Ärger nach Auszug um Nebenkosten

  • Hallo,

    wir hatten Anfangs des Jahres schon einmal hier gepostet weil wir wegen Eigenbedarf (Laut unserem Anwalt auch alles berechtigt) gekündigt wurden.

    Nun haben wir unsere Abrechnung bekommen 01.01.-31.12.12012 und Abrechnung 01.01.-15.05.2013 (Tag des Auszuges). Und jetzt geht der Ärger weiter den wir schon seid Anfang an hatten (Haben dort vier Jahre gewohnt) was die Abrechnungen betreffen.

    Wir bekommen für jedes Jahr eine Abrechnung über unsere Vorauszahlungen d.h:

    Wir bekommen z.b. in der Abrechnung den Festsetzungsbescheid (in Kopie) der Gemeinde was vierteljährlich zu zahlen ist (Wasser,Abwasser etc. knapp 190 Euro) diese Zahlung übernimmt dann unser Vermieterin und rechnet dann mit den von uns gezahlten monatl. NK-Vorauszahlungen ab (oder sie versucht es zumindest).

    Sie nimmt diesen Betrag zu Grundlage und rechnet mit unseren Vorauszahlungen ab (190 Euro x 4 minus Vorauszahlungen= Abrechnung) ohne das wir wissen was wir verbraucht haben. Wir bekommen von ihr keinen Abrechnungsbescheid von der Gemeinde (Auch nach mehrmaliger Aufforderung auch zur Einsicht nicht). Genauso mit Heizöl, Müllabfuhr etc. die lt. Mietvertrag unsere Nebenkosten sind.

    Ihr fehlt jegliches Verständnis dafür das sie falsch abrechnet, wir bekommen immer nur zu hören das sie recht blauäugig ihr Haus vermietet hat. Das ging seid Einzug so (aber immer im vernünftigen Ton), wir haben aber die monatl. Vorauszahlungen immer bezahlt (nur nicht die Nachzahlungen der NK-Abr. die immer bestanden) um keinen Ärger zu bekommen.
    Natürlich hält sie jetzt nach Auszug die Kaution komplett ein (Es besteht ja in ihren Augen eine Nachzahlung) und das Haus wo sie so dringend wieder einziehen müßte weil sie sich von ihrem Mann trennt steht seid acht Wochen leer.

    Falls jemand einen Tip für uns hätte wir wären echt dankbar.

    Liebe sonnige Grüße

  • Blumenkind:

    "Wir bekommen für jedes Jahr eine Abrechnung über unsere Vorauszahlungen"
    - Nennt sich schlicht und einfach Betriebskostenabrechnung.

    "Wir bekommen z.b. in der Abrechnung den Festsetzungsbescheid (in Kopie) der Gemeinde was vierteljährlich zu zahlen ist (Wasser,Abwasser etc. knapp 190 Euro) ..."
    - Auf Verlanger der Mieter hat der Vermieter ihnen die Originalbelege zur Einsicht vorzulegen.
    Nur die an die Versorger/Provider etc. im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen dürfen in der BKAbr. auftauchen.

  • Hallo Berny,

    Danke für die schnelle Antwort.

    also ist die BKA-Abr. falsch. Richtig ?

    In unserem Mietvertrag steht (Unser damaliger Makler hat den Mietvertrag gemacht) - Mieter zahlt an Versorger Wasser, Abwasser, Müll und Öl.

    Bei Öl wurden wir von unserer Vermieterin nach Unterzeichnung des Mietvertrages darum gebeten, das sich unsere Nachbarin weiter um Öl kümmert, da sie das schon immer machen würde.
    Okay hatten wir kein Problem mit.
    Nach zwei Jahren ohne Vorwarnung und ohne das etwas gewesen ist kam unsere Vermieterin und sagte uns das sie selber an die Versorger zahlt und mit uns dann abrechnet (nicht schriftlich vereinbart).
    Seid der BKA 2011 stimmt gar nichts mehr.
    Sie übergibt uns immer die Abrechnung ohne Rechnungen (auch bei Nachfrage keine Einsicht in die Belege).
    Es kommt nur das was sie Vorausgezahlt hat an die Gemeinde aber nicht was tatsächlich an Wasser etc. verbraucht wurde usw.
    Öl zwei Jahre mit dem gleichen Preis abgerechnet, wäre dann ein Ölvolumen nach Ihrer Rechnung von 5.400 l obwohl wir nur einen 3.500 l Tank hatten usw (Keine Rechnung).
    So jetzt ist es so das bei den BKA von 2011 - 2013 Nachzahlungen enstanden sind die wir Aufgrund der falschen Abrechnungen und fehlenden Belegen seid 2011 nicht nachvollziehen können ist sie wirklich berechtigt die Kaution in voller Höhe einzubehalten?

    Danke im voraus für weitere Hilfe

  • Hallo Blumenkind,

    ich empfehle Dir, mit sämtlichen Unterlagen und Notizen einen Fachanwalt aufzusuchen (ist hier zu beurteilen zu kompliziert).

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