Hallo.
Mein ehemalige Vermieterin hat einen Teil der Kaution einbehalten, weil die Wohnung ihrer Meinung nach nicht sauber genug war. Hintergrund hierzu ist, dass es sich um eine 2er-WG handelt - jeder hat einen Mietvertrag für sein Zimmer sowie die Gemeinschaftsräume. Obwohl die restlichen Räume also noch bewohnt sind, sollte ich alles putzen. Besenrein ist es definitiv hinterlassen worden. Ist eine Grundreinigung für alle Räume Pflicht?
Wie auch immer, weil es offensichtlich zu dreckig war, musste sie angeblich einen Reinigungsdienst für 123,20 Euro beschäftigen. Meine Frage jetzt, ob ich das Recht darauf habe, die Rechnung für die geleisteten Dienste als Kopie zu bekommen und ob ich - falls sie eben keine Rechnung hat, weil auch kein Reinigungsdienst beschäftigt worden ist, - die restlichen 123,20 Euro anfordern kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Viele Grüße,
David