hallo und gruss
Ein Mieter meldet dem V, dass an der Balkontüre erneut die Scharniere nicht mehr richtig gehen. V hat den Verdacht einer ruppigen Behandlung derselben, da erst vor kurzem repariert wurde, kann es aber nicht beweisen. Gewährleistung nicht möglich, da Reparatur vorher nicht durch Fachfirma erfolgte, sondern durch fachlich versierte Bekannte, also schwarz.
Im Mietvertrag steht eine Grundbeteiligung des Mieters von 100 Euro für Kleinreparaturen. Greift diese Regelung hier überhaupt? Mieter lehnt jede Zahlung seinerseits ab.
Wie ist der Fall zu sehen?
danke