Beiträge von Syker


    Ja die Wohnung wurde tapeziert und ungeweißt übernommen und Teilweise sind in den Räumen schon mehrere Farbschichten auf dieser drauf.

    Hallo Brühl,

    Das ist m.E. eine ungültige Endrenovierungsklausel.
    Das bedeutet Rückgabe besenrein.


    Wäre die WHG ohne Tapeten übergeben worden,
    dann könnte der VM evtl. den ursprünglichen zustand ohne Tapete fordern.
    Bei dir aber offenbar nicht.

    VG Syker

    Ich führe die Frage in dem von Dir gewohnten Stil weiter : “Ja und was“ hat das nun mit dem aktuellen Problem zu tun bzw welcher Sinn/Zusammenhang besteht zu der Frage und ganz wichtig erneut, was soll Dein “Tip“ dann bewirken?

    Hallo zusammen,

    zunächst ist ja mal recht eindeutig das der "Mangel" schon bei Mietbeginn bestanden haben muss.
    Jetzt wäre zu klären ob dem M der "Mangel" bekannt war oder ob fahrlässig vom "Mangel" keine Kenntnis erlangt hat.

    Dann erst wären Mietminderungen möglich.
    Ggf. sogar Schadensersatz für die beschädigten Möbel.
    Eine entsprechende Versicherung (Hausrat) würde bei der Klärung sicher helfen,
    ist aber m.E. nicht unbedingt nötig.

    VG Syker

    Ich heize so gut wie gar nicht. Bin kaum zuhause. Und an den Wochenenden bin ich bei meiner Freundin.

    In meiner alten Wohnung habe ich meist an die 200 Euro guthaben zurück bekommen. :)

    Hallo Bernd3,

    Das mit dem nie da lass ich mal unkommentiert.
    Da haben die anderen ja schon genug richtiges gesagt...


    Du musst aber endlich mal aufhören von dem Guthaben und der Nachzahlung zu reden.
    Das ist relativ ...

    Zitat von Beispiel


    1200 € Kosten im Jahr.

    Variante A: 110 € monatliche Vorauszahlung = ein Guthaben von 120 €
    Variante B: 90 € monatliche Vorauszahlung = eine Nachzahlung von 120 €
    Variante C: 100 € monatliche Vorauszahlung = sehr unwahrscheinlicher Volltreffer

    Und wir sollen dir hier jetzt sagen in welche Variante du fällst ...


    VG Syker


    Müssen wir uns das gefallen lassen? Vorallem das, dass Dach durch Laien abgedeckt werden soll?
    Was könnte man da unternehmen (Anwalt ist klar) ? :confused::confused:


    Hallo Apryllion,

    Also ich sehe da keinerlei Handhabe.
    Da es sich um eine Modernisierung handeln dürfte,
    fällt die genannte Mietminderung für die Terrasse schon mal weg.

    Für den Schuppen sehr wahrscheinlich auch,
    schließlich muss das Gerüst ja irgendwo stehen.
    Evtl. dafür braucht es aber einen Gutachter ist das Gerüst nicht Fachgerecht aufgestellt,
    dann wäre etwas möglich.

    Einfluss darauf wer da auf dem Dach rumtanzt hast du nur wenn du dir ein eigenes Dach kaufen würdest.


    VGS yker


    - da das Schreiben am 10.08, eingegangen ist, verlängert sich die Kündigungsfrist doch automatisch um einen Monat, da die Kündigung doch bis spätestens zum 03.09.2016 hätte eingehen müssen?!

    Hallo BMF2209,

    richtig der MV würde am 28.02.2017 enden, wenn eine richtige Begründung angegeben wäre.



    - Besteht nicht gemäß BGB eine 6-monatige Kündigungsfrist, anstatt einer 3-monatigen Kündigungsfrist, da die "Wohnzeit" über 5 Jahre beträgt? (von Mai 2011 bis zum heutigen Tag)?

    Ja nach 5 Jahren Mietzeit (bei dir wohl 01.05.2011 - 30.4.2016)
    verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 weitere Monate.
    Das ist bei meinem 28.02.2017 schon berücksichtigt.



    - Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, muss er doch einen Grund angeben, bzw. detailiert angeben was es mit der Eigenbedarfskündigung auf sich hat, bzw. für wen und warum?!

    Ja das muss detailliert erfolgen.
    Einfach zu schreiben ich habe Eigenbedarf reicht nicht



    - Muss nicht ein Widerspruchsrecht gemäß §574 BGB angegeben werden?

    Nicht unbedingt...
    Für dich ist der Vorteil,
    dass du den Widerspruch im ersten Termin einer Räumungsklage erklären kannst.
    Wenn das angegeben wäre hättest du bis 31.12.2016 Zeit zu widersprechen.

