Beiträge von Syker


    Die Positionen Gerätewartung und Verbrauchserfassung sind keine Kosten, die aufgrund eines Verbrauches entstehen. Wasseruhren müssen nach einer bestimmten Zeit getauscht werden und die Ablesekosten können auch direkt einer Wohnung zugeordnet werden.


    Hallo Moni,

    Die Kosten für die Zähler (Miete bzw. Eichaustausch) und die Aufteilung der Wasserkosten,
    gehören allgemein zu den Wasserkosten, und sind daher einheitlich mit dem Wasser abzurechnen.

    Siehe BetrKV §2 Abs. 2

    VG Syker


    @ BHShuber: Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, ob Unternehmen A nicht doch als Energieversorgungsunternehmen zu werten ist.

    Gemäß § 3 Nr. 18 EnWG ist ein Energieversorgungsunternehmen eine:

    natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen; der Betrieb einer Kundenanlage oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung macht den Betreiber nicht zum Energieversorgungsunternehmen

    Unternehmen A liefert doch durch den Vertrag mit dem Energieversorger C Energie an einen anderen (Unternehmen B). Energieunternehmen C liefert an Unternehmen A und Unternehmen A liefert den Strom dann über die Stromleitungen im Gebäude an Unternehmen B. Ist Unternehmen A dann nicht ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG?

    Hallo Fragezeichen2016,

    die Antwort hast du doch schon selber gegeben,
    sie steht in dem zitierten Paragraphen.



    @ Mainschwimmer: Warum sollte eine Weitergabe nicht erlaubt sein. Kann und wieso sollte ein Energieunternehmen eine solche Weitergabe ausschließen?

    Ja das steht dann in den AGB des EVU...

    VG Syker

    Nochmal kurz, es wurden seit 1999 KEINE Nebenkostenabrechnungen erstellt. Ist das nicht eigentlich schon ein Hinweis auf eine sogenannte "Pauschal-Miete"?

    Hallo Paulchen Müller,

    ich greife das hier mal eben auf,
    Nein aufgrund fehlender Abrechnungen auf eine Pauschalmiete zu schließen ist einfach falsch.
    Es gibt ja auch VM die ihre Pflichten Zwischenzeit vernachlässigen.

    Des weiteren ist ja zwischenzeitlich geklärt,
    das eine HK-Abrechnung zwingend erforderlich ist.
    Daran hält sich der aktuelle VM.

    Etwas schwieriger könnte die Bewertung werden,
    wie hoch die Vorauszahlungen für die Abrechnungen an zusetzten sind.
    Da dies aus dem aktuellen MV ja leider nicht hervorgeht.

    Und die Kindergarten einiger User musst du dich gewöhnen,
    das ist hier normal und es gibt auch normale User

    VG Syker

    Mehr muß ich dazu wirklich nicht mehr sagen. Wenn Du so überzeugt von Deinen Ansichten bist, hättest Du vielleicht mal auf ein aktuelles Urteil verweisen können, daß ein Vermieter alles als eine Einheit abrechnen darf.

    Bei uns gibt es aber unterschiedliche Kostenverteilungen. Hausreinigung wird beispielsweise pro Eingang auf die m² umgelegt. Die Wartung der Heizung pro Mieteinheit und auch die Emissionsmessung pro Mieteinheit. Auch die Grundsteuer wird pro Eingang richtig und auf die m² verteilt. Der Hausmeister wieder auf alle Wohneinheiten, weil er auch für alle tätigt wird. Die Sache mit dem Müll verstehe ich eben nicht und auch nicht die Sache mit der Straßenreinigung. Ebenfalls kann ich die Sache mit dem Treppenhauslicht nicht verstehen. Unser Eingang zahlt rund 1.000,-- € im Jahr für effektive 250 kWh (Stromzähler ist im Keller), weil der Allgemeinstrom eben nicht pro Eingang abgerechnet wird.


    Hallo Moni,

    da muss kein Urteil genannt werden,
    weil es so in der BetrKV geregelt ist.

    Die kosten die dem Eigentümer entstehen...

    Nun wird es so sein das der Müllentsorger dem Eigentümer nur eine einzige Rechnung über alle Häuserblöcke erteilt.
    Es ist also nur eine Gesamtsumme bekannt die dann entsprechend verteilt wird.
    Bei der Grundsteuer bekommt der Eigentümer aber für jedes Objekt einen eigenen Gebührenbescheid.


    VG Syker


    Was soll ich machen? Braucht man wirklich Anwalt? Was wäre wenn die mir bis Ende Dezember gar keine Antwort senden. Kann ich 2017 ignorieren? Auch wenn dort Mahnbescheid nochmal kommt? Gibt Frist für den Vermieter?
    Warte schon mehr als 1 Monat auf die Antwort

    Hallo Mietsspagel,

    Nein du brauchst nicht unbedingt einen Anwalt.
    Wir können dir hier evtl. schon ein bisschen weiterhelfen
    .
    Wie anitari schon geschrieben hat, stell bitte die Abrechnung deinen MV und den Mahn/Vollstreckungsbescheid
    ohne persönliche Daten (Namen und Adressen) hier ein.

    Dann bekommst du auch von kompetenten Usern Antwort,
    Den Kindergarten musst du ignorieren.
    das ist in diesem Forum leider so.

    VG Syker


    2). Ja wenn der VM noch Hausrecht in der WG hat.

