Mieterhöhung ohne Information und Begründung + unbekannte qm

  • Hallo zusammen,

    ich versuche mal meine Situation möglichst kompakt zu schildern.

    Ich (Student) bin vor einem Jahr in eine 2er WG gezogen. Die Miete ist human, nicht besonders hoch oder niedrig.
    Mein Mitbewohner ist nun ausgezogen, einen Nachmieter habe ich gefunden. Dieser hat nun seinen Mietvertrag unterschrieben, in dem die Miete geringfügig erhöht wurde.
    Es geht mir hierbei nicht um die Höhe, denn die ist wirklich lachhaft (10 Euro + 17 Euro für Wohnungsnebenkosten wie Abwasser etc.). Allerdings wurde ich darüber einfach nicht informiert, weder schriftlich noch mündlich noch sonst irgendwie. Die Höhe ist wirklich zu vernachlässigen und laut Verwalter wurde die Miete auch das letzte mal vor 7 Jahren erhöht, aber so einfach kann das doch nicht sein?! :confused:

    Ich habe nun meinen Verwalter angerufen und bei ihm nachgefragt. Mein eigentlicher Vermieter ist nämlich ein "alter, sehr kranker Mann", für welchen der Verwalter hobbymäßig aus reiner Freundschaft die Angelegenheiten übernimmt.
    Mein Verwalter hat sich natürlich erstmal auf die lächerliche Höhe eingeschossen, um die es mir aber nicht geht. Laut ihm läuft alles in der Wohnung mehr oder weniger unter der Hand. Eine Begründung oder schriftliche Ankündigung würde ich nicht erhalten, allerdings könne ich die Erhöhung auch einfach verweigern und ausziehen. :mad:
    Ich solle mich bei der Höhe nicht so anstellen, schriftlich würde ich auf jeden Fall nichts erhalten, weil der Vermieter ja ein "alter, sehr kranker Mann" sei.

    Das zweite, was mich stört, ist dass weder in meinem, noch in dem neuen Mietvertrag von meinem Mitbewohner eine Quadratmeterzahl angegeben ist. Somit kann ich nicht einmal vergleichen in wieweit wir überhaupt unter oder über dem Mietspiegel liegen. Selber messen wird bei einem Altbau ohne 90°-Ecken allerdings auch ziemlich kompliziert. Auch hierauf antwortete der Verwalter, dass ich die Wohnung ja so, wie ich sie gesehen habe, gemietet habe und da nichts genaueres an Informationen zu erwarten sei. :mad:
    Das einzige was ich weiss ist, dass mein Zimmer etwa 19qm (Schlauchform) und das meines Mitbewohners etwa 20-21 qm (quadratisch) hat. Über alle anderen Zimmer habe ich keine Informationen. Den Mietspiegel meines Postleitzahlenbereichs kann ich ja im Internet finden, aber rechne ich hier denn nun mit der "kalten" Kaltmiete oder mit der Kaltmiete in der Abwasser etc. schon drin sind?

    Was mach ich denn nun? Einfach Mund apputzen, ignorieren und so weiter machen? Möchte ich wirklich Streit anfangen, wenn ich (geplant) innerhalb der nächsten 12 Monaten sowieso ausziehe? Wenn ich kein Student wäre würde ich mir ja eine RICHTIGE Wohnung mit anständigem Mietvertrag etc. holen, aber das ist bei meinem Budget nicht drin.

    Mein Vermieter/Verwalter möchte evtl. aus der 2er auch eine 3er WG machen, da gegenüber unserer Wohnungstür eine Sperrholzwand liegt, die man wieder eröffnen könnte. Da das aber noch nicht sicher ist lasse ich das erstmal aussen vor, denn da kommt dann noch mehr Stress ;)

  • Hallo SteveMcBorman,

    anstatt Deines Romans interessieren mich Fakten:
    Handelt es sich um eine Mieteinheit mit zwei unterschielichen Mietverträgen?


  • Handelt es sich um eine Mieteinheit mit zwei unterschielichen Mietverträgen?

    Ich habe einen Mietvertrag in dem mein Name und der meines ehemaligen Mitbewohners steht.
    Mein neuer Mitbewohner hat nun einen mit seinem und meinem Namen, quasi als "Update" des alten Vertrags.

    Wir haben keine seperaten Einzelverträge o.ä..

  • Ich habe einen Mietvertrag in dem mein Name und der meines ehemaligen Mitbewohners steht.
    Mein neuer Mitbewohner hat nun einen mit seinem und meinem Namen, quasi als "Update" des alten Vertrags.
    Wir haben keine seperaten Einzelverträge o.ä..


