gekoppelter Mietvertrag gekündigt - erlaubt in dieser Weise?

  • Hallo,

    im Folgenden geht es um einen komplexen Fall, der vielleicht ja doch gar nicht so komplex ist. Ich hoffe, man kann mir hier Rat dazu geben.

    Es geht um einen Hauswartvertrag, der an einen Mietvertrag gekoppelt ist. Der Hauswart und damit auch Mieter der Wohnung, den nennen wir mal Anton. Diesen Hauswarts- und Mietvertrag hat Anton mit dem Sportverein, den wir TSV Spok nennen, abgeschlossen.

    Nun zur Ausgangssituation:

    Anton wohnt seit über 6 Jahren in dieser Wohnung und ist seit dem auch Hauswart. Skurilerweise hat er (damals) den Mietvertrag erst bekommen, als er bereits seit 3 Monaten dort wohnte. Aus dem Mietvertrag geht hervor, dass er keine Bezahlung erhält, sondern stattdessen eine geringere Miete bezahlen muss. Dies (!) war gegen die ursprüngliche mündliche Absprache, die damals mit dem Finanzwart, sowie dem 1. Vorsitzenden des Vereins gemacht wurde. Mittlerweile gibt es einen neuen 1. Vorsitzenden. Der 1. Vorsitzende fragte damals in einem Gespräch den Finanzwart, wie viel denn die Anderen, beispielsweise die Putzfrauen bekommen würden, woraufhin er mit "7,50" antwortete. Daraufhin legte der 1. Vorsitzende das Selbe fest, was aber dann nicht so gemacht wurde, wie sich bei der Übergabe des Mietvertrags herausstellte. Darüber hinaus ist das Mietersparnis deutlich geringer, als der Lohn, den der Hauswart eigentlich hätte bekommen sollen!

    Und nun nimmt die Sache richtig Fahrt auf! Der 1. Vorsitzende, sowie sein Stellvertreter haben nun den gesamten Vertrag mit Anton aufgrund von Eigenbedarf gekündigt. In dem Vereinsgebäude gibt es eine Gaststätte, die sich beim TSV Spok e.V. eingepachtet hatte. Die Wohnung, die direkt darüber liegt, gehörte aber meines Wissens nach nicht dazu (!). Nun ist die Gaststätte ausgezogen und eine andere Gaststätte zieht nun ein. Es wird aktuell viel umgebaut und vergrößert unten im Gaststättenbereich. Im Kündigungsschreiben ist nur die Rede davon, dass die Wohnung als Dienstwohnung für die neue Gaststätte dienen soll. Darüber hinaus ist im Kündigungsschreiben eine 3-monatige Kündigungsfrist angegeben.


    Fragen:

    Welche Möglichkeiten hat Anton jetzt?

    Ist die Kündigung zulässig? Soweit ich nämlich weiß, dürfen Vereine nicht einfach so auf Eigenbedarf kündigen, zumal der Vorstand des Vereins selbst ja nicht einziehen würde, sondern angeblich wohl nur die Bedienungen des neuen Betreibers, der schon lange Zeit eine andere Gaststätte im Ort führt.

    Und, gemäß den BGB-Paragraphen beträgt die Kündigungfrist doch keine 3 Monate, sondern 6 Monate, sobald der Mieter bereits über 5 Jahre in der Wohnung wohnt, oder nicht?

    Bitte um Antworten.


    Mit freundlichen Grüßen
    KommFort

  • Richtig, die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt in diesem Fall 6 und nicht 3 Monate.

    Bitte erwarte keine weiteren Statements, denn dazu müsste man den Mietvertrag in seiner Ganzheit vorliegen haben und das geht wohl nicht. Anton soll einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein vereinbaren und dort seinen Fall schildern.

  • Richtig, die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt in diesem Fall 6 und nicht 3 Monate.

    Bitte erwarte keine weiteren Statements, denn dazu müsste man den Mietvertrag in seiner Ganzheit vorliegen haben und das geht wohl nicht. Anton soll einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein vereinbaren und dort seinen Fall schildern.


    Schliesse mich an - ausser sich an den Mieterverein zu wenden.

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