es ist echt anstrengend deine Texte zu lesen ;)


    LG

    sushifreund

    Hallo,

    1. Kolinum: unnötig und eigentlich gar nicht so banal.
    2. muet653: da gebe ich dir Recht!
    3. Die Antwort:

    Die beste Lösung ist weiterhin mit dem Vermieter zu reden damit das behoben wird, weil man mit freundlichkeit meistens weiter kommt ;)

    Sollte das jedoch nichts bringen kannst du eine Mietminderung fordern bzw. durchsetzen. Es scheint ja wirklich eine Lärmbelästigung zu sein, die nicht nur nervt, sondern auch den Schlaf stört. Da beim Einzug dies noch nicht der Fall war und das erst später aufgetreten ist, bist du berechtigt eine Mietminderung durchzusetzen.

    http://www.mietminderung.org
    Hier kannst du mal nach weiteren infos schauen, also wie man das macht und welche umstände gegeben sein müssen etc.

    Aber wie gesagt, sprich einfach nocheinmal mit dem Vermieter, weil sowas lässt sich eigentlich ganz leicht beheben ;) so umgehst du auch jeglichen Stress. Übe dich in Geduld und tritt dem Vermieter mit deinem anliegen auf die Füße, wird schon werden ;)

    Gruß,

    sushifreund

    Hey, ich denke es wird auch im Interesse des Vermieters liegen das Problem mit der Wand zu regeln. Ansonsten hätte er doch dem Treffen wahrscheinlich nicht zugesagt. Rechtlich gesehen hast du keine Chance, da die Umstände schon so gegeben waren als du die Wohnung besichtigt und den MV unterschrieben hast. Das einzige worauf du irgendwie plädieren könntest ist, dass dein Nachbar während der Wohnungsbesichtigung nicht da war und du deswegen von den dünnen wänden nichts wusstest. Aber a.) das muss der Wahrheit entsprechen und b.) ist das dünnes Eis, weil der Vermieter einfach das Gegenteil behaupten kann. Natürlich könnte das der Nachbar bestätigen falls es tatsächlich so war.

    Falls er die Wand nicht verstärkt bzw. schalldicht macht, kannst du mit oben genanntem Grund Mietminderung verlangen. Das jedoch nur, wenn dir die Gegebenheit der Wohnung bzw. der Wand erst nach dem Einzug aufgefallen ist.

    Liebe Grüße,

    sushifreund

    Hallo Studentneedhelp, du hast ein s in deinem Namen vergessen :P

    Spaß beiseite:

    Die mail ist keinesfalls eine wirkliche rechtliche Absicherung. Das hängt damit zusammen, dass jeder diese Mail hätte verfassen können. Damit soetwas zur Not vor Gericht Stand hält muss es von der Vermieterin unterschrieben sein.

    Ich würde dir raten vor der Schlüsselübergabe eine Vereinbarung/Vertrag zu schreiben. D.h. du solltest ungefähr soetwas schreiben:
    Hiermit bestätigen beide Parteien, also Vermieterin (namentlich nennen) und Mieter (dein Name), die ordnungsgemäße Schlüsselübergabe. Mit der Übergabe der Schlüssel endet das Mietverhältnis in beiderseitigem Einverständnis zum 30.05.2013. Der am (Datum einsetzen) geschlossene Mietvertrag wird hiermit aufgehoben.

    Das ist jetzt nur grob zur Vorlage. Ich bin kein Rechtsanwalt sondern Jurastudent. Ich weise also darauf hin, dass ich für entstandene Schäden nicht aufkomme. Ich versuche hier lediglich zu helfen, und das nach bestem Wissen und Gewissen.