    Das sehe ich anders.
    PS: OK, verstanden, ist aber m.E. kein rechtssicherer Zustand, denn Deine Unterschrift wird wohl nicht im MV des Neumieters vorhanden sein?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. April 2013 um 17:07)

  • Hallo Steve...


    einen Nachmieter habe ich gefunden. Dieser hat nun seinen Mietvertrag unterschrieben, in dem die Miete geringfügig erhöht wurde.
    Es geht mir hierbei nicht um die Höhe, denn die ist wirklich lachhaft (10 Euro + 17 Euro für Wohnungsnebenkosten wie Abwasser etc.). Allerdings wurde ich darüber einfach nicht informiert, weder schriftlich noch mündlich noch sonst irgendwie.

    Es geht dich nichts an was irgendwer mit irgendwem in irgendeinem MV vereinbart haben.



    Das zweite, was mich stört, ist dass weder in meinem, noch in dem neuen Mietvertrag von meinem Mitbewohner eine Quadratmeterzahl angegeben ist. Somit kann ich nicht einmal vergleichen in wieweit wir überhaupt unter oder über dem Mietspiegel liegen. Selber messen wird bei einem Altbau ohne 90°-Ecken allerdings auch ziemlich kompliziert.

    1.) Gibt es kein Gesetz das m² anzugeben sind.
    2.) bist du hoffentlich kein Mathematik Student.
    denn selbst wenn es keine rechten Winkel gibt ist die Berechnung der Wohnfläche ohne Probleme möglich.
    Flächenformeln findest du über eine Suchmaschine deiner Wahl.



    Den Mietspiegel meines Postleitzahlenbereichs kann ich ja im Internet finden, aber rechne ich hier denn nun mit der "kalten" Kaltmiete oder mit der Kaltmiete in der Abwasser etc. schon drin sind?

    Kaltmiete ist Kaltmiete eine Kaltmiete die kälter ist gibt es nicht. :)



    Was mach ich denn nun? Einfach Mund apputzen, ignorieren und so weiter machen? Möchte ich wirklich Streit anfangen, wenn ich (geplant) innerhalb der nächsten 12 Monaten sowieso ausziehe? Wenn ich kein Student wäre würde ich mir ja eine RICHTIGE Wohnung mit anständigem Mietvertrag etc. holen, aber das ist bei meinem Budget nicht drin.

    ??? Du hast doch einen MV ???


    VG Syker

  • Das sehe ich anders.

    und zwar? Erleuchte mich.

    Von dem neuen Mietvertrag, den mein Mitbewohner gekriegt hat, hätte ich nichts mitgekriegt, wenn ich ihn nicht darauf angesprochen hätte und ich habe keinerlei Info gekriegt, dass sich überhaupt was geändert hat.
    Und da auf dem Mietvertrag nur die Gesamtmiete steht kann es sich ja auch nicht um 2 verschiedene Verträge handeln, weil wir zusammen diese Gesamtmiete bezahlen müssen.

    nene, der neue mietvertrag hat keine unterschrift von mir.

  • Diese Post kam wärend ich meine Antwort geschrieben habe.


    Ich habe einen Mietvertrag in dem mein Name und der meines ehemaligen Mitbewohners steht.
    Mein neuer Mitbewohner hat nun einen mit seinem und meinem Namen, quasi als "Update" des alten Vertrags.

    Wir haben keine seperaten Einzelverträge o.ä..

    Ahh ja,
    dann müsst man mal fragen wie der alte MV gekündigt wurde.

    Der neue MV ist für dich nicht verbindlich solange du nicht unterschreibst,
    und dies solltest du tunlicht unterlassen.


    VG Syker


  • 1.) Gibt es kein Gesetz das m² anzugeben sind.
    2.) bist du hoffentlich kein Mathematik Student.
    denn selbst wenn es keine rechten Winkel gibt ist die Berechnung der Wohnfläche ohne Probleme möglich.
    Flächenformeln findest du über eine Suchmaschine deiner Wahl.


    das Problem sind weniger die krummen "Ecken", als vielmehr die Tatsache, dass die Zimmer dadurch, dass es eben Altbau ist, auch keine geraden Wände haben. d.h. die Wände sind auf der strecke zwischen den zimmerecken alles andere als gerade. natürlich kann ich auch das ausrechnen, auch als nicht-mathestudent komm ich mit bogenmaß etc. klar, aber das ist nun wirklich alles andere als feierlich. Du kannst aber gerne zum messen vorbeikommen, dann merkst du wo das Problem liegt. Sorry, dass ich das oben nicht genauer beschrieben habe.

  • [QUOTE=SteveMcBorman:

    "Von dem neuen Mietvertrag, den mein Mitbewohner gekriegt hat, hätte ich nichts mitgekriegt,"
    - Musst Du auch nicht, denn über Eure Mietsache kann es nur einen gültigen MV geben, und der befindet sich bei Dir.

    "wenn ich ihn nicht darauf angesprochen hätte und ich habe keinerlei Info gekriegt, dass sich überhaupt was geändert hat."
    - Sehr "seriös"...

