Mehr muß ich dazu wirklich nicht mehr sagen. Wenn Du so überzeugt von Deinen Ansichten bist, hättest Du vielleicht mal auf ein aktuelles Urteil verweisen können, daß ein Vermieter alles als eine Einheit abrechnen darf.
Bei uns gibt es aber unterschiedliche Kostenverteilungen. Hausreinigung wird beispielsweise pro Eingang auf die m² umgelegt. Die Wartung der Heizung pro Mieteinheit und auch die Emissionsmessung pro Mieteinheit. Auch die Grundsteuer wird pro Eingang richtig und auf die m² verteilt. Der Hausmeister wieder auf alle Wohneinheiten, weil er auch für alle tätigt wird. Die Sache mit dem Müll verstehe ich eben nicht und auch nicht die Sache mit der Straßenreinigung. Ebenfalls kann ich die Sache mit dem Treppenhauslicht nicht verstehen. Unser Eingang zahlt rund 1.000,-- € im Jahr für effektive 250 kWh (Stromzähler ist im Keller), weil der Allgemeinstrom eben nicht pro Eingang abgerechnet wird.
Hallo Moni,
da muss kein Urteil genannt werden,
weil es so in der BetrKV geregelt ist.
Die kosten die dem Eigentümer entstehen...
Nun wird es so sein das der Müllentsorger dem Eigentümer nur eine einzige Rechnung über alle Häuserblöcke erteilt.
Es ist also nur eine Gesamtsumme bekannt die dann entsprechend verteilt wird.
Bei der Grundsteuer bekommt der Eigentümer aber für jedes Objekt einen eigenen Gebührenbescheid.
VG Syker