Dünne Wände und veraltete Türen!

  • Hallo erstmal in die Runde, da dies mein erster Beitrag ist!

    Und zwar habe ich folgende Fragen, weil ich am kommenden Freitag einen Termin mit dem Vermieter und unseren Nachbarn habe, aber noch Infos benötige!

    1. Im Wohnzimmer haben wir über eine Länge von 4-5 Metern eine Wand, die an die Nachbarswohnug grenzt, bzw. unsere Wohnungen voneinander trennt! Nun ist es so, dass es sich um eine extrem dünne und daher massiv hellhörige Pappwand handelt. Um einen kurzen Eindruck zu geben: Wenn das Handy des Nachbarn kurz klingelt, weil dieser eine SMS bekommt schaue ich auf mein Handy, weil es so laut klingt/ Wenn wir in der Küche sind, klingt es so als würde der Nachbar bei uns fernsehen/ Wenn in der Wohnung leise gesprochen wird verstehen wir mitten im Raum noch jedes Wort! Mit dem Nachbar verstehen wir uns gut und wissen das keiner von uns laut ist!

    Hat man als Mieter das Recht auf eine ausreichend schallisolierte Wand?

    2. Die Wohnungseingangstür unserer Mietwohnung ist laut einer befreundeten Sicherheitsfirma schon seit Jahrzehnten nicht mehr auf dem neusten Stand (Papptür/Minibolzen/Spielzeugschließblech/vieles von außen abschraubbar...) / Jedes Kind wäre innerhalb von 2min in der Wohnung wenn er es denn wollte!

    Hat man als Mieter das Recht auf eine ausreichend sichere Wohnungseingangstür?


    Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen!;)

  • Da der Zustand beim Einzug in die Wohnung bereits gegeben war und damit "die Mängel" bereits in der Form vorhanden waren würde ich kurzgefasst sagen: Nein.

    Es steht Dir aber frei nach Rücksprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten entsprechende Massnahmen durchführen zu lassen.
    Eventuell beteiligt sich der VM ja daran oder wenn der Vermieter sich darauf einlässt kann er die Tür und die Isolierung der Wand als Modernisierung durchführen und du zahlst die Kosten über eine höhere Miete (11% der Kosten auf die Jahresmiete)

    Zwingen kannst Du den VM hier aber nicht.

  • Unabhängig von der Tür, nocheinmal konkret zur Wand! Wenn der Vermieter und die Vormieterin diese Wand nicht erwähnen und man später erst erfährt, das es sich bei dem Wohnhaus um ein ehemaliges Büro handelt und diese "günstige Wand" eingezogen wurde um Kosten zu sparen, ist es dann nicht trotzdem irgendwie anfechtbar(nicht böse gemeint)! Man kann so einen Zustand dann ja erst durch das eigentliche leben/wohnen im Haus erfahren/erleben! Unser Nachbar hat ebenfalls erst spät erfahren, dass diese Wand, eher ein Provisorium darstellt. Dementsprechend frage ich mich, ob ein Vermieter "Mängel" verschweigen darf, wenn sie in diesem Fall von Bedeutung aber nicht offensichtlich sind!

  • Wenn ich eine Wohnung mieten will, in der es einen direkten Nachbarn gibt, klopfe ich an die Wand. Denn ich möchte nicht dem alten Maklerscherz zum Opfer fallen.

    Makler: "Hören Sie mich?" Mietinteressent: "Ja"

    Makler: "Sehen Sie mich?" Mieter "Nein"

    Makler: "Das sind Wände!".

  • Zitat

    Hat man als Mieter das Recht auf eine ausreichend schallisolierte Wand?


    Nein

    Zitat

    Jedes Kind wäre innerhalb von 2min in der Wohnung wenn er es denn wollte!


    Dann bau dir eine Neue ein, oder zieh aus.

  • Nein


    Dann bau dir eine Neue ein, oder zieh aus.

    Natürlich können wir als Mieter nicht einfach an den Wänden herumbasteln und letzteres käme nur ungern in Frage, da wir von hier aus, wenn die Finanzen stehen in ein Eigenheim ziehen;)

    Trotzdem kann man als Mieter mit seinem Vermieter über diese Anliegen reden, es hätte ja nur sein können, dass es auch eine rechtliche Grundlage für diese Situation gegeben hätte;)

  • Hey, ich denke es wird auch im Interesse des Vermieters liegen das Problem mit der Wand zu regeln. Ansonsten hätte er doch dem Treffen wahrscheinlich nicht zugesagt. Rechtlich gesehen hast du keine Chance, da die Umstände schon so gegeben waren als du die Wohnung besichtigt und den MV unterschrieben hast. Das einzige worauf du irgendwie plädieren könntest ist, dass dein Nachbar während der Wohnungsbesichtigung nicht da war und du deswegen von den dünnen wänden nichts wusstest. Aber a.) das muss der Wahrheit entsprechen und b.) ist das dünnes Eis, weil der Vermieter einfach das Gegenteil behaupten kann. Natürlich könnte das der Nachbar bestätigen falls es tatsächlich so war.

    Falls er die Wand nicht verstärkt bzw. schalldicht macht, kannst du mit oben genanntem Grund Mietminderung verlangen. Das jedoch nur, wenn dir die Gegebenheit der Wohnung bzw. der Wand erst nach dem Einzug aufgefallen ist.

    Liebe Grüße,

    sushifreund

  • Zitat

    da wir von hier aus, wenn die Finanzen stehen in ein Eigenheim ziehen


    Extrem billig wohnen, dauernd meckern, ihr sind nicht gerade Traummieter.
    Eure Miete war wahrscheinlich auch jahrelang zu niedrig angesetzt, wenn es nun für ein Eigenheim reicht.

    Zitat

    dass es auch eine rechtliche Grundlage für diese Situation gegeben hätte


    Hatte der VM bestimmt auch um wertentsprechend regelmäßig die Miete anzupassen, was er anscheinend auch nicht tat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!