    Du gewinnst also mehrere Monate



    Hinzu kommt, dass wir auf der Suche nach Wohnungen auf eine Anzeige des Vermieters gestoßen sind, wo eine 5-Zimmer Wohnung angeboten wird. Die Frage die sich mir stellt: Wenn eine Wohnung verfügbar ist, warum wird diese nicht für Eigenbedarf verwendet?

    Die WHG muss nicht für den Eigenbedarf verwendet werden,
    aber sie hätte dir als Alternative angeboten werden müssen.



    - Fakt ist, wir haben reagiert: Via E-mail. Und sogar Antwort des Vermieters erhalten, dass er die Wohnung dringend renovieren möchte. Den E-mailverkehr haben wir natürlich abgespeichert.

    eMail beweist leider gar nichts,
    aber da du auf unwirksame Schreiben nicht reagieren musst
    ist das nicht weiter schlimm.



    Meine Frage ist nun: Wie ist das weitere Vorgehen? Muss ich einen Anwalt einschalten? Kann die Kündigung ignoriert werden, da sie ja scheinbar unwirksam ist?


    Wie schon mal geschrieben:
    Ich würde abwarten und Tee trinken.
    Im Hinterkopf haben das u.U. eine Räumungsklage eintrudelt,
    darauf dann aber unbedingt reagieren.

    VG Syker

    Die 143,71 hatte ich raus. Also stimmt alles.

    Wobei du daraus ja nicht auf deine eigene Abrechnung schließen darfst.
    Die Heizkosten können gewaltige Unterschiede hervorrufen.

    Oft schon gehört das ein M ganz sparsam heizt,
    und dann auf der Abrechnung weit über Durchschnitt.
    Dann das Heizverhalten analysiert und siehe da aus Sparsamkeit wird die Heizung tagsüber ganz runtergeregelt,
    und wenn der M von der Arbeit kommt muss erst mal aufgeheizt werden.

    VG Syker

    Das waren ja auch 2 Personen.

    Hallo zusammen,

    die Müllkosten sind:
    3012,47 € / 12485 PT gesamt * (anteilig 2 Personen = 730 PT) = 176,14 €
    umgerechnet au eine Person:
    3012,47 € / 12120 PT gesamt * (anteilig 1 Person = 365 PT) = 90,72 €

    85,42 € (eingesparte Müllkosten) + 38,20 € (Umlageausfallwagnis) = 123,63 Kosten Einsparung gegenüber dem exM
    123,63 € / 12 Monate = 10,30 geringere Vorauszahlung nötig.

    oder anders:
    721,04 € BK + 1003,42 € HK = 1724,49 / 12 Monate = 143,71 € Vorauszahlung


    VG Syker


    Gestern fand die Übergabe der Wohnung durch den Vormieter ab, haben auch ein Übergabe Protokoll samt Mängel angefertig. Nun zu den Mängeln :

    Hallo yosup89,

    Wer hat was von wem an wen übergeben?



    Kein Strom/Licht im Flur
    Kein Strom/Licht im Bad
    Lichtschalter im Kinderzimmer ist nach Erstmaligem Betätigen Abgefallen
    Badewanne weist massive Mängel auf ( Der komplette Lack? löst sich )
    Es gibt einen Balkon mit Glasplatten, welche alle Locker sind, ( im 2. Stock mit Kind nicht so witzig)

    Alles im Protokoll genannt?

    VG Syker


    falls im MV eine Verbesserung des Zustands der Mietsache vereinbart wurde, ist dies unwirksam

    Aber Hauptsache wieder ein völlig sinnfreier Beitrag auf dem Zähler...
    Oder wie soll die Verbesserung aussehen wenn die WHG renoviert an den M übergeben wurde.


    Normale Abnutzung mußt Du hinnehmen, Beschädigungen kannst Du auf Kosten des Mieters beheben lassen, sofern er diese verschuldet hat. Kratzer im neu verlegten Parkettboden sind meines Erachtens Beschädigungen. Sollten die Tapeten verrußt sein müßte der M. streichen.

    Hier reden wir über Ruß den der Kamin (wird ja hoffentlich zurückgebaut) verursacht hat,
    bei normaler Wohnnutzung wäre der Ruß ja nicht entstanden...

    VG Syker


    Deine Frage nach der Nachzahlung lässt sich einfach beantworten. Natürlich kann dir eine Nachzahlung drohen. Wer sollte so etwas ausschließen können.

    Hallo zusammen,

    es sei denn es wurde eine Pauschale für die "fixen" BK-Vereinbart.
    Dann wird es etwas schwieriger.

