guten Tag an Kundige
Ein Vermieter hat in seinem Haus unter anderem ein Cafe vermietet an eine Betreiberin. Diese nutzt die gelbe und braune Tonne weit überwiegend aufgrund ihres Geschäfts. Diese Tonnen müssen trotz Leerung von Seiten der städtichen Entsorgung danach gereinigt werden, da sonst wegen der Speisereste üble Gerüche und Befall durch Ungeziefer entstehen. Wegen der baulichen Verhältnisse stehen die Tonnen leider im Kellergeschoss und werden zur Leerungzeit nach draussen befördert.
Der Vermieter hat die Betreiberin des Cafes aufgefordert, diese notwendige Reinigung regelmässig durchzuführen, was diese verweigert. Ein schriftlicher Mietvertrag, in dem dies hätte geregelt werden müssen, ist nicht vorhanden.
Frage: kann er diese Forderung dennoch stellen und durchsetzten, wie?
danke für Hinweise