Ja die Wohnung wurde tapeziert und ungeweißt übernommen und Teilweise sind in den Räumen schon mehrere Farbschichten auf dieser drauf.
Hallo Brühl,
Das ist m.E. eine ungültige Endrenovierungsklausel.
Das bedeutet Rückgabe besenrein.
Wäre die WHG ohne Tapeten übergeben worden,
dann könnte der VM evtl. den ursprünglichen zustand ohne Tapete fordern.
Bei dir aber offenbar nicht.
VG Syker