Mülltonnenreinigung

  • guten Tag an Kundige

    Ein Vermieter hat in seinem Haus unter anderem ein Cafe vermietet an eine Betreiberin. Diese nutzt die gelbe und braune Tonne weit überwiegend aufgrund ihres Geschäfts. Diese Tonnen müssen trotz Leerung von Seiten der städtichen Entsorgung danach gereinigt werden, da sonst wegen der Speisereste üble Gerüche und Befall durch Ungeziefer entstehen. Wegen der baulichen Verhältnisse stehen die Tonnen leider im Kellergeschoss und werden zur Leerungzeit nach draussen befördert.

    Der Vermieter hat die Betreiberin des Cafes aufgefordert, diese notwendige Reinigung regelmässig durchzuführen, was diese verweigert. Ein schriftlicher Mietvertrag, in dem dies hätte geregelt werden müssen, ist nicht vorhanden.

    Frage: kann er diese Forderung dennoch stellen und durchsetzten, wie?

    danke für Hinweise

  • Hallo,

    wen man eine solche Aufgabe dem Mieter auferlegen möchte, dann muss dies vertraglich vereinbart worden sein. Andernfalls ist es Aufgabe des Vermieters oder des Müllbeseitigungsunternehmens, je nachdem wie die Regelungen der Gemeinde lauten.

    Der Vermieter kann jedoch die Kosten dafür umlegen, sofern vertraglich vereinbart ist, dass der Mieter die Kosten zu tragen hat. Bei einer Gewebeeinheit kann es vorkommen, dass diesem durch einen Vorwegabzug höhere Kosten auferlegt werden müssen, sofern auch die Entstehung der Kosten höher ist als bei einer Wohnung üblich.

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