Beschädigte Dielen nach Auszug; Den gesamten Boden neu machen?!?

  • Hallo Leute,

    nach meinem Auszug aus einer WG in der ich Untermieter war hat sich herausgestellt, dass die (vor ca. 2 Jahren abgeschliffenen) Dielen beschädigt sind. Es gibt spuren vom Bürosessel und an einer Stelle ist ein Stückchen herausgebrochen.

    Nun möchte die Hauptmieterin, dass ich für den Schaden aufkomme, hat aber keine Lösung. Es war inzwischen ein Handwerker da, der meinte der gesamte Boden müsse abgeschliffen werden was ~500€ kosten sollte. Das hielten aber alle für Quatsch. Der Hausmeister wollte sich nicht darum kümmern, sagte nur es werde in Rechnung gestellt wenn die Hauptmieterin auszieht.

    Jetzt sitzt die Hauptmieterin (bereits viel zu lange) auf meiner Kaution und erwartet, dass ich mich darum kümmere. Mich selbst um die Reparatur zu kümmern wäre OK. Ob ich aber jemanden finde der das machen kann muss ich erst sehen.

    Aber es muss doch irgendwo geregelt sein, was in solchen Fällen zu tun ist. Für den gesamten Boden aufzukommen ist doch etwas zu krass, oder?


    Vielen Dank.

    Alex


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  • Hallo Alex,

    handelt es sich hier überhaupt um Holz, welches als Bodenbelag geeignet ist?
    Dem Eigentümer steht hier nur eine preislich angemessene Reparatur zu, welche vom Verursacher der Beschädigung zu tragen ist. Instandsetzung von Spuren von bestimmungsgemässer Benutzung eines Fussbodens sind mit der Mietezahlung abgegolten.

  • Hallo nacho


    Nun möchte die Hauptmieterin, dass ich für den Schaden aufkomme,

    Wenn du den Schaden verursacht hast,
    musst du auch für dessen Beseitigung gerade stehen.



    hat aber keine Lösung. Es war inzwischen ein Handwerker da, der meinte der gesamte Boden müsse abgeschliffen werden was ~500€ kosten sollte.

    Hää wie jetzt?
    Es war doch ein Handwerker da der die erforderlichen Arbeiten aufgezeigt hat.



    Das hielten aber alle für Quatsch.

    Es steht euch frei weitere Angebote einzuholen,
    ich befürchte aber das die erforderlichen Arbeiten ähnlich beschrieben werden.



    Der Hausmeister wollte sich nicht darum kümmern, sagte nur es werde in Rechnung gestellt wenn die Hauptmieterin auszieht.

    1. Ist der Hausmeister i.d.R. nicht dafür zuständig.
    2. Ist es nicht einfach die Kosten für den Hausmeister abzurechnen.



    Jetzt sitzt die Hauptmieterin (bereits viel zu lange) auf meiner Kaution und erwartet, dass ich mich darum kümmere. Mich selbst um die Reparatur zu kümmern wäre OK. Ob ich aber jemanden finde der das machen kann muss ich erst sehen.

    Wenn du dich nicht kümmerst,
    wird deine VM von deiner Kaution den Schaden beseitigen lassen.
    Das ist ja ach der Sinn einer solchen Kaution.



    Aber es muss doch irgendwo geregelt sein, was in solchen Fällen zu tun ist. Für den gesamten Boden aufzukommen ist doch etwas zu krass, oder?

    Nein ist es nicht.
    Du hast scheinbar einen Schaden verursacht,
    dieser ist von dir zu Beseitigen oder entsprechend Schadensersatz zu leisten.


    VG Syker

  • Berny. Anscheinend ist das keine bestimmungsgemässe Benutzung mehr. Das hat die Hauptmieterin gesagt, ich kann das nicht beurteilen. Ja das ist ganz normaler Berliner Dielenboden. Ob das Holz so geeignet ist kann angezweifelt werden.

    Syker.
    Ich habe nicht gesagt, dass ich für den Schaden nicht aufkommen will. Dafür gerade zu stehen ist eine Sache. Einen kompletten Boden für 500€ wegen ein paar Kratzern zu zahlen eine Andere. Die verursachten Schäden sind das Resultat herkömmlicher Möbel die höchstens Mal unachtsam verrückt wurden.


    Soweit sieht es also nicht sehr gut für mich aus. Die Hauptmieterin kann sich mit meiner Kaution den Boden neu machen lassen und ich kann nichts tun?!?! :/

    Wisst ihr vielleicht, ob die Haftpflicht vielleicht für sowas aufkommt? Das werde ich gleich mal nachlesen ...