    Und wenn du schoneinmal dran bist, dann druck dir ein Übergabeprotokoll aus, Infos dazu findest du hier: http://www.nebenkostenabrechnung.com/kautionsrueckzahlung/

    Das Problem ist nämlich, dass sie schon jetzt am Rad dreht und du sicher nach Beendigung des Mietverhältnisses deine Ruhe vor ihr haben möchtest. Das ist der sicherste Weg für dich ;)

    Ich hoffe ich konnte was nützliches beitragen, lieben Gruß und lass von dir hören wie es gelaufen ist :)


    sushifreund

    Du magst selbst entscheiden, ob hier (nicht) die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung überschritten wurde - es sei denn, Du bist selbst Angehöriger der rechtsberatenden Berufe. [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=9…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Du weißt schon, dass ich mich an keiner Stelle als Rechtsanwalt, Notar oder Rechtsberater vorgestellt habe.
    Ich bin lediglich Student der Rechtswissenschaften im 7 Semester und möchte hier einen Mehrwert bieten, damit den Menschen auch eine Frage beantwortet wird und nicht mit sinnfreien Kommentaren zugemüllt.

    Trotzdem weise ich hier nocheinmal ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Anwalt oder ähnliches bin. Lediglich ein Student. Die von mir verfassten und recherchierten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen entstanden. Ich übernehme jedoch keine Haftung für daraus resultierende Schäden.

    sushifreund

    Hallo whiteshaow23,

    ich hole dann mal aus. Ich hoffe dein Mann hat dir ne kleine Standpauke gehalten und du machst soetwas nie wieder :P

    In Deutschland gibt es keine Verträge oder Angelegenheiten zu denen man keine Bedenkzeit eingeräumt bekommt. Das geht einfach nicht.
    Was den Vertrag angeht den du Unterschrieben hast:
    Du wolltest den Vertrag eigentlich nicht unterschreiben und hast nach der Auskunft des lieben Herren guten Glaubens darauf vertraut, dass die Rechtslage so aussieht. Das ist aber nicht der Fall, somit fehlt dir der Wille zum Geschäftsabschluss. Ohne Willen zum Geschäftsabschluss gibt es auch kein Geschäft. Was du also machen solltest: Schreibe der Person, die dir den Wisch an der Tür vorgelegt hat einen Brief.

    Darin steht, dass du nach Rücksprache mit deinem Ehemann auf die wahren rechtlichen Begebenheiten hingewiesen worden bist. Du fühltest dich bedrängt und bist von Tatsachen ausgegangen, die dir vorgelogen worden sind. Aus diesem Grund willst du dein Einverständnis zurückziehen und dir das nocheinmal überlegen.

    Reiche diesen Brief entweder persönlich oder aber per Einschreiben ein, damit der Empfang im Nachhinein nicht dementiert werden kann. Sollte jemand (der Vermieter) dieses Schreiben nicht akzeptieren wollen, so droht ihr einfach mit einem Anwalt um diese Sache zu regeln. Da der Herr der dir die Unterschrift abgeluchst hat falsche Tatsachen vorgelogen hat, wird ihn sogar noch mehr erwarten als nur das Akzeptieren des Schreibens. Das wird der Vermieter wahrscheinlich vermeiden wollen ;)

    Zum Mietvertrag:

    Wer ist denn als Mieter im Mietvertrag eingetragen? Wenn sowohl du, als auch dein Mann dort gleichermaßen genannt seid, so muss der Vermieter deinem Mann auch noch ein separates schreiben mit der Mieterhöhung zukommen lassen. Tut er das nicht, so ist die Mieterhöhung auch nicht wirksam. --> http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mieterhoehung/


    So, wenn du also den Brief schreiben solltest, dann musst du aber auch wissen, dass ihr ohnehin im 3. Kalendermonat nach Erhalt der Mieterhöhung mehr Miete zahlen müsst. Ob ihr dem jetzt sofort zustimmt oder erst nach 2 Monaten ist unerheblich. Wenn ihr weiter dort wohnen bleibt, dann müsst ihr die Erhöhung mit Anfang des 3. Kalendermonats nach Erhalt zahlen.