    Also zunächst sollte der TE mal in seinen MV schauen,
    was dort zu den BK Vereinbart wurde.
    (ggf. den Wortlaut genau posten)

    Danach ist die BetrKV eine gute Lektüre.
    Und zum Abschluss die vermutete Nachzahlung bei Seite legen und auf die Abrechnung warten.

    VG Syker

    Soweit ich weiß finden diese Paragraphen nur in öffentlichen Bereichen anwendung, ich dachte ein gemieteter Garten gehört nicht dazu, ich bin allerdings kein Jurist. Abgesehen davon steht dort etwas von sexuellen Handlungen.

    Gut der 183a passt nicht so ganz,
    aber natürlich gilt das StGB auch im privaten Rahmen.

    Sonst könntest du ja jemanden auf deinem gemieteten Grundstück umbringen,
    bräuchtest keine Strafe fürchten ...

    VG Syker

    So unklar habe ich mich wohl nicht ausgedrückt, dass du meine Antwort so verstanden haben kannst, dass der Vermiter des TE davon begeistert wäre.
    ...
    Bis zum 15.12 sind es noch 7 Wochen. Das Problem jetzt mit allen Beteiligten, alter VM, neuer VM, Vormieter, Nachmieter (falls es den überhaupt schon gibt) zu besprechen ist auf jeden Fall das Beste.

    Ich persönlich kann ja denken und sprechen...

    Aber man hätte meinen können das bevor man dem neuen VM ärger macht,
    lieber den Kopf in den Sand steckt und die eigene Wohnung halt auch später zurück gibt.

    VG Syker

    Mein Vermieter hat mir nun fristlos gekündigt wegen stören des Hausfriedens. Darf er das so einfach?


    Hallo zusammen,

    also ich bin hier mal voll auf Seite des VM.
    Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann erteilt,
    werden wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört wird.

    Dies wird bei Beleidigungen angenommen,
    und bei Tätlichkeiten gegen den VM bejaht.
    Exhibitionistische Handlungen §183 und Erregung öffentlichen Ärgernis §183a
    sind ebenso Straftaten wie Beleidigung §185 und Körperverletzung §223.

    Ab in den Kerker mit dem Sittenstrolch

    VG Syker

    ... oder die - wenn auch nur geringfügig - abweichende Quadratmeterzahl,

    Hallo takamine,

    Sind die im MV angegebenen m² als Eigenschaft der Wohnung anzusehen,
    oder nur ein Richtwert für BK-Abrechnungen?

    Bitte schau mal den genauen Wortlaut nach.
    Dann würde ich die Wohnung selber nach WohnFlV nachmessen,
    das ist nicht so kompliziert wenn es keine Dachschrägen gibt.

    VG Syker

    In dem die Viecher möglicherweise schon drin sind.

    Oder noch ganz andere Sachen ...
    Mir kribbelt es schon wenn ich nur daran denke ;)

    Zum eigentlichen Thema ist soweit alles gesagt.

    Und das mit den Mietschulden war auch nicht so ganz ernst gemeint,
    und auch nur auf den Zeitraum zwischen fristloser Kündigung
    und dem Ende des MV nach ordentlicher Kündigung gemünzt.

    Wenn der VM eine mögliche fristlose Kündigung nicht akzeptiert,
    wird das bestimmt zum Streitpunkt werden.


    VG Syker
    der öfters mal ironisch und/oder zynisch schreibt.

    Sie haben eine schöne Wohnung gefunden und am 19.09. den Vertrag unterschrieben. Wohnungsübernahme ist der 1.10.16.
    Jetzt haben sich die 2 gestern so verkracht und meine Tochter hat sich getrennt.
    Das Problem sie will nun die Wohnung wieder kündigen er aber nicht. Unterschrieben haben blöderweise beide.


    Hallo crissi,

    das "einfachste" wäre wenn der VM sich mit einer Vertragsänderung einverstanden erklärt.
    Da wird von allen Parteien zusammen vereinbart, das der §xy geändert wird.
    Und dann eben nur noch der "Kerl" im MV steht.

    Sollte der VM oder auch der "Kerl" da nicht mitmachen,
    hilft nur eine zivilrechtliche Klage gegen den Kerl auf eine gemeinsame Kündigung.

    VG Syker

    toller Tipp.


    Falls gar nicht geht, wäre ein angemessene Schadenminderung, dass ihr zwei Wochen länger in der alten Wohnung bleibt.


    Ach und du glaubst der VM des TE ist davon begeistert
    wenn der Nachmieter vom TE beim ihm wegen Hotel oder ähnlichem auf der Matte steht.

    Also als Schadensminderung sehe ich auch die pünktliche Rückgabe der alten Wohnung an...

    VG Syker

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