Hallo,
eine kurze Frage:
Bei Durchsicht unseres vor knapp über drei Jahre alten abgeschlossenen Mietvertrages fiel uns folgendes auf;
Oben erste Seite erste Zeile steht Familie xy, Adresse, Wohnort.
Dann kommt Mietvertrag für (Objektbeschreibung)
Familie xy - als Vermieter (ohne Bezeichnung von Personen) und
unsere Vornamen und Nachnamen, unsere alte Adresse, unser alter Wohnort - als Mieter. Muss der Vermieter nicht auch ordentlich namentlich benannt werden ? Es hat eine Person aus der Familie unterschrieben. Reicht das aus ?
Danke für eure Antworten, LG Blumenkind