    Vielen Danke schonmal für eure Antworten!

  • Wisst ihr vielleicht, ob die Haftpflicht vielleicht für sowas aufkommt? Das werde ich gleich mal nachlesen ...


    ... wäre eine Möglichkeit, frag' mal nach!

  • Zitat

    Die Hauptmieterin kann sich mit meiner Kaution den Boden neu machen lassen und ich kann nichts tun?!?! :/

    Falscher Ansatz! Du hast einen Bodenbelag "zerstört" und musst den Schaden ersetzen, dafür wird deine Kaution benötigt.

  • Zitat

    Nun möchte die Hauptmieterin, dass ich für den Schaden aufkomme,


    Wer denn sonst ?
    Du oder deine Versicherung.
    Du hast schließlich den Boden zerstört.
    Das sieht ja alles ganz übel aus !

  • Die einfachste Lösung wäre das Abschleifen der Dielen. Dieser Schaden haben Sie verursacht und müssen dafür gerade stehen.
    Ohne Ihren Beitrag geht da nichts und den hausmeister geht das auch richtigerweise garnichts an. Kümmern Sie sich also um einen entsprechenden Fachbetrieb.

  • Die einfachste Lösung wäre das Abschleifen der Dielen. Dieser Schaden haben Sie verursacht und müssen dafür gerade stehen.
    Ohne Ihren Beitrag geht da nichts und den hausmeister geht das auch richtigerweise garnichts an. Kümmern Sie sich also um einen entsprechenden Fachbetrieb.


    Ob man so'n Bodenabschleifgerät im Baumarkt ausleihen kann?

  • Ich möchte nochmals erwähnen, dass ich mich nie davor drücken wollte den Schaden zu begleichen, nachdem das erneut erwähnt wurde. Ich weiss nicht warum dieser Eindruck erweckt wurde ...

    Ja so etwas kann man im Baumarkt oder bei dafür spezialisierten Betrieben ausleihen. Das Problem dabei ist, dass der komplette Boden neu gemacht werden muss und nicht nur der beschädigte Teil.

    Ich weiss nicht warum das Abschleifen "die einfachste Lösung" sein soll, denn es scheint mir eine ziemlich komplizierte Lösung zu sein nachdem man nicht den nur die entsprechenden Teile sondern den gesamten Boden abschleifen muss.

  • Hallo,

    mir fällt da eine einfachere Lösung ein. Es gibt im Baumarkt doch sowas wie "Holzreparatur-Kit". Die Frage ist, ob der Vermieter damit einverstanden wäre. Also einfach mal fragen.

    eine andere Sache:

    Zitat

    Oft bedeutet dies in der Praxis für den Vermieter, dass dieser die Kaution zunächst nicht zurückzahlen wird. Vielmehr wird die Kaution einbehalten, bis alle zu erledigenden Renovierungsarbeiten durchgeführt sind. Wenn nicht absehbar ist, welche Kosten das verursachen wird, kann der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten. Sollten jedoch die Kosten für die Renovierungsarbeiten schon fest stehen, so darf der Vermieter die Kaution nur zum Teil einbehalten.


    http://www.mietrecht.org/renovierungsko…ution-abziehen/

    Je nachdem wie viel Kaution du einbezahlt hast, kannst du den Teil, der nach Abzug der 500 Euro übrig bleibt, einfordern.

    Anderer Punkt:

    Ich denke es lässt sich gut argumentieren, dass es sich um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache bzw. des Bodens gehandelt hat. Der Boden scheint einfach alt gewesen zu sein. Wann wurde der Boden denn mal renoviert? Evtl. garnicht? Wieso solltest du dann also die Komplette Renovierung des Bodens zahlen? Wäre der Boden regelmäßig renoviert worden, so wären die Schäden vll. garnicht erst entstanden...?

    Ich würde es mal auf diese Weise versuchen ;)

    Viel Erfolg und lass mal von dir Hören was daraus geworden ist :)

    LG

    sushifreund

  • Zitat

    Die Frage ist, ob der Vermieter damit einverstanden wäre. Also einfach mal fragen.


    Kann man sich sparen, er ist nicht einverstanden damit.

    Zitat

    Wann wurde der Boden denn mal renoviert?


    Wurde eine Bodenrenovierung während des Mietverhältnisses schriftlich vereinbart ?

    Zitat

    Der Boden scheint einfach alt gewesen zu sein.


    Böden unter Mieterfüßen altern immer schneller, warum nur ?

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