Beiträge von Blumenkind

    Hallo Berny,

    Danke für die schnelle Antwort.

    also ist die BKA-Abr. falsch. Richtig ?

    In unserem Mietvertrag steht (Unser damaliger Makler hat den Mietvertrag gemacht) - Mieter zahlt an Versorger Wasser, Abwasser, Müll und Öl.

    Bei Öl wurden wir von unserer Vermieterin nach Unterzeichnung des Mietvertrages darum gebeten, das sich unsere Nachbarin weiter um Öl kümmert, da sie das schon immer machen würde.
    Okay hatten wir kein Problem mit.
    Nach zwei Jahren ohne Vorwarnung und ohne das etwas gewesen ist kam unsere Vermieterin und sagte uns das sie selber an die Versorger zahlt und mit uns dann abrechnet (nicht schriftlich vereinbart).
    Seid der BKA 2011 stimmt gar nichts mehr.
    Sie übergibt uns immer die Abrechnung ohne Rechnungen (auch bei Nachfrage keine Einsicht in die Belege).
    Es kommt nur das was sie Vorausgezahlt hat an die Gemeinde aber nicht was tatsächlich an Wasser etc. verbraucht wurde usw.
    Öl zwei Jahre mit dem gleichen Preis abgerechnet, wäre dann ein Ölvolumen nach Ihrer Rechnung von 5.400 l obwohl wir nur einen 3.500 l Tank hatten usw (Keine Rechnung).
    So jetzt ist es so das bei den BKA von 2011 - 2013 Nachzahlungen enstanden sind die wir Aufgrund der falschen Abrechnungen und fehlenden Belegen seid 2011 nicht nachvollziehen können ist sie wirklich berechtigt die Kaution in voller Höhe einzubehalten?

    Danke im voraus für weitere Hilfe

    Hallo,

    wir hatten Anfangs des Jahres schon einmal hier gepostet weil wir wegen Eigenbedarf (Laut unserem Anwalt auch alles berechtigt) gekündigt wurden.

    Nun haben wir unsere Abrechnung bekommen 01.01.-31.12.12012 und Abrechnung 01.01.-15.05.2013 (Tag des Auszuges). Und jetzt geht der Ärger weiter den wir schon seid Anfang an hatten (Haben dort vier Jahre gewohnt) was die Abrechnungen betreffen.

    Wir bekommen für jedes Jahr eine Abrechnung über unsere Vorauszahlungen d.h:

    Wir bekommen z.b. in der Abrechnung den Festsetzungsbescheid (in Kopie) der Gemeinde was vierteljährlich zu zahlen ist (Wasser,Abwasser etc. knapp 190 Euro) diese Zahlung übernimmt dann unser Vermieterin und rechnet dann mit den von uns gezahlten monatl. NK-Vorauszahlungen ab (oder sie versucht es zumindest).

    Sie nimmt diesen Betrag zu Grundlage und rechnet mit unseren Vorauszahlungen ab (190 Euro x 4 minus Vorauszahlungen= Abrechnung) ohne das wir wissen was wir verbraucht haben. Wir bekommen von ihr keinen Abrechnungsbescheid von der Gemeinde (Auch nach mehrmaliger Aufforderung auch zur Einsicht nicht). Genauso mit Heizöl, Müllabfuhr etc. die lt. Mietvertrag unsere Nebenkosten sind.

    Ihr fehlt jegliches Verständnis dafür das sie falsch abrechnet, wir bekommen immer nur zu hören das sie recht blauäugig ihr Haus vermietet hat. Das ging seid Einzug so (aber immer im vernünftigen Ton), wir haben aber die monatl. Vorauszahlungen immer bezahlt (nur nicht die Nachzahlungen der NK-Abr. die immer bestanden) um keinen Ärger zu bekommen.
    Natürlich hält sie jetzt nach Auszug die Kaution komplett ein (Es besteht ja in ihren Augen eine Nachzahlung) und das Haus wo sie so dringend wieder einziehen müßte weil sie sich von ihrem Mann trennt steht seid acht Wochen leer.

    Falls jemand einen Tip für uns hätte wir wären echt dankbar.