    "Und da auf dem Mietvertrag nur die Gesamtmiete steht kann es sich ja auch nicht um 2 verschiedene Verträge handeln, weil wir zusammen diese Gesamtmiete bezahlen müssen."
    - Latürnich sind es zwei (schriftliche) Mietverträge, und mit dem jetzt neu abgeschlossenen sollte der VM sich den Ar*** abputzen.

    "nene, der neue mietvertrag hat keine unterschrift von mir."
    - Thumps up!

  • - die Mieterhöhung bei "Neuvermietung" Bedarf keiner Begründung. Wenn es keine getrennten MV sind, gibt es da vertraglich Ungereimtheiten, du müsstest den alten MV zusammen mit dem Mitbewohner gekündigt und den neuen auch unterschrieben haben damit dass passt

    - die qm gibt man als Vermieter tunlichst nicht im MV an, gibt es auch kein Gesetz dass man es müsste

    - du mietest die Wohnung so wie sie ist, dh. die qm sind so und ändern sich ja im Regelfall nicht, also überleg vorher ob dir die Wohnung den Preis wert ist und fang nicht nachher an was zu kacken zu suchen

  • So um mal dem Thema jetzt auch eine vernünftige Antwort zu geben:

    Grüß dich!

    Kommen wir mal zu deinem Problem:

    Bei einer Mieterhöhung muss der Vermieter auf einiges Acht geben. Er darf die Miete nicht einfach so anheben wie er will. ABER: Die Frage ist ob du dadurch auch betroffen bist. Dh, ob du dadurch auch mehr zahlen sollst. Wenn nicht, dann handelt es sich hierbei nicht um eine Mieterhöhung, sondern nur um einen neuen Vertrag für den neuen Mieter. Falls auf dem neuen Vertrag dein neuer Mitbewohner und du als Mieter festgehalten sind, müssen auch beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Unterschreibt eine der aus dem Mietvertrag hervorgehenden Parteien den Vertrag nicht, so ist dieser in seiner Form ungültig. Auch wenn dein Mitbewohner unterschrieben hat, es fehlt deine Unterschrift, was den Vertrag dann nichtig macht. Hier muss dann dein Mitbewohner sich an den Vermieter wenden, weil er faktisch ohne Mietvertrag in der Wohnung wohnt.

    Falls die Mieterhöhung auch dich betrifft, also dir dadurch auch höhere Kosten entstehen:

    Zum einen ist eine Mieterhöhung zum Beispiel ausgeschlossen, wenn im Mietvertrag eine Staffelmiete bzw. Indexmiete vereinbart wurde.

    Steht also im Mietvertrag, dass die Miete in geregelten Abständen leicht erhöht wird, so kann der Vermieter die Miete nicht mehr erhöhen.

    Weiterhin darf der Vermieter die Miete in den letzten 3 Jahren um nicht mehr als 20% erhöht haben. Ist dies also der Fall, so kann der Vermieter die neue Mieterhöhung auch nicht durchsetzen (sog. "Kappungsgrenze")

    Wichtig ist auch, dass der Vermieter die Miete nicht erhöhen darf, wenn er dies schon in den letzten 12 Monaten einmal getan hat!

    Höhe der Mieterhöhung:
    Die Mieterhöhung darf außerdem nicht willkürlich beschlossen werden. Die Mieterhöhung muss sich am Markt orientieren, dh. sie muss sich an der Ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Diese ergibt sich aus dem Mietspiegel der Gegend oder durch einen Gutachter.

    Also auch hier solltest du mal prüfen ob die Mieterhöhung nicht zu hoch und damit ungültig ist. Bei der geringen Erhöhung bei dir halte ich das jedoch für unwahrscheinlich.

    Wenn alle Stricke reißen, bleibt dir nur eines zu tun: Den Umstand zu akzeptieren.

    Doch hier noch ein kleines Licht am Ende des Tunnels:

    "Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, braucht er diese erst zu Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens zu zahlen, 558b Abs. 1 BGB"

    Quelle: http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mieterhoe…g-irrtum-nr-13/

    Also müsstest du frühestens im 3. Kalendermonat nach Eingang des schriftlichen Mieterhöhungsschreibens die neue Miete zahlen. Das setzt natürlich voraus, du hast soein Schreiben von deinem Vermieter erhlten. Ist das nicht der Fall musst du auch nicht mehr zahlen als du zuvor gezahlt hast! Weil es gibt faktisch für dich keine Mieterhöhung ohne ein gesondertes Schreiben an dich.

    In dem Link findest du nocheinmal alle Informationen im genauen. Ich bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe ob du auch mehr zahlen musst oder nicht. Schreib das doch bitte nocheinmal. -un schau nach ob ihr eine Staffelmiete vereinbahrt habt oder nicht.

    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen ;)

    Grüße,

    sushifreund :)

    Einmal editiert, zuletzt von sushifreund (21. April 2013 um 14:43)

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