    Aber prüft das mal mit eurem Mietvertrag ;) denn es müssen alle Mieter darüber informiert werden! (schriftlich)

    wenn es was neues gibt, dann immer her damit :)

    lieben Gruß,

    sushifreund

    So um mal dem Thema jetzt auch eine vernünftige Antwort zu geben:

    Grüß dich!

    Kommen wir mal zu deinem Problem:

    Bei einer Mieterhöhung muss der Vermieter auf einiges Acht geben. Er darf die Miete nicht einfach so anheben wie er will. ABER: Die Frage ist ob du dadurch auch betroffen bist. Dh, ob du dadurch auch mehr zahlen sollst. Wenn nicht, dann handelt es sich hierbei nicht um eine Mieterhöhung, sondern nur um einen neuen Vertrag für den neuen Mieter. Falls auf dem neuen Vertrag dein neuer Mitbewohner und du als Mieter festgehalten sind, müssen auch beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Unterschreibt eine der aus dem Mietvertrag hervorgehenden Parteien den Vertrag nicht, so ist dieser in seiner Form ungültig. Auch wenn dein Mitbewohner unterschrieben hat, es fehlt deine Unterschrift, was den Vertrag dann nichtig macht. Hier muss dann dein Mitbewohner sich an den Vermieter wenden, weil er faktisch ohne Mietvertrag in der Wohnung wohnt.

    Falls die Mieterhöhung auch dich betrifft, also dir dadurch auch höhere Kosten entstehen:

    Zum einen ist eine Mieterhöhung zum Beispiel ausgeschlossen, wenn im Mietvertrag eine Staffelmiete bzw. Indexmiete vereinbart wurde.

    Steht also im Mietvertrag, dass die Miete in geregelten Abständen leicht erhöht wird, so kann der Vermieter die Miete nicht mehr erhöhen.

    Weiterhin darf der Vermieter die Miete in den letzten 3 Jahren um nicht mehr als 20% erhöht haben. Ist dies also der Fall, so kann der Vermieter die neue Mieterhöhung auch nicht durchsetzen (sog. "Kappungsgrenze")

    Wichtig ist auch, dass der Vermieter die Miete nicht erhöhen darf, wenn er dies schon in den letzten 12 Monaten einmal getan hat!

    Höhe der Mieterhöhung:
    Die Mieterhöhung darf außerdem nicht willkürlich beschlossen werden. Die Mieterhöhung muss sich am Markt orientieren, dh. sie muss sich an der Ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Diese ergibt sich aus dem Mietspiegel der Gegend oder durch einen Gutachter.

    Also auch hier solltest du mal prüfen ob die Mieterhöhung nicht zu hoch und damit ungültig ist. Bei der geringen Erhöhung bei dir halte ich das jedoch für unwahrscheinlich.

    Wenn alle Stricke reißen, bleibt dir nur eines zu tun: Den Umstand zu akzeptieren.

    Doch hier noch ein kleines Licht am Ende des Tunnels:

    "Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, braucht er diese erst zu Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens zu zahlen, 558b Abs. 1 BGB"

    Quelle: http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mieterhoe…g-irrtum-nr-13/

    Also müsstest du frühestens im 3. Kalendermonat nach Eingang des schriftlichen Mieterhöhungsschreibens die neue Miete zahlen. Das setzt natürlich voraus, du hast soein Schreiben von deinem Vermieter erhlten. Ist das nicht der Fall musst du auch nicht mehr zahlen als du zuvor gezahlt hast! Weil es gibt faktisch für dich keine Mieterhöhung ohne ein gesondertes Schreiben an dich.

    In dem Link findest du nocheinmal alle Informationen im genauen. Ich bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe ob du auch mehr zahlen musst oder nicht. Schreib das doch bitte nocheinmal. -un schau nach ob ihr eine Staffelmiete vereinbahrt habt oder nicht.

    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen ;)

    Grüße,

    sushifreund :)

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