Betriebskosten/Nebenkosten Einsicht zugesagt. Vermieter antwortet jedoch nicht

  • Hallo,

    mir wurde vor Kurzem per Schriftwechsel mit Einschreiben per Rückschein eine Belegeinsicht der Betriebskosten / Nebenkostenabrechnung zugesichert.

    Ich habe daraufhin um Portogebühren zu sparen, aber dennoch einen "schriftlichen" Nachweis zu haben eine e-mail an den Vermieter geschickt mit der Bitte um der Nennung eines Termins. Nun meldet sich der Vermieter nach dieser e-mail nicht.

    Ist ER derjenige den es interessieren sollte, möglichst zu antworten? Schließlich habe ich jetzt alles getan um diese Belegeinsicht vorzunehmen. Wenn der Vermieter sich jetzt gar nicht meldet muss ich doch im Prinzip nichts zahlen? Eine Zahlung mit Verzugszinsen bei einem evtl neuen Anschreiben des Vermieters kann ich doch getrost ignorieren aufgrund meines Kontaktversuchs zur Belegeinsicht die an IHM gescheitert ist?

    Mfg

  • 1. Ein Email ist kein rechtssicheres Kommunikationmittel.
    2. Die Einsicht in die Belege ist natürlich dein Recht, nur daraus abzuleiten gar nichts zu zahlen, halte ich für sehr gewagt, zumal dir die Einsicht ja nicht verwehrt wurde sondern im Gegenteil, zugesagt.
    3. Davon abgesehen, wird am Ende wohl eher um die Richtigkeit der Abrechnung/Belege gehen, und nicht darum wann du Sie einsehen konntest.

    Zusammenfassend, nimm erst mal den kurzen Dienstweg, ruf an und mach einen Termin aus. Alles ander halte ich für reichlich Sinnlos.

  • E-Mails können im Spamordner landen oder aus versehen gelöscht werden. Was nutzt dir dann dieser Nachweis?

    Übrigens ist E-Mail nicht schriftlich bzw. Schriftform.

    ER hat dir zugesichert die Belege einsehen zu können.

    Jetzt bist Du am Zug nachweisbar einen Termin zu vereinbaren. Da wirst Du doch wohl 70 Cent für eine Briefmarke oder 2,15 € für ein Einwurfeinschreiben übrige haben.

  • Eine Zahlung mit Verzugszinsen bei einem evtl neuen Anschreiben des Vermieters kann ich doch getrost ignorieren aufgrund meines Kontaktversuchs zur Belegeinsicht die an IHM gescheitert ist?

    Hallo neuer Mieter,

    Nein die Fälligkeit einer Nachzahlung und ggf. Verzugszinsen werden durch deinen Wunsch nach der Belegeinsicht nicht gehemmt.

    VG Syker

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