    Liebe sonnige Grüße

    Hallo,
    eine kurze Frage:

    Bei Durchsicht unseres vor knapp über drei Jahre alten abgeschlossenen Mietvertrages fiel uns folgendes auf;

    Oben erste Seite erste Zeile steht Familie xy, Adresse, Wohnort.
    Dann kommt Mietvertrag für (Objektbeschreibung)
    Familie xy - als Vermieter (ohne Bezeichnung von Personen) und
    unsere Vornamen und Nachnamen, unsere alte Adresse, unser alter Wohnort - als Mieter. Muss der Vermieter nicht auch ordentlich namentlich benannt werden ? Es hat eine Person aus der Familie unterschrieben. Reicht das aus ?

    Danke für eure Antworten, LG Blumenkind

    Hallo Berny,

    unsere Vermieterin(Eigentümerin) wohnt zur Zeit mit ihrem Noch-Ehemann im Eigentum des Mannes (Einfamilienhaus).
    Der Eigenbedarf wird mit der Trennung von ihrem Ehemann begründet. Die von uns gemietete Dopppelhaushälfte (alleiniger Eigentum unserer Vermieterin) wird von uns seit knapp 4 Jahren als vierköpfige Familie bewohnt.
    Gekündigt wurde uns mit dreimonatiger Frist bis Ende März.
    Widerspruch wurde von unserer Seite fristgerecht eingereicht und von ihr auch angenommen.

    LG Blumenkind

    Hallo Kolinum,

    danke für deine Antwort.

    Das mit der Größe der Wohnung bzw. Haus habe ich mir schon gedacht das das keine Rolle spielen wird, aber lieben Dank für die Bestätigung.

    Das die Tochter dann keine Rolle beim Einzug spielt, obwohl auch für sie Eigenbedarf geltend gemacht wurde, hätte ich jetzt so nicht gedacht, da ich immer davon ausging das Personen, die in der Eigenbedarfskündigung mit angegeben werden, auch mit einziehen sollten ? Also gilt die Vermieterin (Eigentümerin) als Hauptperson, alle anderen Personen wären somit unrelevant ob sie mit einziehen oder nicht, richtig ?


    LG Blumenkind

    Hallo Syker,

    erst einmal danke für deine Antwort.

    Die Aussage , das die Tochter nicht mit einzieht, kam vom Vater der Tochter, deswegen gehen wir schon davon aus das es stimmt.

    Überhöhter Eigenbedarf wurde uns gesagt, wäre wenn eine einzelne Person eine überhöhte Quadratmeteranzahl beanspruchen würde (Einzelperson in 140 qm Haus) aber ob das so stimmt, keine Ahnung.

    Aber habe ich das jetzt richtig verstanden, wenn wir ausgezogen sind und die Tochter ist wirklich nicht mit eingezogen, wäre das schon eine Täuschung da sie ja zum Zeitpunkt der Kündigung dann schon wußte das sie alleine einzieht ? Oder ist eine Täuschung nur wirklich z.b. nur dann geben wenn sie wieder vermietet oder das Haus verkauft ?

    LG Blumenkind

    Hallo, wir haben Silvester von unserer Vermieterin eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Sie ist alleinige Eigentümerin der von uns gemieteten Doppelhaushälfte und macht wegen Trennung Eigenbedarf für sich und ihre Tochter (die sie in der Kündigung mit angegeben hat) geltend.
    Aus zuverlässiger Quelle haben wir erfahren, daß ihre Tochter aber nicht mit einzieht, da sie in einer benachbarten Großstadt eine Wohnung hat und dort studiert. Demnach zieht unsere Vermieterin alleine in die 140 qm große Doppelhaushälfte ein. Von einer Bekannten wurden wir am Wochenende darauf hingewiesen, das es sich um vorgetäuschten und überhöhten Eigenbedarf handeln könnte? Wenn ja was könnten wir dann machen ? Widerspruch eingelegt hatten wir schon und es geht uns nicht darum uns in dem Haus jetzt breit zu machen und nicht auszuziehen, aber momentan ist es sehr schwierig hier etwas gleichwertiges bzw. bezahlbares zu finden. Und nun ? Lieben Dank für die Hilfe und event. Tipps

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