    Wie kann man sowas feststellen? Im MV steht nichts darüber

    Hallo BMF2209,

    kann dir leider erst heute antworten.
    Also dazu müsste man genau wissen wie die WG vermietet wurde,
    da gibt es ja mehrere Möglichkeiten.

    Für den Fall das jeder WG-Bewohner einen eigenen MV für sein Zimmer hat,
    und die gemeinschaftlichen Räume genutzt werden dürfen.
    Dann würde der VM m.E. auch das Hausrecht an den gemeinschaftlichen Räumen haben,
    (übrigens nur der der VM)



    4)."Muss bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf nicht angegeben werden, warum Eigenbedarf besteht?"

    " Dies ist höchstens als Einleitung gültig"

    Wie ist denn demnach zu verfahren? Einfach die "Kündigung" ignorieren?

    Ja einfach ignorieren aber bitte nicht wundern falls nach Ablauf der Frist eine Räumungsklage eintrudelt.

    VG Syker

    Nur weil vielleicht eine 3. Person einzieht ist kein neuer Mietvertrag nötig.

    Ihr müßt keinen unterschreiben!


    Die Miete kann der Vermieter um 20 oder 15 % zum 1. August 2017 regulär, sprich nach Gesetz, erhöhen.


    Hallo zusammen,

    der VM wird einen dritten Mieter vermutlich nicht akzeptieren und auch keine Untervermieterlaubnis erstellen,
    wenn sich der TE nicht auf die Anpassung der Miete einlässt.

    VG Syker

    Ich hoffe nun, dass dieser nicht völlig ausrasten wird und im Idealfall die Rechnung bezahlt. Doch wie sieht das rechtlich aus? Wer muss die Rechnung schlussendlich bezahlen?
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo JuIm8,

    Ich würde als VM nicht ausrasten,
    sondern einen Lachanfall bekommen.

    Die Rechnung würde ich jedenfalls in keinem Fall übernehmen.

    VG Syker

    Ok, ok...
    Mal angenommen, wir (also A und ich) schaffen es jetzt nicht, uns mit B und seinem Vater zu einigen, hat dann Bs Vater irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, seine Bürgschaft (die, so wie ich das verstehe, ja ein zusätzlicher Vertrag zum Mietvertrag ist) einfach eigenmächtig zu kündigen? Ist sowas vorgesehen für Fälle, in denen sich Bürgen und Mieter zerstreiten o.ä.? Wenn ja, was würde das für den Mietvertrag bedeuten?

    Hallo lewist

    Der Bürge hat m.E. nur zusammen mit seinem Sohn die Möglich die Kündigung des MV rechtlich durchzusetzen.
    Mal nach GbR und Mietvertrag googlen,
    das gibt lese Stoff bis nächsten Monat.

    VG Syker

    in der anzeige steht 14 qm. und auf nachfrage bei einzug hat mir der vermieter die 14 qm mündlich bestätigt. daher ging ich von 14 qm aus.

    Dann hättest du dir die 14m² im MV bestätigen lassen müssen.
    Theoretisch wäre bei einer mündlichen Aussage zwar auch was zu machen,
    aber es hapert meist an der Beweisbarkeit solcher Absprachen.

    Oft steht im MV auch etwas das keine mündlichen Nebenabreden bestehen (o.ä.),
    dann ist das so wie wenn niemals über die 14m² gesprochen wurde.

    VG Syker


    Kann ich auf ein grösseres Zimmer bestehen?
    Kann ich mir was anderes Suchen und kündigen (trotz kündigungsverzicht von 6 Monaten)?

    Hallo feuerland,

    nein du hast dieses Zimmer besichtigt und gemietet,
    eine keine 14m² irgendwas...

    Auch bei der zweiten Frage ganz klar nein!
    Warum fällt dir das mit der Größe eigentlich erst jetzt auf???

    VG Syker


    1.Darf der Vermieter Eigentum, das ihm nicht gehört einfach so wegstellen/entwenden?
    2.Darf der Vermieter mir oder meiner Partnerin den Zutritt eines Gemeinschaftsraumes untersagen?
    3.Darf der Vermieter in einem Gemeinschaftsraum den Fenstergriff abschrauben (eventueller Fluchtweg)?
    4. Muss bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf nicht angegeben werden, warum Eigenbedarf besteht?

    Hallo BMF2209,

    1.) Ja wenn der Eigentümer einverstanden ist.
    2.) Ja wenn der VM noch Hausrecht in der WG hat
    3.) Ist das überhaupt ein Fluchtweg? Ansonsten ja ist sein Eigentum
    4.) Ja es ist eine genaue Begründung erforderlich,
    das was du bisher geschrieben hast ist höchstens als Einleitung ausreichend.


    VG Syker


    Aber kann der Vermieter sich da einen Stundenlohn frei ausdenken oder wie?!

    Naja er muss ja auch auf die Wirtschaftlichkeit achten.
    Aber grundsätzlich könnte er sogar die netto Summe aus einem Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes nehmen.

    Da wärst du mit den beispielsweise genannten 15€ sogar noch gut dran.

    VG Syker

    Daher ja meine Frage, ob eine schriftliche Bestätigung vom Vorvermieter als Beweis ausreicht?

    Das musst du deinem VM fragen,

    vor Gericht wird so ein Beweis ohne persönliche Aussage des VM
    im Nachhinein vermutlich nur ausreichen wenn diese schriftliche Bestätigung vor einem Notar erfolgt ist.

    VG Syker

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